Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP006
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP006 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Arbeit und Soziales |
Zusammenfassung des Antrags | Überarbeitung des Kapitels "Arbeit und Soziales" im Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage ist der Text zur letzten Wahl. Aber neu strukturiert, aktualisiert und von Wiederholungen befreit. |
Schlagworte | Arbeit & Soziales, BGE, Commons |
Datum der letzten Änderung | 26.04.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelÜberarbeitung Wahlprogramm zu "Arbeit und Soziales" AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, das Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Kapitel "Arbeit und Soziales" wie folgt zu ändern: Wenn das Wahlprogramm ohne Übernahme des Progamms zur Wahl von 2013 erstellt wird, dann sind die folgenden Abschnitte zu Arbeit und Soziales hinzuzufügen. Bei Übernahme ersetzen die Abschnitte die jeweils angegebenen Abschnitte aus dem Wahlprogramm (2013). Die einzelnen Abschnitte sind, falls der Antrag insgesamt keine Zustimmung findet, als Module getrennt abzustimmen. Bei einer solchen teilweisen Annahme gelte für übergeordnete Überschriften: Wird ein Abschnitt angenommen, dann sind auch die Überschriften der übergeordneten Kapitel zu übernehmen (entsprechend entfallen im alten Programm alle Überschriften+Einleitungen, wenn kein untergeordneter Abschnitt mehr existiert). Zudem soll das Kapitel 7.7. aus dem Programm von 2013 "Menschen mit Behinderungen" als eigenes Hauptkapitel "Menschen mit Behinderungen" nach dem bestehenden Kapitel 8 "Familie und Gesellschaft" übernommen werden. Der in [] eingeschlossene Text, d.h. die Nummerierung der Abschnitte und die Verweise auf die Abschnitte aus dem Wahlprogramm aus 2013, ist nicht nicht Teil des Antragstextes. Unterstreichungen zeigen Umformulierungen an. Antragstext: [7.] Arbeit & Soziales [7.1] Zukunft der Erwerbsarbeit [7.1.1] Die Arbeitswelt im Zeichen der Digitalisierung [7.1.1.1 2013:Telearbeit] Flexible Wahl des Arbeitsorts Die moderne Arbeitswelt fordert vom Arbeitnehmer ein hohes Maß an Flexibilität. Im Gegenzug fordert die Piratenpartei auch vom Arbeitgeber Flexibilität. Daher soll ein Arbeitnehmer, sofern es seine Tätigkeit erlaubt, auf eigenen Wunsch seine Arbeitsleistung von zu Hause aus erbringen können. Der Arbeitgeber hat für die notwendige technische Infrastruktur zu sorgen. Ein Telearbeitsplatz mit der notwendigen Ausstattung soll nur bei dauerhafter Nutzung vorgeschrieben sein, damit eine gelegentliche Inanspruchnahme von Telearbeit, z. B. bei Erkrankung eines Kindes, unbürokratisch möglich ist. Gelegentliche Heimarbeit darf der Arbeitnehmer kurzfristig und formlos anzeigen. Gleichzeitig darf Heimarbeit nicht zur Überwachung, zu einer Ausweitung der Arbeitszeit oder dem Unterlaufen der Arbeitsschutzvorschriften führen. Zur Vermeidung von leistungsbedingten Erkrankungen wie Burnout ist auch ein informeller Druck zur fortwährenden dauernden Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit nicht zulässig. [7.1.1.2 2013:"Elternfreundliche Arbeitsbedingungen"+"Call-Center-Mitarbeiter" ] Einklang von Erwerbs- und Privatleben Die Piratenpartei setzt sich für flexible, elternfreundliche Arbeitsbedingungen und Betreuungsmöglichkeiten in Unternehmen und Betrieben ein. Kindererziehung und Erwerbstätigkeit müssen für beide Elternteile gleichermaßen miteinander vereinbar sein. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass bei der Besetzung von Stellen in bundeseigenen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben alleinerziehende Elternteile mit Kindern unterhalb des schulpflichtigen Alters bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden. Der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung ist besonders zu berücksichtigen. Weitere organisatorische Ansätze zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zu fördern. [7.1.1.3 2013: "Begrenzung der Leiharbeit" + "Leiharbeit" ] Atypische Beschäftigungsverhältnisse Neue sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse wie Zeit-, Leih- und Werksverträge stellen für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen. So Beschäftigte sollen keine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden. Zusätzlich werden wir eine Höchstquote von Leiharbeitern je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft in Höhe von zehn Prozent einführen. Ferner fordert die Piratenpartei Deutschland, dass der Staat dafür Sorge trägt, Missbrauch von Leih-, Zeit- und Werksverträgen zu kontrollieren und entsprechend zu ahnden. [7.1.1.3.1 2013 "Gleiche Behandlung für gleiche Leistung"] Gleiche Behandlung für gleiche Leistung Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass betriebliche Zusatzleistungen, wie z. B. subventioniertes Mittagessen oder auch andere freiwillige Leistungen im Sinne der grundgesetzlich geschützten unternehmerischen Freiheit, beibehalten werden, aber gleichermaßen für alle Beschäftigten verfügbar sind. Daher fordert die Piratenpartei, dass atypisch Beschäftigte regulären Beschäftigungsverhältnissen in Bezug auf Sachleistungen wie Kantinenbenutzung oder Berufskleidung gleichgestellt werden. Wir regen daher eine stärkere Zusammenarbeit der Beteiligten an und fordern sie auf, dieser Diskriminierung beispielweise mit Betriebsvereinbarungen entgegenzuwirken. Die Piratenpartei fordert, dass atypisch Beschäftigte in allen Belangen der Stammbelegschaft wenigstens gleichgestellt werden müssen. [7.1.1.3.2 2013: "Leiharbeit/Allgemeine Forderungen"] Leiharbeit Die arbeitsrechtlichen Bedingungen von Zeitarbeitern dürfen daher die branchenüblichen oder tarifvertraglichen Regelungen nicht unterschreiten, da es sich um „besondere Arbeitsverhältnisse“ handelt. In Zeiten von Nichtbeschäftigung, die der Leiharbeitnehmer nicht zu vertreten hat, muss der Leiharbeitnehmer trotzdem bezahlt werden. Gleiches gilt bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Zeitarbeitsunternehmen bei Nichtzahlung von Fahrtkosten/Zuschlägen an die Arbeitnehmer haften und bei wiederholtem Verstoß progressiv ansteigend sanktioniert werden, bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis. Das Leiharbeitsverhältnis soll nach spätestens sechs Monaten in einem festen Arbeitsverhältnis münden, es sei denn der Arbeitnehmer wünscht weiter in Leiharbeit beschäftigt zu bleiben. Die Probezeit soll im Falle der Übernahme des Leiharbeitnehmers durch den Entleiherbetrieb entfallen. Die Piratenpartei fordert, die gesetzlichen Kündigungsfristen der Leiharbeiter den Regelungen der festangestellten Arbeitnehmer des Unternehmens gleichzustellen. Diese Fristen sollen auch in den gängigen branchenüblichen Tarifverträgen zeitnah umgesetzt werden. [7.1.1.3.3 2013: "Arbeitnehmerüberlassung im SGB"] Arbeitnehmerüberlassung im SGB Um keine Arbeitnehmer „zweiter Klasse“ entstehen zu lassen, fordert die Piratenpartei, dass in Eingliederungsvereinbarungen (§15 SGB II) keine Aufforderung mehr festgeschrieben wird, dass Bewerbungen bei Zeitarbeitsunternehmen/Personaldienstleistern vorzunehmen sind. Die Verweigerung einer solchen Bewerbung darf nicht als mangelnde Eigenbemühung oder Mitwirkung gelten bzw. zu einer Sanktion nach §31 SGBII führen. [7.1.2.] Erwerbssuchende unterstützen [7.1.2.1 2013: "Förderung qualifizierter/älterer arbeitssuchender Menschen" ] Förderung qualifizierter/älterer arbeitssuchender Menschen Die Piratenpartei fordert, dass Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung durch geeignete Weiterbildungen qualifiziert werden, sofern sie dies wünschen. Dies soll insbesondere auch für ältere Arbeitnehmer gelten [7.1.2.2 2013:"Qualitätsstandards für die Vermittlung in Arbeit (Jobcenter)" ] Qualitätsstandards für die Vermittlung in Arbeit (Jobcenter) Die Piratenpartei verfolgt das Anliegen, dass die Mitarbeitenden der Jobcenter im Regelfall unbefristete Arbeitsverträge erhalten, um permanent gleichmäßige Ausbildungs- und Bearbeitungsstandards zu gewährleisten. Damit werden die Grundlagen geschaffen, dass die Leistungsberechtigten umfassender aufgeklärt, beraten und vermittelt werden können. Wir fordern eine regelmäßige, qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden in den Jobcentern, die fachliche und soziale Kompetenzen vermitteln müssen. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Mitarbeitenden im Vermittlungsbereich nur diejenigen Berufsgruppen beraten, deren Berufsbilder sie kennen und mit deren fachlichen Inhalten und Anforderungen sie vertraut sind. Die Zuordnung und Betreuung der Arbeitslosen im Vermittlungsbereich sollte nicht mehr nach dem Anfangsbuchstaben des Namens des Antragstellers, Stadtteilen, BG-Nummern oder anderen bürokratischen Kriterien erfolgen. [7.1.2.3 2013: "Akteneinsicht/Transparenz in Jobcentern"] Akteneinsicht/Transparenz in Jobcentern Die Piratenpartei fordert die Erhaltung des uneingeschränkten Rechts auf Akteneinsicht §25 SGBX im SGBII. Es muss die Möglichkeit gegeben sein, durch einen formlosen Antrag die gesamte persönliche, auch digitale Dokumentation (Aufzeichnungen, Profiling etc.) unmittelbar nach jedem Termin einzusehen und auf Verlangen ausgehändigt zu bekommen. Es sollen verbindliche, nachvollziehbare Informations- und Beratungsrichtlinien für das Jobcenter geschaffen werden, die dem Leistungsberechtigten zugänglich sein müssen. Leistungsberechtigte sind schriftlich vollumfänglich und konkret im Vorfeld über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Alle internen Arbeitsanweisungen sind offen zu legen. [7.1.2.4 2013: "Stärkung der Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen"] Stärkung der Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen Um die Rechte der Leistungsberechtigten innerhalb des komplexen Sozial- und Verwaltungsrechtes zu stärken, fordert die Piratenpartei eine qualitative und quantitative Aufrüstung der lokalen Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen. Die Organisationsstruktur und Finanzierung soll sich analog am Bundesverband der Verbraucherzentralen und ihren jeweiligen Untergliederungen orientieren. Die Vergabe der Finanzmittel muss unhabhängig vom zuständigen Jobcenter durch entsprechenden Förderrichtlinien erfolgen, um auch kleinen Vereinen eine Chance der finanziellen Unterstützung zu geben. [7.1.2.5 Prozesskostenhilfe] Prozesskostenhilfe Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit haben muss, seine Rechte vor einem Gericht geltend zu machen. Daher lehnen wir Einschränkungen im Bereich der Prozesskostenhilfe und des Beratungshilferechts ab, wenn hierdurch die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung angehoben werden. Persönlichkeitsrechte der Betroffenen müssen gewahrt bleiben und der Hilfe Empfangende muss sich darauf verlassen können, dass ihm einmal gewährte finanzielle Hilfe nicht im laufenden Verfahren wieder entzogen wird. [7.1.2.6 2013: "Transparenz bei Arbeitslosenstatistik"] Transparenz bei Arbeitslosenstatistik Die Piratenpartei spricht sich für eine ehrliche Arbeitslosenstatistik aus. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesanstalt für Arbeit unverfälschte Zahlen veröffentlicht, die der Realität entsprechen. Es müssen aufgeführt werden: - Erwerbslose, die in Maßnahmen sind - Erwerbslose, die krank gemeldet sind - Erwerbslose, die in die Zwangsrente geschickt werden - Erwerbslose, die in irgendwelchen Mini-Jobs beschäftigt werden - Sonstige Erwerbslose [7.1.3] Rechte der Arbeitnehmer stärken [7.1.3.1 2013: "Mitbestimmung"] Mitbestimmung Die Piratenpartei bekennt sich zur Mitbestimmung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Dazu gehört auch das Arbeitsleben. Demokratie umfasst nach unserem Verständnis auch die Beteiligung an Entscheidungsprozessen im Arbeitsumfeld. [7.1.3.2 2013: "Betriebsräte"] Betriebsräte Wir bekennen uns zu starken Betriebsräten und wollen das Betriebsverfassungsgesetz verteidigen. Mitbestimmung ist ein wesentliches Element der Teilhabe am Wirtschaftsleben. Die Gründung von Betriebsräten muss erleichtert werden. Daher befürworten wir alle notwendigen gesetzlichen Schutzmaßnahmen im Betriebsverfassungsgesetz und im Kündigungsschutzgesetz. [7.1.3.3 2013: "Maßnahmen gegen Mobbing" ] Maßnahmen gegen Mobbing Die Piratenpartei setzt sich für einen umfassenden gesetzlichen Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz und in Schulen ein. Um Mobbing wirksam zu begegnen, muss Mobbing als Straftatbestand von Amts wegen verfolgt und durch spürbaren Schadensersatz zu Lasten der Schädigenden kompensiert werden. Der Arbeitnehmerschutz muss durch eine Anpassung der geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen ergänzt werden, wenn Arbeitsplatz oder Arbeitsfähigkeit als Folge von Mobbing verloren gehen. Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung eines Rahmengesetzes auf Bundesebene für Mobbingbeautragte des Bundes, der Länder und der Landkreise mit Zuständigkeit für alle weiteren in der Verwaltungsgliederung untergeordneten Behörden ein. Ihnen sollen im Rahmen eines zu schaffenden Antimobbinggesetzes Vetorecht gegen Rechtsakte gegeben werden, die mit ihren Untersuchungen in Zusammenhang stehen. Sie sollen einen jährlichen Bericht veröffentlichen. [7.1.3.4 2013: "Kirchenarbeitsrecht"] Kirchenarbeitsrecht Die Piratenpartei tritt dafür ein, die Kirchen im Arbeitsrecht mit den übrigen Tendenzbetrieben gleichzustellen. Damit würden Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Streikrecht, Koalitionsfreiheit und Arbeitnehmerrechte entsprechend dem Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht gelten. Deshalb spricht sich die Piratenpartei dafür aus, § 118 (2) des Betriebsverfassungsgesetzes (Sonderregelung für Religionsgemeinschaften) zu streichen und § 9 des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes entsprechend den EU-Regelungen umzugestalten. Die Piratenpartei spricht sich dafür aus, dass für überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Betriebe - etwa im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens - die Beachtung der Grundrechte und der Regeln des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes Voraussetzung für die öffentliche Förderung sein muss. [7.1.4] Gerechte Entlohnung [7.1.4.1 2013: "Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn"+ "Expertenkommission" +"Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn" ab "Bis zur Einführung"] Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn
Arbeit muss Erwerbstätigen ein existenzsicherndes Einkommen bieten. Solange ein bedingungsloses Grundeinkommen noch nicht umgesetzt ist, ist dies vor allem über gesetzliche Regulierungen und Tarifverträge möglich.
[7.1.4.2 2013: "Öffentlichen Ausschreibungen"+ "Mindestlohn in öffentlichen Ausschreibungen"] Öffentlichen Ausschreibungen Wir fordern, dass der Staat in öffentlichen Ausschreibungen Auftragnehmern den Mindestlohn zwingend vorschreibt. [7.1.4.3 2013: "Geschlechterunabhängige Chancen"] Geschlechterunabhängige Chancen Die Piratenpartei Deutschland fordert geschlechterunabhängige gleiche Bezahlung, Chancen- und Entwicklungsmöglichkeiten. [7.1.4.4 2013: "Ost-West-Gefälle" ] Ost-West-Gefälle Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland abgebaut werden. Hier soll der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion einnehmen. [7.1.4.5 2013 "Missbrauch von Berufspraktika verhindern" ] Missbrauch von Berufspraktika verhindern Die Piratenpartei sieht Berufspraktika als eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der Berufsausbildung an. Sie vermitteln Praxisbezug und erleichtern den Eintritt ins Berufsleben. Auf der anderen Seite erkennt sie viele Probleme, die eine Neuregelung für die Beschäftigung von Praktikanten unbedingt notwendig machen. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, Missbrauch durch Arbeitgeber zu unterbinden. Ein nicht für Ausbildung oder Studium benötigtes Praktikum ist auf drei Monate zu begrenzen oder es ist nach Ablauf von drei Monaten ein angemessenes Praktikantengehalt zu zahlen und der Praktikant rechtlich dem festangestellten Mitarbeiter gleichzustellen. Auf Antrag können Betriebe finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten. [7.1.4.6 2013: "Bekämpfung von „prekärem Unternehmertum“+"Honorarlehrkräfte"+ "Scheinselbstständige"] Bekämpfung von „prekärem Unternehmertum“ Die Piratenpartei unterstützt und fördert ausdrücklich das freie Unternehmertum, setzt sich jedoch dafür ein, dass abhängig Beschäftigte nicht als Subunternehmer ohne Sozialabgabepflicht beschäftigt werden und so das unternehmerische Risiko ausgelagert wird, ohne entsprechend honoriert zu werden. Im Bildungsbereich müssen Lehrkräfte auf Honorarbasis eine angemessene Entlohnung erhalten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Honorarkräfte von ihren Stundensätzen auch Steuern und Rentenversicherungsbeiträge entrichten müssen. Im Bereich der Betreuung von Kleinkindern ist Kindertagespflege als eine familienähnliche Betreuungsform durch Tagespflegekräfte sinnvoll und unterstützenswert. Das Vorgehen von Jobcentern insbesondere alleinerziehende Mütter in eine solche selbstständige Tätigkeit zu drängen, lehnen wir ab. Betroffene Personen sollen frei und ohne Druck zwischen Selbständigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wählen können. [7.1.4.7 2013: "Sofortige Aussetzung von Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) und Bürgerarbeit"] Sofortige Aussetzung von Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) Die Piratenpartei fordert, die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ (Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, AGH-MAE) mit sofortiger Wirkung auszusetzen, weil diese keinen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Vielfach vernichten diese staatlich subventionierten Einsätze sogar reguläre Arbeitsplätze im Kleingewerbebereich, weil kein öffentlicher Auftrag preiswerter durchgeführt werden kann, als durch einen „1-Euro-Jobber“. [7.2.] Wege zum Bedingungslosen Grundeinkommen Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein, wie es in unserem Grundsatzprogramm beschrieben ist. [7.2.1 2013: "Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn" bis "Bis zur Einführung.."] Bedingungsloses Grundeinkommen in Deutschland Wir wissen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Paradigmen des Sozialstaats wesentlich verändern wird. Statt mit klassischer Parteipolitik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Beteiligung der Bürger einhergehen. Wir nehmen viele engagierte Menschen wahr, die sich seit Jahren in- und außerhalb von Parteien für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen. Wir wollen dieses Engagement auf die politische Bühne des Bundestages bringen und mit den dortigen Möglichkeiten eine breite und vor allem fundierte Diskussion in der Gesellschaft unterstützen. Unser Ziel ist es das Grundeinkommen in unserer Gesellschaft mehrheitsfähig zu machen. Dazu wollen wir eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag gründen, deren Ziel die konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer sowie die Bewertung bestehender Grundeinkommens-Modelle sein soll. Für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden. Aufgrund des rapiden technologischen Wandels muss innerhalb der nächsten Legislatur die Grundlage für eine Volksabstimmung über die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens geschaffen werden. [7.2.2 2013: "Bedingungsloses Grundeinkommen global"] Bedingungsloses Grundeinkommen global Die Piratenpartei unterstützt weltweit Initiativen zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens und setzt sich für einen intensiven Erfahrungsaustausch über bisherige Pilotprojekte und zu ergreifende Zwischenschritte ein. [7.2.3 2013: "Einführungsphase des BGE" ] Einführungsphase des BGE Mittelfristig muss das Grundeinkommen den „vier Kriterien“ ohne Bedingungen, existenzsichernd, individuell berechnet, ohne Bedürftigkeitsprüfung genügen. In der Phase der Einführung sind Modelle denkbar, die diesen Kriterien nur teilweise genügen. [7.2.4 2013: "Ein Grundeinkommen ist seriös zu finanzieren"] Ein Grundeinkommen ist nachhaltig zu finanzieren Die Piratenpartei startet mit vorsichtigen Annahmen und einem geringen Grundeinkommen. Sollte die Entwicklung dann günstiger verlaufen als die Annahmen, ist die Erhöhung des Grundeinkommens schnell beschlossen. Es darf jedoch nicht zur Schlechterstellung von einkommensschwachen Menschen kommen. [7.2.5 2013: "Kombination aus Grundeinkommen und Einkommen/Rente"] Kombination aus Grundeinkommen und Einkommen/Rente Ein Grundeinkommen wird zusätzlich z. B. zu Erwerbseinkommen und Renten- oder Pensionsbezug gezahlt. Diese Einkommen werden dann stärker besteuert werden, wobei das BGE die Steuerprogression unterstützt, da es als Grundsicherung oder als Steuerfreibetrag angesehen werden kann. [7.2.6 2013: "Sozialversicherungen beim Grundeinkommen"] Sozialversicherungen beim Grundeinkommen Wir wollen wenigstens die Pflege- und die Rentenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung fortführen. Die Krankenkassen sollen auf ein steuerfinanziertes Gesundheitswesen umgestellt werden, damit alle Einkommen unabhängig von Einkommensart und Beitragsbemessungsgrenzen herangezogen werden. Dabei muss eine ausreichende Finanzierung des Gesundheitswesens sichergestellt werden. Es darf keine „Behandlung nach Kassenlage“ erfolgen. [7.3] Weiterentwicklung des bestehenden Systems in Vorbereitung zum BGE [7.3.0 2013: "Schrittweise Veränderung des Steuer- und Sozialsystems"] Die Einführung eines Grundeinkommens wird das Steuer- und Sozialsystem erheblich verändern und somit in mehreren Schritten erfolgen müssen. Gerade durch die fortschreitende Digitalisierung ist eine Weiterentwicklung des bestehenden Steuer- und Sozialsystems selbst dann notwendig, wenn die Einführung des BGE keine Mehrheit in der Gesellschaft findet. Die politische Diskussion zeigt jedoch, dass einzelne Aspekte breite gesellschaftliche Unterstützung finden auch jenseits der BGE-Befürworter. Wir wollen diese Weiterentwicklung unterstützen, sofern sie auch für das BGE zielführend ist. [7.3.1] Weiterentwicklung des Sozialsystems [7.3.1.0 2013 -] Das Sozialsystems kann in Richtung BGE geführt werden, indem für einzelne Gruppen ein Grundeinkommen umgesetzt wird oder die Vereinbarkeit des bestehenden mit dem Grundeinkommen verbessert wird. [7.3.1.1 2013 "Abschaffung der Kinderarmut"] Kindergrundsicherung Zur Abschaffung der Kinderarmut setzt sich die Piratenpartei Deutschland für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Die Kindergrundsicherung soll Familien finanziell entlasten, Kinderarmut verhindern und jedem Kind die Möglichkeit geben, sein eigenes Potenzial zu entfalten. Sie besteht aus einem Kindergrundeinkommen und einer Chancengleichheitsbeihilfe. Das bedingungslose Kindergrundeinkommen gewährleistet das soziokulterelle Existenzminimum der Kinder von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr. Es ist anrechnungs- und steuerfrei. Die Chancengleichheitsbeihilfe hat das Ziel, Betreuung, Mobilität, Bildung und Teilhabe für alle Kinder zu sichern. Die Beihilfe kann steuerpflichtig, bedarfsorientiert, altersabhängig oder abhängig vom Familieneinkommen gestaltet sein. Zudem kann sie teilweise auch Sachleistungen wie kostenfreien KiTa-Besuch enthalten. [7.3.1.2 2013 "Bildungsgrundeinkommen"] Bildungsgrundeinkommen Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, die BAföG-Leistungen durch ein Bildungsgrundeinkommen zu ersetzen. Dieses Bildungsgrundeinkommen sichert das Einkommen derer, die eine Ausbildung, ein Studium oder eine Fortbildung absolvieren, aber keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben. [7.3.1.3 2013 "Verbesserung der Einkommenssituation der eingewanderten Menschen und Flüchtlinge" ] Verbesserung der Einkommenssituation der eingewanderten Menschen und Flüchtlinge Die Piratenpartei setzt sich für die Verbesserung der Situation der eingewanderten Menschen und Flüchtlinge ein. In einem reichen Land kann und muss die materielle Situation der am schlechtesten Gestellten, und dazu gehören viele Flüchtlinge und viele der eingewanderten Menschen, deutlich verbessert werden. [7.3.1.4 2013: "Erhöhung des Regelsatzes der Mindestsicherungen" ] Erhöhung des Regelsatzes der Mindestsicherungen Bei den Mindestsicherungen sind bis zur Einführung des Grundeinkommens der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II zu erhöhen, um Armut nachhaltig zu verhinderm. Die Piratenpartei Deutschland fordert deshalb einen Regelsatz inklusive der Kosten der Unterkunft (KdU) über der Armutsgefährdungsgrenze. [7.3.1.5 2013: "Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII)"] Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII) Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen ein, insbesondere für die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung (Moratorium) der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII). [7.3.1.6 2013:"Abschaffung der Altersarmut, Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung" + "Alterssicherung (Einleitung)" ] Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Piratenpartei setzt sich für die Abschaffung der Altersarmut und für die Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Richtung auf ein Grundeinkommen für alte und erwerbsgeminderte Menschen ein. Die Bestrebungen, immer mehr Menschen in private Rentenversicherungen wie Riester- oder Rürup-Verträge zu drängen, lehnt die Piratenpartei Deutschland ab. Sie dienen nur in den seltensten Fällen tatsächlich den Antragstellern. [7.3.1.6.1 2013 "Grundsätzliche Vorgehensweise zur Grundrente"] Grundsätzliche Vorgehensweise zur Bürgerversicherung Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständischen Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt. Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein. Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden. Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente. Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt, angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten. Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden! Für Pensionsansprüche soll der Gesetzesgeber eine entsprechende Übergangslösung ausarbeiten. [7.3.1.6.2 2013 "Betriebliche Altersvorsorge"] Betriebliche Altersvorsorge Der Gesetzgeber hat im Jahre 2004 das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) beschlossen, wodurch auf die Kapitalauszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer kapitalgebundenen Direktversicherung der volle Sozialversicherungsbeitrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Versicherten zu entrichten ist (§ 248 Satz 1 SGB V i.d.F. von Artikel 1 Nr. 148 GMG). Diese Beitragspflicht wurde damit auf Einmalleistungen aus einer Kapitallebensversicherung ausgeweitet und zwar auch rückwirkend auf sogenannte Altverträge. Die Piratenpartei sieht durch die rückwirkende Beitragspflicht für Altverträge den Vertrauens- und Bestandsschutz für die Verträge missachtet. Dazu hat der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge für die Beiträge während der Ansparphase bezahlt. Wir fordern, dass die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Altverträge wieder komplett aufgehoben wird. Die Piraten setzen sich generell für die Einführung einer Informationspflicht gegenüber den Versicherten vor dem Vertragsabschluss einer betrieblichen Altersvorsorge ein. Staat und Versicherungsunternehmen sollen über die Beitragszahlungen im Alter transparent und umfassend informieren. Insgesamt sollte eine Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge mit klaren und transparenten Regeln erfolgen. Die derzeitige Regelung, dass Verträge steuerlich gefördert werden, im Alter jedoch die Sozialversicherungspflicht voll greift, macht die betriebliche Altersvorsorge oft zu einem Verlustgeschäft, fördert stattdessen die private Versicherungswirtschaft und begünstigt vor allem die Arbeitgeber. Außerdem verringern sich durch die betriebliche Altersvorsorge die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, was das Solidarsystem durch ein geringeres sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt zusätzlich schwächt. [7.3.1.7.3 2013: "Transparenz bei der privaten Altersvorsorge" ] Transparenz bei der privaten Altersvorsorge Die Piratenpartei setzt sich für klar nachvollziehbare Kostenstrukturen bei allen Formen der privaten Rentenversicherung ein (nicht nur Riester- und Rüruprente): Die effektiv anfallenden Kosten und Gebühren einer privaten Rentenversicherung sind als Summe aller Einzelposten in der Gesamtlaufzeit, welche von den Versicherten an nichtstaatliche Versicherungsunternehmen zu zahlen sind, direkt neben der zu erwartenden Ablaufleistung (Auszahlungssumme) im Versicherungsangebot sowie in der Versicherungspolice auszuweisen. Der Versicherungsberater hat auf die Gebühren im Gespräch explizit hinzuweisen. Der spekulative Charakter der ausgewiesenen potenziellen Ablaufleistung ist klar darzustellen. Im Beratungsgespräch sowie in den Angebots- und Vertragsunterlagen muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass möglicherweise die garantierten Werte nicht signifikant überschritten werden.
[7.3.2.1 2013: "Sockeleinkommen aus Vereinheitlichung der Umsatzsteuersätze"] Vereinheitlichung der Umsatzsteuersätze Die Piratenpartei fordert die Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes mit dem Ziel, einen einheitlichen Regelsteuersatz zu schaffen und die sogenannte Mehrwertsteuer zu vereinfachen. Durch die Ausschüttung der Steuermehreinnahmen als Sockeleinkommen ist die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes sozial, da das Sockeleinkommen die Kostenerhöhung durch den höheren Umsatzsteuersatz für Familien und einkommensschwache Menschen nicht nur ausgleicht, sondern sogar zu einem kleinen Teil übersteigt. [7.3.2.2 2013 "Sockeleinkommen durch Finanztransaktionssteuer"] Einführung einer Finanztransaktionssteuer Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass eine Finanztransaktionssteuer eingeführt wird. Die Ausschüttung der Steuermehreinnahmen erfolgt in Form eines Sockeleinkommens. [7.3.2.3 2013: "Sockeleinkommen aus Einkommensteuer" ] Vereinfachung der Einkommensteuer Die Piratenpartei fordert eine Reform der Einkommensteuer durch ein allgemein verständliches Steuersystem, das ohne Ausnahmen auskommt und für alle Einkommensarten gilt. Diese Reform umfasst: Sockeleinkommen statt „Aufstocken“, personenbezogener Grundfreibetrag für alle statt unzeitgemäßem Ehegattensplitting, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer abziehen statt absetzen, einheitliches Verfahren statt Sonderregelungen - Abschaffung diverser Ausnahmeregelungen. Erst durch die Kombination der vier Reformbestandteile gelingt die Gestaltung eines ausgeglicheneren Steuersystems bei gleichzeitiger Einführung eines Sockeleinkommens. [7.4] Commons [7.4.1-7.4.7 Das Kapitel "Commons" aus den Wahlprogramm 2013 soll ohne Änderung eingefügt werden] AntragsbegründungDer bestehende Text zu Arbeit und Soziales enthält Wiederholungen und ist teilweise nicht mehr aktuell (z.B. den Punkt "Mindestlohn in öffentlichen Ausschreibungen" gibt es zwei Mal). Diskussion
KonkurrenzanträgeWP085 (mit Modul 7.1.2.1 durch Modul 2), WP086 (mit Modul 7.1.4.1 durch Modul 2) |