Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/SÄA005
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA005 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §12 |
Zusammenfassung des Antrags | Die Schaffung einer Redaktionskommission wird bei der Erstellung eines Wahlprogrammes "aus einem Guß" helfen. Dies auf Dauer unter Beteiligung des Bundes und der Länder. |
Schlagworte | Wahlprogramm, Redaktionskommission, Programm |
Datum der letzten Änderung | 23.03.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSchaffung einer Redaktionskommission AntragstextEs wird beantragt folgenden Passus In die Satzung der Piratenpartei Deutschland aufzunehmen: § 12a Der Parteitag wählt eine Redaktionskommission, deren Aufgabe es ist, zwischen den Parteitagen das beschlossene Grundsatz- und Wahlprogramm insbesondere sprachlich und inhaltlich zu konsolidieren. Die Redaktionskommission besteht aus je einem/einer Vertreter/in der Landesverbände und einem Mitglied des Bundesvorstandes. Die Vertreter bzw. Vertreterinnen der Landesverbände werden vom Landesparteitag bestimmt. Bis ein Landesparteitag stattgefunden hat, bestellt der jeweilige Landesvorstand eine(n) Vertreter(in). Die Redaktionskommission beschließt über die endgültige, konsolidierte Fassung des Programms mit 2/3-Mehrheit ihrer Mitglieder. Der folgende Parteitag kann die Beschlüsse der Redaktionskommission mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten teilweise oder ganz aufheben. Ergänzungsmodul Der Bundesvorstand kann der Redaktionskommission auch die Funktion einer Antragskommission zuweisen, die die eingegangenen Anträge sichtet und dem Bundesparteitag eine Empfehlung für eine Konsensliste für die Abstimmung vorlegt. Ergänzungsmodul Die erste Redaktionskommission (mit 17 Mitgliedern) wird von diesem satzungsbeschliessenden Parteitag aus dem Vorschlag der Versammlung und des Bundesvorstandes gewählt und ist per sofort im Amt. AntragsbegründungAuch dieses Antragsportal zeigt, dass vollkommen verschiedene Stile zum Einsatz kommen. Um daraus ein wirklich lesbares Programm zu machen, muss die Möglichkeit bestehen, eine Nachbearbeitung vorzunehmen, die einerseits sicherstellt, dass der Sinn der Beschlusstexte erhalten bleibt, andererseits kein Chaos im Kopf beim Lesen entsteht. Diese nicht nur rein redaktionelle Bearbeitung gewährleistet, dass die Leser das Programm nicht nach zwei Seiten genervt zur Seite legen. Dies gilt auch für die Reihenfolge und Darstellung der jeweiligen Programmpunkte. Diskussion
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