Antrag:Bundesparteitag 2016.2/Antragsportal/WP002
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2016.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | WP002 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Keine der Gruppen |
Zusammenfassung des Antrags | Erweiterung des § 1 Tierschutzgesetz um Angst |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 04.08.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelTierschutz - Erweiterung § 1 Tierschutzgesetz AntragstextDie Piraten setzen sich dafür ein, den § 1 des deutschen Tierschutzgesetzes nach dem Beispiel des § 5 des österreichischen Tierschutzgesetzes wie folgt zu erweitern: Der Satz „“Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ soll ersetzt werden durch „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in schwere Angst versetzen.“ AntragsbegründungBegründung zum 1. Punkt: Auch Angst ist eine Form von Leid, wird aber im derzeitigen Gesetz nicht explizit berücksichtigt. So werden Tierquälereien, bei denen kein deutlich erkennbarer direkter körperlicher Schaden wie sichtbare Verletzungen oder Abmagerung vorliegen, gewöhnlich nicht geahndet. Der Gesetzestext soll erweitert werden, um Tiere vor Mißhandlungen zu schützen, die bislang nicht geahndet werden, den Tieren aber Leid zufügen. https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html https://www.jusline.at/5._Verbot_der_Tierquälerei_TSchG.html Diskussion
Konkurrenzanträge |