Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/WP006

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2016.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP006
Einreichungsdatum
Antragsteller

Colorofthenight

Mitantragsteller
  • Robert Merz
  • Jan Fader
  • Doris Kimmel-Junghändel
  • neo91
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Freiheit und Grundrechte
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei fordert die Abschaffung des Gotteslästerungsparagrafen
Schlagworte Freiheit Kunst Strafrecht
Datum der letzten Änderung 20.02.2016
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Abschaffung des Paragrafen 166 StGB

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, nachstehenden Text in das Wahlprogramm aufzunehmen.

Nach § 166 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. In der Praxis hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses (Verhältnis von Täterinnen, Tätern und Opfern) geführt, in deren Folge namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz gemaßregelt wurden. Dabei wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst bedroht, sondern durch religiöse oder politische Fanatikerinnen und Fanatiker, die nicht in der Lage waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten.

Die Piratenpartei wird die Streichung dieses Paragrafen, damit Deutschland einer wichtigen Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nachkommt. Dieses erklärte nämlich 2011, dass "Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag inkompatibel" seien.

Antragsbegründung

Übernommen aus dem Landeswahlprogramm BaWü

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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