Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/WP003

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2016.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP003
Einreichungsdatum
Antragsteller

H3rmi

Mitantragsteller
  • Frank Decker
  • Thomas Ganskow
  • Sebastian Kroos
  • Geisterfalle
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Freiheit und Grundrechte
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei spricht sich deutlich gegen die Herstellung, Wartung, Betreuung und Erhaltung von Überwachungssoftware aus.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 21.01.2016
Status des Antrags

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Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

(Export-) Kontrolle von Überwachungs- und Dual-Use-Software

Antragstext

Die Piratenpartei spricht sich deutlich gegen die Herstellung, Wartung, Betreuung und Erhaltung von Überwachungssoftware aus. Sie verurteilt den kommerziellen Handel mit Überwachungssoftware, einschließlich Dienstleistungen für Überwachungssoftware. Überwachungssoftware ist jede Software, die Dritten Zugang zu nicht-öffentlichen Daten, Kommunikationen und Aktivitäten eines Rechnersystems verschaffen kann, ohne dass die eigentlichen Nutzer des Rechnersystems darüber Kenntnis haben. Um den Einsatz von Überwachungs- und Dual-Use-Software besser zu kontrollieren, fordert die Piratenpartei eine europaweite gesetzliche Pflicht bei Herstellern und Dienstleistern von Überwachungs- und Dual-Use-Software, volle Transparenz über alle Produkte, und über alle Vertragspartner und Kunden, die Überwachungs- und Dual-Use-Software und Dienstleistungen nutzen, herzustellen. Überwachungs- und Dual-Use-Software soll in das Wassenaar-Abkommen zur Kontrolle von Rüstungsexporten aufgenommen werden. Für jedes in den Markt eingeführte Produkt (Standardsoftware) ist ferner eine Funktionsbeschreibung bei der zuständigen Behörde (in Deutschland des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu hinterlegen. Für jede kundenindividuell angepasste Lösung sind neben einer Funktionsbeschreibung und eines Fachkonzeptes auch eine Dokumentation der Betriebs- und Wartungsprozesse bei der zuständigen Behörde zu hinterlegen.

Antragsbegründung

Dieser Antrag ist aus dem Antragspool des BEO-Portals übernommen: https://beo.piratenpartei.de/WP002/


Der Grund für diese Position ist, dass Überwachungssoftware sowohl im Inland wie weltweit eingesetzt wird, um Menschenrechte wie das Recht auf Privatsphäre auszuhebeln. Häufig werden die so erhaltenen privaten Daten genutzt, um Regimegegner zu verfolgen und sogar zu foltern, und um Bewegungen für mehr Demokratie zu bekämpfen. http://www.gulli.com/news/21483-exportkontrollen-fuer-ueberwachungssoftware-2013-05-09 http://derstandard.at/1360160918446/Menschenrechtsgruppen-beklagen-Export-von-Spaehsoftware https://de.wikipedia.org/wiki/Ver%C3%B6ffentlichungen_von_WikiLeaks#The_Spyfiles http://bluecabinet.info/ https://de.wikipedia.org/wiki/Wassenaar-Abkommen http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/index.html

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge