Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/WP001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP001
Einreichungsdatum
Antragsteller

Brax59

Mitantragsteller
  • Thomas Weinbrenner
  • Purodha Blissenbach
  • Bastian
  • Christian Gebel
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags Die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz, nimmt den Parlamenten und Bürgern die Möglichkeit über die Öffentliche Haushalte zu entscheiden.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 22.06.2015
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Für ökonomische Vernunft und bürgernahe öffentliche Haushalte

Antragstext

Die Schuldenbremse (Artikel 109, 115 Grundgesetz) als Verfassungsbarriere ist auf Bundesebene zurückzunehmen, gleiches gilt auch für alle Bundesländer und andere öffentliche Haushalte.

Antragsbegründung

  • Die Schuldenbremse ist nicht „demokratieschonend“, da sie den Ausbau und die Weiterentwicklung der „lokalen Demokratie – Bürgerbeteiligung und Bürgerhaushalte“ auf kommunaler Ebene behindert, wenn nicht gar verhindert.
  • Die der Schuldenbremse zugrunde liegenden Politik-ökonomischen Ansätze basieren auf Wirtschaftstheorien, deren Modellcharakter die spezifische Finanzstruktur eines politischen Gemeinwesens nicht realistisch abbilden.
  • Die Schuldenbremsen beschneiden massiv die Investitionsmöglichkeiten der öffentlichen Haushalte, so daß Ihnen nur der Weg über ÖPP-Projekte (Schattenhaushalte) bleibt, welche für die Bürger sehr teuer sind und die Kosten noch stärker auf zukünftige Generationen verlagern.
  • Durch die Schuldenbremse wird die Bildung von kommunalen Beteiligungsgesellschaften gefördert, mit dem Ziel, erforderliche Investitionen außerhalb des regulären Haushaltes zu ermöglichen und zu finanzieren. Die Beteiligungsgesellschaften agieren dann als Projektentwicklungsgesellschaften und vergeben Investitionsprojekte im Rahmen von ÖPP. Dieses Vorgehen erhöht das wirtschaftliche Risiko der Kommunen, da sie im schlechtesten Fall für die Verluste der Beteilungsgesellschaften haften.
  • Der Sinn der Schuldenbremse ist stark anzuzweifeln, da die Bundesrepublik selbst die entsprechenden Konvergenzkriterien auf EU-Ebene seit 2003 nicht erfüllt aber auf der anderen Seite für sich Ausnahmetatbestände geltend macht, um Strafzahlungen zu vermeiden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge