Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA036

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA036
Einreichungsdatum
Antragsteller

Ahoi

Mitantragsteller
  • Per E-Mail mitgeteilt
  • Per E-Mail mitgeteilt
  • Per E-Mail mitgeteilt
  • Per E-Mail mitgeteilt
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §11
Zusammenfassung des Antrags Siehe Begründung
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 04.07.2015
Status des Antrags

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Durchgriffsrecht ohne Würgegriff

Antragstext

Der Antragsteller bittet den Bundesparteitag um folgende Satzungsänderung:

Alt (aktuelle Nummerierung):

B: § 4 Durchgriffsrecht

Der Schatzmeister kontrolliert die ordnungsgemäße Buchführung seiner unmittelbaren Gliederungen. Er hat das Recht auch in deren Gliederungen die ordnungsgemäße Buchführung zu kontrollieren und gewährleistet damit, dass jederzeit die zur Erstellung des Prüfvermerks für den Rechenschaftsbericht nach § 29 Abs.3 Parteiengesetz vorgeschriebenen Stichproben möglich sind. Ist die rechtzeitige Abgabe des Rechenschaftsberichtes gemäß Parteiengesetz auf Bundesebene gefährdet, so hat der jeweils höhere Gebietsverband das Recht und die Pflicht durch geeignete Maßnahmen die ordnungsgemäße Buchführung seiner Gliederungen zu gewährleisten.


Neu (nach aktueller Nummerierung die sich durch andere Anträge verschieben kann/darf):

B: § 4 Durchgriffsrecht

(1) Hält eine Gliederung durch eigenes Verschulden den Zeitplan der Piratenpartei zum Rechenschaftsbericht nicht ein, so hat der Schatzmeister der direkten Übergliederung das Recht und die Pflicht, die Buchführung der direkten Untergliederung zu kontrollieren und soweit zu helfen, dass der Rechenschaftsbericht erstellt werden kann.

(2) Eigenes Verschulden liegt nicht vor, wenn dem Schatzmeister der Gliederung der Zugang zum Buchungssystem verwehrt oder erschwert wird.

(3) Original-Unterlagen sind Eigentum der Gliederung, in der diese angefallen sind.

Antragsbegründung

Die momentane Situation, Schatzmeistern bestimmter Gliederungsebenen grundsätzlich und ohne Überprüfung der tatsächlichen Kenntnisse den Zugang zum Buchungssystem zu verwehren, führt zu einer Buchhaltungs-Elite, die sich die Nachfolger selbst "ziehen" kann. Das fördert Filz, den die Piratenpartei nicht will.

Originale gehören in die entsprechende Gliederung, damit bei einer Prüfung die Originale zur Verfügung stehen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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