Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA035
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA035 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §11 |
Zusammenfassung des Antrags | Siehe Begründung |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 04.07.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelZulassung von Gästen, Presse, Fotos, Video- und Audio-Aufnahmen sowie Streaming in Verbindung mit zur Teilnahme geeigneten Rückzugs-Räumen. AntragstextDer Antragsteller bittet den Bundesparteitag um folgende Satzungsänderung: Alt (aktuelle Nummerierung): A: § 11 - Zulassung von Gästen (1) Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. (2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht.
A: § 11 - Zulassung von Gästen, Presse, Fotos, Video- und Audio-Aufnahmen sowie Streaming in Verbindung mit zur Teilnahme geeigneten Rückzugs-Räumen. (1) Mitgliederversammlungen auf allen Ebenen können beschließen, was zugelassen und was nicht zugelassen wird. (2) Werden Aufnahmen oder Streaming zugelassen, so ist auf der Versammlung ein genügend großer Bereich zu kennzeichnen, von dem keine Aufnahmen oder Streaming gemacht werden darf. Bemerkung: Dabei ist die Auflistung im Kopf des § 11 modular zu verstehen. AntragsbegründungDie Bezeichnung Mitgliederversammlung ist universell. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ in der Partei und sollte entsprechend selbstständig handeln können. In Bayern gibt es einen Landesvorstand, der sich praktisch in alle Gliederungsebenen einmischt und in "Ober-sticht-Unter-Manier" jede demokratisch zulässige Abweichung unterdrückt. Mit der Annahme dieses Antrages auf Bundesebene wird genau diese Art von Diktatur zuverlässig verhindert. Diskussion
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