Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA035

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA035
Einreichungsdatum
Antragsteller

Ahoi

Mitantragsteller
  • Per E-Mail mitgeteilt
  • Per E-Mail mitgeteilt
  • Per E-Mail mitgeteilt
  • Per E-Mail mitgeteilt
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §11
Zusammenfassung des Antrags Siehe Begründung
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 04.07.2015
Status des Antrags

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Zulassung von Gästen, Presse, Fotos, Video- und Audio-Aufnahmen sowie Streaming in Verbindung mit zur Teilnahme geeigneten Rückzugs-Räumen.

Antragstext

Der Antragsteller bittet den Bundesparteitag um folgende Satzungsänderung:

Alt (aktuelle Nummerierung):

A: § 11 - Zulassung von Gästen (1) Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. (2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht.


Neu (nach aktueller Nummerierung die sich durch andere Anträge verschieben kann/darf):

A: § 11 - Zulassung von Gästen, Presse, Fotos, Video- und Audio-Aufnahmen sowie Streaming in Verbindung mit zur Teilnahme geeigneten Rückzugs-Räumen.

(1) Mitgliederversammlungen auf allen Ebenen können beschließen, was zugelassen und was nicht zugelassen wird.

(2) Werden Aufnahmen oder Streaming zugelassen, so ist auf der Versammlung ein genügend großer Bereich zu kennzeichnen, von dem keine Aufnahmen oder Streaming gemacht werden darf.

Bemerkung:

Dabei ist die Auflistung im Kopf des § 11 modular zu verstehen.

Antragsbegründung

Die Bezeichnung Mitgliederversammlung ist universell.

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ in der Partei und sollte entsprechend selbstständig handeln können.

In Bayern gibt es einen Landesvorstand, der sich praktisch in alle Gliederungsebenen einmischt und in "Ober-sticht-Unter-Manier" jede demokratisch zulässige Abweichung unterdrückt.

Mit der Annahme dieses Antrages auf Bundesebene wird genau diese Art von Diktatur zuverlässig verhindert.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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