Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA034

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA034
Einreichungsdatum
Antragsteller

Ahoi

Mitantragsteller
  • Per E-Mail mitgeteilt
  • Per E-Mail mitgeteilt
  • Per E-Mail mitgeteilt
  • Per E-Mail mitgeteilt
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §6
Zusammenfassung des Antrags Siehe Begründung
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 04.07.2015
Status des Antrags

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Ordnungsmaßnahmen und deren Folgen

Antragstext

Der Antragsteller bittet den Bundesparteitag um folgende Satzungsänderung:

Im A: § 6 - Ordnungsmaßnahmen

wird am Anfang eingesetzt und die folgenden Nummern angepasst:

(1) Eine Ordnungsmaßnahme gegen einen Piraten wirkt erst, wenn der Rechtsweg innerhalb der Partei abgeschlossen ist. Dies gilt nicht für den Ausschluss von der Ausübung der Mitgliedsrechte bei einem Ausschluss aus der Partei.

Antragsbegründung

Die Praxis des Vorstandes vom Landesverband Bayern, die ständige Rechtsprechung des Bundesschiedsgerichts zu ignorieren, macht es nötig, diese Rechtsprechung in die Satzung aufzunehmen.

So wird verhindert, dass Vorstände in klassischer "Ober-sticht-Unter-Manier" Piraten kalt stellen und diffamieren können.

Bei schweren Verstößen haben die Schiedsgerichte die Möglichkeit, die Verfahren zügig zu verhandeln, um den Rechtsweg schneller abzuschließen.

Bei schwersten Verstößen bietet das Verfahren zum Ausschluss aus der Partei den sofortigen Ausschluss von der Ausübung der Mitgliedsrechte.

Das Mitglied kann wiederum einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen, um diese Rechte wieder zu erlangen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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