Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA026
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA026 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Vorstandswahlen zusammenfassen |
Schlagworte | Vorstand, Wahl, BPT |
Datum der letzten Änderung | 25.07.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelGemeinsame Wahl von mehreren Ämtern in einem Wahlgang ermöglichen AntragstextDer Parteitag möge beschließen, in Abschnitt A §9a (3) nach dem ersten Satz folgenden Satz einzufügen: "Ämter gleicher Bezeichnung oder ein Amt und dessen Stellvertreter können in einem gemeinsamen Wahlgang gewählt werden, wobei die Besetzung in der Reihenfolge der Höhe des Wahlergebnisses des jeweiligen Kandidaten geschieht." AntragsbegründungAbweichungen von der Einzelwahl erfordern laut Vereinsrecht (Reichert Rn 1751ff) eine Satzungsgrundlage. Wenn der BPT will, kann er mit Beschluss dieses SÄA je nach Bedarf Wahlen sinnvoll zusammenfassen. So könnten Generalsekretär und dessen Stellvertreter in einem Wahlgang gewählt werden, wobei der Erstplatzierte Generalsekretär würde, und der Zweitplatzierte 1. stellv. Generalsekretär usw. (sofern diese das Quorum erreichen). Diskussion
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