Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA022

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA022
Einreichungsdatum
Antragsteller

Martin Banduch

Mitantragsteller
  • Stefan Kalhorn
  • Jörg Neubert
  • Christian Koys
  • Hannes Vogt
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §15
Zusammenfassung des Antrags Alle Landesverbände sollen zukünftig am parteiinternen Finanzausgleich beteiligt werden.
Schlagworte Finanzausgleich
Datum der letzten Änderung 22.07.2015
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Parteiinterner Finanzausgleich.

Antragstext

Der Bundesparteitag ändert in der Bundessatzung Abschnitt B §15 Absatz 6 wie folgt:


Alt:

(6) Die, nach der Verteilung aus Absatz 5, verbliebenen Mittel des innerparteilichen Finanzausgleichs werden ausschließlich an die nicht einzahlenden Landesverbände verteilt. Hierfür wird zunächst der Betrag zu 50% in gleichen Teilen allen 16 Landesverbänden zugerechnet. Weitere 25% werden an alle Landesverbände anteilig nach der Fläche der Bundesländer und die restlichen 25% anteilig nach der Einwohnerzahl der Bundesländer zugerechnet. Anschließend werden die Anteile für die einzahlenden Landesverbände entsprechend dem Proporz dieses Schlüssels auf die restlichen Landesverbände verteilt, so dass die einzahlenden Landesverbände nichts erhalten, aber alle verbliebenen Mittel an die nicht einzahlenden Landesverbände restlos ausgezahlt werden.


Neu:

(6) Die, nach der Verteilung aus Absatz 5, verbliebenen Mittel des innerparteilichen Finanzausgleichs werden an die Landesverbände restlos ausgezahlt. Hierfür wird zunächst der Betrag zu 50% in gleichen Teilen allen 16 Landesverbänden zugerechnet. Weitere 25% werden an alle Landesverbände anteilig nach der Fläche der Bundesländer und die restlichen 25% anteilig nach der Einwohnerzahl der Bundesländer zugerechnet.

Antragsbegründung

Stetiger und gerechter.


Aktuell werden einzahlende Landesverbände nicht an der Ausschüttung beteiligt. Dies hat einige seltsame Effekte.


Aktuell gilt folgendes:

  • Einzahlende Landesverbände bekommen keinen Anteil aus dem Bundestagswahlergebnis.
  • Je schlechter das Landtagswahlergebnis, desto sicherer bekommt der Landesverband einen Anteil aus dem Finanzausgleich.
  • Ein Euro mehr oder weniger an eingenommenen Spenden, kann darüber entscheiden, ob ein Landesverband 50.000,00 Euro mehr oder weniger im Haushalt hat.


Die aktuelle Situation ist ungerecht und kann erschütternde Auswirkungen auf den Haushalt eines Landesverbands haben.


Die vorgeschlagene Änderung beteiligt alle Landesverbände am Finanzausgleich. Dabei werden die oben beschriebenen, negativen Effekte aufgelöst. Die Landesverbände bleiben motiviert, sich um eigene Einnahmen zu bemühen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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