Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA022
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA022 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §15 |
Zusammenfassung des Antrags | Alle Landesverbände sollen zukünftig am parteiinternen Finanzausgleich beteiligt werden. |
Schlagworte | Finanzausgleich |
Datum der letzten Änderung | 22.07.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelParteiinterner Finanzausgleich. AntragstextDer Bundesparteitag ändert in der Bundessatzung Abschnitt B §15 Absatz 6 wie folgt:
(6) Die, nach der Verteilung aus Absatz 5, verbliebenen Mittel des innerparteilichen Finanzausgleichs werden ausschließlich an die nicht einzahlenden Landesverbände verteilt. Hierfür wird zunächst der Betrag zu 50% in gleichen Teilen allen 16 Landesverbänden zugerechnet. Weitere 25% werden an alle Landesverbände anteilig nach der Fläche der Bundesländer und die restlichen 25% anteilig nach der Einwohnerzahl der Bundesländer zugerechnet. Anschließend werden die Anteile für die einzahlenden Landesverbände entsprechend dem Proporz dieses Schlüssels auf die restlichen Landesverbände verteilt, so dass die einzahlenden Landesverbände nichts erhalten, aber alle verbliebenen Mittel an die nicht einzahlenden Landesverbände restlos ausgezahlt werden.
(6) Die, nach der Verteilung aus Absatz 5, verbliebenen Mittel des innerparteilichen Finanzausgleichs werden an die Landesverbände restlos ausgezahlt. Hierfür wird zunächst der Betrag zu 50% in gleichen Teilen allen 16 Landesverbänden zugerechnet. Weitere 25% werden an alle Landesverbände anteilig nach der Fläche der Bundesländer und die restlichen 25% anteilig nach der Einwohnerzahl der Bundesländer zugerechnet. AntragsbegründungStetiger und gerechter.
Diskussion
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