Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA011

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA011
Einreichungsdatum
Antragsteller

Carsten Sawosch

Mitantragsteller
  • Stefan Körner
  • Mark Huger
  • Lothar Krauß
  • Malte Sommerfeld
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §14
Zusammenfassung des Antrags Obwohl im allgemeinen Sprachgebrauch innerhalb der Partei zwischen der Satzung, der Finanzordnung und der Schiedsgerichtsordnung unterschieden wird, handelt es sich bei allen dreien um eine Satzung der Partei
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 22.07.2015
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Klarstellung Abweichungsbefugnis

Antragstext

In Abschnitt A: § 14 wird der folgende Satz 2 angefügt:

"Abweichungen von den Abschnitten B: Finanzordnung und C:Schiedsgerichtsordnung durch die jeweiligen Gliederungen sind nur zulässig, soweit dies ausdrücklich in den jeweiligen Abschnitten dieser Satzung vorgesehen ist."

Antragsbegründung

Obwohl im allgemeinen Sprachgebrauch innerhalb der Partei zwischen der Satzung, der Finanzordnung und der Schiedsgerichtsordnung unterschieden wird, handelt es sich bei allen dreien um eine Satzung der Partei, Abschnitt A: § 9b Abs. 5. Die im Umkehrschluss aus Abschnitt A: § 14 folgende Abweichungsbefugnis der Gliederungen sollte aber nur den Abschnitt A erfassen, da die weiteren Abschnitte eine einheitliche Regelung für die Gesamtpartei erfordern. Teilweise sehen sie auch eigenständige Möglichkeiten der Gliederungen zur Abweichung vor (z.B. Anzahl an Richtern, die gewählt werden).

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge