Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA009

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA009
Einreichungsdatum
Antragsteller

Nicole "Dyfa" Britz

Mitantragsteller
  • David Krcek
  • Astrid Semm
  • Dietmar Hölscher
  • Christian Reidel
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §2
Zusammenfassung des Antrags Die Möglichkeit, bei den Piraten und in anderen Parteien gleichzeitig Mitglied zu sein, soll abgeschafft werden.
Schlagworte Doppelmitgliedschaft
Datum der letzten Änderung 22.07.2015
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Abschaffung der Möglichkeit von Doppelmitgliedschaften

Antragstext

Die beiden Varianten sind als Alternativen zu sehen, die Übergangregelung ist optional.

(1) Alternative I In Abschnitt A, § 2 Absatz 3 Bundessatzung wird Satz 1 "Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen." ersatzlos gestrichen.

(2) Alternative II In Abschnitt A, § 2 Absatz 3 Bundessatzung wird in Satz 1 "Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist ausgeschlossen." das Wort "NICHT" gestrichen. Damit wäre eine Doppelmitgliedschaft nicht mehr möglich.

(3) Übergangsfrist Zu ergänzen in Abschnitt A, § 2 als Absatz 4: Mitglieder, die sowohl in der Piratenpartei als auch in einer anderen Partei oder Wählergruppe Mitglied sind, haben eine Frist von 6 Monaten, um ihre Mitgliedschaft bei der anderen Partei/Wählergruppe oder der Piratenpartei zu beenden.

Antragsbegründung

Die Möglichkeit einer Doppelmitgliedschaft galt lange Zeit als ein Alleinstellungsmerkmal der Piratenpartei. Inzwischen sehen es viele Piraten allerdings als Zeichen eingeschränkter oder gar fragwürdiger Loyalität, in weiteren Parteien Mitglied zu sein oder als Mitglied der Piratenpartei weitere Parteien zu gründen. Insbesondere, wenn die zweigleisig fahrenden Piraten Vorstandsämter oder Beauftragungen inne haben. Bei Kandidaturen für öffentliche Mandate muss man sich ohnehin für die Mitgliedschaft in einer einzigen Partei entscheiden, da das Bundeswahlgesetz dies verlangt. (BWahlG §21, Absatz 1) Die Antragsteller sind der Auffassung, dass man nicht zwei Programme parallel mit derselben Überzeugung vertreten kann. Aufgrund der Vorgaben des Bundeswahlrechts sind Doppelmitgliedschaften in den meisten anderen Parteien in der Regel dort ohnehin satzungswidrig.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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