Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA009
<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SÄA009 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §2 |
Zusammenfassung des Antrags | Die Möglichkeit, bei den Piraten und in anderen Parteien gleichzeitig Mitglied zu sein, soll abgeschafft werden. |
Schlagworte | Doppelmitgliedschaft |
Datum der letzten Änderung | 22.07.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAbschaffung der Möglichkeit von Doppelmitgliedschaften AntragstextDie beiden Varianten sind als Alternativen zu sehen, die Übergangregelung ist optional. (1) Alternative I In Abschnitt A, § 2 Absatz 3 Bundessatzung wird Satz 1 "Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen." ersatzlos gestrichen. (2) Alternative II In Abschnitt A, § 2 Absatz 3 Bundessatzung wird in Satz 1 "Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist ausgeschlossen." das Wort "NICHT" gestrichen. Damit wäre eine Doppelmitgliedschaft nicht mehr möglich. (3) Übergangsfrist Zu ergänzen in Abschnitt A, § 2 als Absatz 4: Mitglieder, die sowohl in der Piratenpartei als auch in einer anderen Partei oder Wählergruppe Mitglied sind, haben eine Frist von 6 Monaten, um ihre Mitgliedschaft bei der anderen Partei/Wählergruppe oder der Piratenpartei zu beenden. AntragsbegründungDie Möglichkeit einer Doppelmitgliedschaft galt lange Zeit als ein Alleinstellungsmerkmal der Piratenpartei. Inzwischen sehen es viele Piraten allerdings als Zeichen eingeschränkter oder gar fragwürdiger Loyalität, in weiteren Parteien Mitglied zu sein oder als Mitglied der Piratenpartei weitere Parteien zu gründen. Insbesondere, wenn die zweigleisig fahrenden Piraten Vorstandsämter oder Beauftragungen inne haben. Bei Kandidaturen für öffentliche Mandate muss man sich ohnehin für die Mitgliedschaft in einer einzigen Partei entscheiden, da das Bundeswahlgesetz dies verlangt. (BWahlG §21, Absatz 1) Die Antragsteller sind der Auffassung, dass man nicht zwei Programme parallel mit derselben Überzeugung vertreten kann. Aufgrund der Vorgaben des Bundeswahlrechts sind Doppelmitgliedschaften in den meisten anderen Parteien in der Regel dort ohnehin satzungswidrig. Diskussion
Konkurrenzanträge |