Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/PP007
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PP007 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Positionspapier |
Antragsgruppe | Außenpolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Aufbau eines Flüchtlingslagers in der Türkei |
Schlagworte | Außenpolitik, Türkei, Bundeswehr, Internationale Beziehungen, Sicherheitspolitik |
Datum der letzten Änderung | 23.07.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAufbau eines Flüchtlingslagers in der Türkei AntragstextDie Piratenpartei Deutschland fordert die Bundesregierung auf, in Abstimmung mit der Türkei und in enger Kooperation mit der EU und UN, eines oder mehrere Flüchtlingslager auf dem Territorium der Türkei einzurichten und zu betreiben. Diese(s) soll die Kapazität für mindestens 50.000 Menschen unter der Einhaltung der in der EU gültigen Menschenrechtsstandards bieten. AntragsbegründungIm Sinne einer integrierten und die Region stabilisierenden Außen- und Sicherheitspolitik strebt die Piratenpartei in Übereinstimmung mit ihren Grundsatzprogrammen den Einstieg in eine integrierte Außen- und Sicherheitspolitik unter Beachtung der Würde des Individuums als zentrales Leitmotiv des Handelns an. Bei der Einrichtung und dem Betreiben eines Flüchtlingslagers auf türkischem Boden unterstützen die PIRATEN eine Bundeswehrmission von längstens 12 Monaten. Danach soll der Betrieb des Lagers von zivilen Kräften, die durch Kräfte des Aussen- Innen- und Ministerium für Entwicklungszusammenarbeit zu stellen sind, übernommen werden. Es ist in dieser Einrichtung / den Einrichtungen jedem Bewohner ausreichender Platz und Nahrung, eine grundmedizinische Versorgung und der Zugang zu Aus- und Weiterbildung (hier insbesondere die Beschulung Minderjähriger) zu gewährleisten. Durch ein bilaterales Abkommen mit der Türkei ist sicherzustellen, dass innerhalb der Einrichtung die Einmischung türkischer, oder anderer Behörden, insbesondere zum Zwecke der religiösen Indoktrinierung, oder der Werbung und Anwerbung für Kriegsparteien unterbleibt. In einem weiteren Schritt sollen in dieser Einrichtung / diesen Einrichtungen in enger Kooperation mit der europäischen Union ein geregeltes Aufnahmeverfahren durchgeführt werden, um den Menschen die in einem Nachkriegssyrien keine Perspektive sehen eine Perspektive abseits der Schlepperbanden zu bieten. Gleichzeitig sollen besondere medizinische Behandlungen, die eine Behandlung in einem EU Land erfordern, vorbereitet und dann durchgeführt werden. Diskussion
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