Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/PP002

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PP002
Einreichungsdatum
Antragsteller

Wigbold

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Keine der Gruppen
Zusammenfassung des Antrags Der Parteitag möge folgende grundsätzliche metapolitische Positionen als "Positionspapier" abstimmen:
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 23.07.2015
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Politischer Standpunkt und Selbstverständnis

Antragstext

Grundsätze: Politischer Standpunkt und Selbstverständnis

(1) Den Ursprung allen Rechts sehen die PIRATEN im dem Recht, was mit jedem Menschen geboren wird. Jeder Mensch hat sein natürliches Recht, sein Menschenrecht als Naturrecht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Als besondere Quellen des Naturrecht sehen die PIRATEN: Die individuelle Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens, die Natur an sich und die Vernunft.

(2) Das politische Menschenbild der PIRATEN respektiert das Recht jedes Menschen: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. - Die PIRATEN bekennen sich zu unverletzlichem und unveräußerlichem Menschenrecht als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die Sitten einer Gemeinschaft ergeben sich aus der individuellen Moral der Mitglieder als fließende kollektive Übereinkunft darüber, was für die Mitglieder der Gemeinschaft als Sittengesetz verbindlich ist. Gemeinschaften als Gruppen von freien Menschen sowie ihre Sitten werden von den PIRATEN respektiert, solange sie die vorhergehende freiheitliche Gesellschaft aller Menschen akzeptieren und weiterführend respektieren.

(4) Der Begriff "Freiheit" ist für einen einzelnen Menschen nicht allgemein bestimmbar. Erst in einer Gesellschaft von Menschen erfährt "Freiheit" Bedeutung; - dahingehend, dass die Freiheit des Einen sich immer an der Freiheit des Anderen manifestiert. Dieser Grundsatz ist es, der eine freiheitliche Gesellschaftsordnung fordert.

(5) Demokratie ist wesentlich durch das Tun der Menschen in Sorge um das Gemeinwohl bestimmt. Direkte Demokratie ist hierbei das unmittelbare Tun der Menschen an sich. Demokratisches Handeln orientiert sich nicht am Nutzen einer Mehrheit, sondern immer am Wohl jedermanns. Demokratie braucht Freiheit.

(6) Die PIRATEN bekennen sich zu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz verfasst das Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland, das durch die bürgerliche Gesellschaft bestimmt wird. Ein als Republik verfasster demokratischer und sozialer Rechtsstaat ist dennoch eine Herrschaftsform. Es ist unbedingt notwendig der Republikanischen Freiheit als herrschenden Kraft die Individuelle Freiheit der Bürger als Normative für eine freiheitliche Gesellschaftsordnung gegenüberszutellen.

(7) Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie die Verfassungen der Länder sind Ursprung einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, die jedem einzelnen Bürger seine Grundrechte garantiert, die sich aus dem Menschenrecht sowie Bürgerrechten ergeben. Die PIRATEN sehen diese Grundrechte der Bürger als Schranken für das Staatswesen. Diese schützen jeden Menschen vor Übergriffen sowie Willkür herrschender Politik.

(8) Die PIRATEN sprechen sich gegen eine Einschränkung der Grundrechte durch die herrschende Politik aus und sehen die "Grundrechte" des Grundgesetzes in ihrer ursprünglichen Form von 1949 als maßgeblich.

(9) Die PIRATEN setzen sich für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung der Grundrechte ein. Sie beanspruchen die Grundrechte insbesondere gegen das Staatswesen sowie dessen Einrichtungen.

(10) Die Bundesländer sind den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes verpflichtet. Der Gleichsetzung des Begriffes "sozialer Bundesstaat" bzw. "sozialer Rechtsstaat" mit "Sozialstaat" folgen die PIRATEN nicht. - Der soziale Rechtsstaat bildet durch Staatsgewalt aus allen auf dem Staatsterritorium ansässigen Menschen als Staatsbürger die bürgerliche Gesellschaft. Der Geist sozialer Gerechtigkeit bewirkt, dass niemand durch die Rechtsordnung aus der bürgerlichen Gesellschaft ausgeschlossen ist: Für den Rechtsstaat ist jedermann gleichermaßen Teil der bürgerlichen Gesellschaft.

(11) Der gesellschaftliche Auftrag des sozialen Rechtsstaates ist die Verwirklichung von Recht.

(12) Die PIRATEN sehen in der Annäherung an die Individuelle Freiheit der Menschen die normative Grundlage einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Individuelle Freiheit bedeutet insbesondere eine Freiheit vor Herrschaft, die auch mittelbar den ganzen, unteilbaren Menschen erfasst. Aus diesem Anspruch entwickelt sich idealistisch eine emanzipatorische Gerechtigkeit durch die Rechtsordnung.

(13) Die Politik der PIRATEN orientiert sich am Wohle der Allgemeinheit. Die Allgemeinheit wird jedoch nicht als Kollektiv verstanden, sondern als jedermann. Gemeinwohl verwirklicht sich in der für jedermann geltenden Rechtsordnung.

(14) Die PIRATEN fordern die Gewaltenteilung des Staatswesens in die drei Staatsgewalten: die Legislative, Exekutive und Judikative. Das Zusammenspiel der drei Staatsgewalten setzt voraus, dass keine über die anderen die Oberhand gewinnt und sie beherrscht. Selbiges gilt für die föderative (vertikale) Gewaltenteilung.

(15) Analog zur Gewaltenteilung sehen die PIRATEN eine Gefahr in der Konzentration von politischer Macht. Sie fordern eine strikte Aufteilung von politischen Themengebieten und der sie betreffenden Definitionshoheit. Nur so ist es möglich, mehr Menschen an der Gestaltung teilhaben zu lassen und vielfältig polarisierenden Machtinteressen entgegenzuwirken.

(16) Ein "Bürger" ist durch seine Freiheit definiert: Selbstständigkeit, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit, Selbstverwaltung sowie Entscheidungs- und Handlungsfreiheit. Ein Bürger handelt frei in Verantwortung vor sich selbst und in Berücksichtigung des Anderen. Die Freiheit der Bürger selbst kann nicht durch das Staatswesen hergestellt sondern nur eingeschränkt werden. Die PIRATEN setzten sich für die Freiheit der einzelnen Menschen sowie menschlicher Gemeinschaften ein - ganz im Sinne von "Vielfalt".

(17) Durch auf die Gesetzgebung wirkenden Lobbyverbände und eine unkritische herrschende Politik sehen die PIRATEN den Bürgerbezug der Staatsbildung gefährdet. Die PIRATEN wollen der Öffentlichkeit eine bürgerbezogene Perspektive geben und den Bürgern eine Alternative zu den herrschenden Machtverhältnissen bieten. Sie sind kritisch gegenüber herrschenden Lehrmeinungen und Quasi-Standards.


Bürger, Information, Cyberspaces, Internet

(18) Den Verlust des Bürgerbezugs von Politik begleitet eine strukturelle sowie informationelle Gleichschaltung der Staatsgewalten durch die herrschende Politik. Die staatsrechtlich verankerte Gewaltenteilung wird untergraben. Die Vernetzung von Informationen bzw. von Informationsmaschinen sowie die Formalisierung der Menschen in willkürliche informationelle Strukturen raubt den Menschen ihre Individualität und ordnet sie einer dividuellen und so informationell beherrschbaren Masse unter. Die herrschende Politik implementiert so bewusst oder unbewusst eine übergeordnete systemimmanente Gewalt, die auf informationeller Fremdbestimmung aufbaut.
Der Mensch wird als instanziertes Objekt einer Klasse mit programmierten Automaten verbunden. Die PIRATEN wollen einer politisch motivierten Cyberkratie entgegenwirken, die einer technologisch implementierten Experto- wie Bürokratie entspricht und so im orwellschen Sinn eine Vorstufe des Faschismus darstellt.

(19) Eine Cyberkratie bestimmt die Menschen durch progammierte Steuerungsräume (Cyberspaces). Sie übt Kontrolle dadurch, dass sie den Freien Willen des Menschen beschränkt auf die Auswahl zwischen programmierten Optionen. Ein Mensch wird so zum gesteuerten, festgelegten Automaten.

(20) In diesem Sinne betrachten die PIRATEN besonders kritisch die Bestrebungen der herrschenden Politik, private Informationsmaschinen der bürgerlichen Gesellschaft mit denen der öffentlichen Einrichtungen zu vernetzen, bzw. Einfluß auf die Vernetzung und Datenhaltung der privaten Informationssysteme zu nehmen, und sich so Zugriff zu verschaffen. Besonders Partnerschaften öffentlicher und privater Einrichtungen mit dem Zweck der informationellen Vernetzung zur Kontrolle und Steuerung sehen die PIRATEN als Gefahr für die individuelle Freiheit der Menschen.

(21) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss insbesondere vom Staatswesen respektiert werden. Die zunehmende horizontale Vernetzung von Personeninformationen durch die Staatsräson führt zu politischer informationeller Willkür, d.h: Beliebige Datenmuster werden im Umkehrschluß auf Menschen bezogen. Die Menschen werden so beliebig vermasst - einer Masse zugeordnet. Sogesehen entsteht eine statistische bzw. systemische Mitte, die zum politischen Machterhalt gesetzgebend addressiert und mehrheitsdemokratisch genutzt werden kann: Dividualisierte Minderheiten werden so durch eine modellierte Normalität beherrscht.

(22) Die PIRATEN erkennen in der informationstechnologischen Vernetzung der Menschen einen besonderen Schwerpunkt ihrer Politik. Cyberspaces (Steuerungsräume) und Menschen treffen aufeinander. Die informationell formalisierten Cyberspaces bestimmen den Menschen durch seine Notwendigkeit eines Zugangs.

(23) Es wird von den PIRATEN kritisch unterschieden zwischen staatlichen Cyberspaces, die als öffentliche Sache der Republik zugehörig und durch Politik bestimmt sind - und Cyberspaces der bürgerlichen Privatsphäre, die einer Öffentlichkeit lediglich zugänglich gemacht werden.

(24) Die PIRATEN wollen die politische Wahrnehmung des Internet als "interconnected networks" - miteinander verbundene autarke Netzwerke.

(25) Die PIRATEN wollen eine strikte Gewaltenteilung gerade im Bezug auf behördliche Informationsmaschinen bzw. Netzwerke sowie informationelle Strukturen.

(26) Die PIRATEN wollen keine informationelle Partnerschaft zwischen privaten und öffentlichen Steuerungsräumen. Kein Austausch bzw. Abgleich von Daten und Datenstrukturen.

Antragsbegründung

Dieser Antrag soll die Diskussion um einen Standpunkt der PIRATEN wiederholt anregen und somit ein Selbstverständis diskutieren und ggf. feststellen.

Ich bitte um Unterstützung.

Dieser Antrag ist aus dem Positionspapiers 009 des LV Bayern entwickelt worden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge