Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/PP001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PP001
Einreichungsdatum
Antragsteller

Nick Okunek, Bismatramus

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Arbeit und Soziales
Zusammenfassung des Antrags Die bestehenden Rechtsgrundlagen reichen nicht aus, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung / Beeinträchtigung im Arbeitsleben zu verwirklichen. Es braucht eine Novellierung des Teil 2 im SGB IX.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 23.07.2015
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) / Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderung / Beeinträchtigung

Antragstext

Nach unserer Erfahrung werden überall dort in den Betrieben und Dienststellen Fortschritte hin zu einer inklusiven Arbeitswelt erzielt, wo engagierte Schwerbehindertenvertretungen (SBV) professionell tätig werden können. Damit das überall gelingen kann, braucht es gesetzliche Veränderungen. Eine Weiterentwicklung des Teil 2 im SGB IX schafft mehr behinderungsgerechte Arbeitplätze und die Arbeitplatzsicherung wird erleichtert. Die Arbeitsbedingungen für die Schwerbehindertenvertretung (SBV) in den Betrieben und Dienststellen würden sich verbessern.

Nicht abschließend fordern wir folgende Verbesserungen:

1. Die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) müssen fit für ihre Aufgaben sein. Wir fordern eine Verbesserung des Freistellungsanspruchs der Vertrauensperson und ihrer Stellvertreter sowie die Erweiterung des Anspruchs auf Schulungen für die Stellvertreter.

2. Die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung (SBV) müssen gesichert werden. Die Durchführung einer ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) getroffenen Entscheidung durch den Arbeitgeber muss verboten sein.

3. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren muss effektiver werden. Der Bußgeldkatalog ist um die Bereiche BEM,Prävention, Nichtbeschäftigung und Integrationsvereinbarung zu erweitern. Die Zuständigkeit für die Ahndung ist zu verlagern. Sanktionsmöglichkeiten sind auszuschöpfen.

4. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) muss zur Behindertenvertretung (BV) werden. Sie ist zuständig für die Hilfe und Unterstützung aller Menschen mit Behinderung / Beeinträchtung im Betrieb bzw. in der Dienststelle und ist in allen BEM-Verfahren herangezogen.

5. Die gute Arbeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) benötigt Ressourcen. Dies bedeutet einen eigenständigen Anspruch auf Sachmittel und Personal.

6. Die Vermittlung (schwer)behinderter Menschen in Arbeit muss verbessert werden. Wir sprechen uns für eine Zuständigkeit der Integrationsämter und Integrationsfachdienste für Übergänge auf den 1. Arbeitsmarkt von Schülerinnen und Schülern sowie Werkstattbeschäftigten aus.

Antragsbegründung

Schwerbehindertenvertretungen unterstützen (schwer)behinderte Beschäftigte bei der Verwirklich der behinderungsgerechten Beschäftigung, d.h.

- fähigkeits- und kenntnisgerechte Beschäftigung - Teilhabe an Bildungsmaßnahmen und am beruflichen Fortkommen - behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit

Ohne die Unterstützung der Schwerbehindertenvertretung können Beschäftigte den Rechtsanspruch auf behinderungsgerechte Arbeitsbedingungen oft nicht durchsetzen. Deshalb werden in Deutschland seit 95 Jahren Vertrauensperson als Helfer gewählt.

Schwerbehindertenvertretungen sind eine Ein-Personen-Institution und somit meistens Einzelkämpfer. Das stellv. Mitglied ist ein Verhinderungsvertreter. Es lastet eine große Verantwortung und Last auf den Schultern einer Person. Neben einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Beauftragten des Arbeitgebers und dem Betriebsrat (BR) bzw. Personalrat (PR) / der Mitarbeitervertretung (MV) gibt es gleichzeitig oftmals nicht unerhebliche Reibungspunkte bei der Überwachung auf Einhaltung von Arbeitgeberpflichten oder Aussetzung eines Beschlusses des/der BR, PR oder MV.

Die Punkte 1-6 im Antragstext würden nicht nur die Arbeitsbedingungen für die Schwerbehindertenvertretung (SBV) in den Betrieben und Dienststellen verbessern sondern auch ein Fortschritt hin zu einer inklusiven Arbeitswelt darstellen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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