Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/GP011

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer GP011
Einreichungsdatum
Antragsteller

Nico Kern

Mitantragsteller
  • Joachim Paul
  • Marc Olejak (Grumpy)
  • Dietmar Schulz
  • Sascha Köhle (Sakoelabo)
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Europa
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung einer europäischen Arbeitslosenversicherung ein.
Schlagworte EU, Arbeit und Soziales, Sozialunion
Datum der letzten Änderung 23.07.2015
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Europäische Arbeitslosenversicherung

Antragstext

Der Europäischen Union fehlt seit ihrer Gründung die „soziale Dimension“. Die Währungsunion, die interne Ungleichgewichte befeuert und somit zu Wirtschaftsvertreibung führt, erhöht zusätzlich die Notwendigkeit eines stabilisierenden Ausgleichsmechanismus.

Die Piratenpartei fordert daher die Weiterentwicklung der EU hin zu einer „Sozialen Union“. Als ersten Schritt in diese Richtung setzen sich die Piraten für die Schaffung einer europäischen Arbeitslosenversicherung ein, die die nationalen Sicherungssysteme ergänzt. Neben der stabilisierenden Wirkung für die Eurozone dämpft die europäische Arbeitslosenversicherung vor allem die verheerenden sozialen Auswirkungen kurzfristiger Arbeitslosigkeit. Dem Vertrauensverlust speziell der jungen Generation in die EU als Wertegemeinschaft wird entgegengewirkt.

Zur Finanzierung muss der Finanzsektor herangezogen werden. Dies sollte über eine wirksame Besteuerung von Finanztransaktionen geschehen (Finanztransaktionssteuer), denn das internationale Kapital profitiert von freien Finanzautobahnen in der EU, während die Menschen auf dem sozialen Standstreifen liegen bleiben.

Die europäische Arbeitslosenversicherung kann als erster Schritt hin zu einem Europäischen Bedingungslosen Grundeinkommen (EU-BGE) angesehen werden.

Antragsbegründung

Fiskalische Instrumente zur langfristigen Stabilisierung des gemeinsamen Währungsraums werden immer wieder diskutiert. Zentraler Bestandteil der Diskussionen ist die sogenannte europäische Arbeitslosenversicherung. Insbesondere der ehemalige EU-Arbeitskommissar Laszlo Andor hat 2014 das Modell einer Arbeitslosenversicherung für die Eurozone wiederholt ins Spiel gebracht.

Die Versicherung soll lediglich Kernaufgaben übernehmen und ein „europäisches Arbeitslosengeld“ an Staaten mit hohen Arbeitslosenquoten zahlen. Sie soll ergänzend zu den nationalen Sicherungssystemen wirken, nicht aber ersetzend. Dieser europäische Beitrag kann beispielsweise 40 Prozent des letzten Einkommens für sechs Monate zahlen. Auch können nationale Arbeitslosenversicherungen diesen Betrag um einen bestimmten Satz aufstocken und infolge die Ersatzleistungen wieder vollständig übernehmen. Eine solche Versicherung kann auch als notwendiger Zwischenschritt in Richtung eines Europa-BGE angesehen werden.


Die drei grundsätzlichen Merkmale einer europäischen Arbeitslosenversicherung:

Erstens: Sie ist auf kurzfristige Arbeitslosigkeit ausgerichtet, wir sprechen von einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Es wird lediglich ein europäischer Mindeststandard der sozialen Absicherung gesetzt, Maßnahmen gegen Langzeitarbeitslosigkeit müssten die Staaten daher immer noch selber leisten.

Zweitens: Mit dem Fokus auf den Konjunkturverlauf gibt es keine Dauerprofiteure, denn über einen längeren Zeitraum macht jedes Land mal eine Schwächeperiode durch.

Drittens: das System muss transparent und ohne laufende politische Einflussnahme funktionieren.


Aus ökonomischer Sicht sind fiskalische Ausgleichsmechanismen für die Eurozone grundsätzlich notwendig, da die gemeinsame Geldpolitik die asynchronen Konjunkturverläufe der Euro-Länder nicht berücksichtigen kann. Auch die nationalen Finanzpolitiken zur wirtschaftlichen Stabilisierung sind aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Boom- und Krisenländern nur bedingt einsetzbar. Eine europäische Arbeitslosenversicherung kann als automatischer Stabilisator dienen und somit die Eurozone bei wirtschaftlichen, insbesondere konjunkturellen, Ungleichgewichten stabilisieren. Ein weiterer nicht zu unterschätzender Effekt wäre die positive Assoziation der Bevölkerungen in von Konjunkturflauten betroffenen Euro-Ländern mit einem Mechanismus der Europäischen Union. Dies gilt insbesondere für die Bevölkerungen der Euro-Länder mit gravierenden wirtschaftlichen Problemen: dort hat fast eine ganze Generation das Vertrauen in die Europäische Union verloren.

Bei entsprechender Ausgestaltung stellt die europäische Arbeitslosenversicherung nach Meinung vieler Experten keine zusätzliche Belastung für die Mitgliedsstaaten dar, weil der Mechanismus einen Teil der nationalen Sicherungssysteme ersetzt. Zudem ist der bürokratische Aufwand bei festen Leistungsparametern überschaubar.

Die Einrichtung einer europäischen Arbeitslosenversicherung bedarf einer Änderung der Europäischen Verträge und somit der Zustimmung aller EU-Mitgliedsstaaten. Konkrete Pläne zur Ausgestaltung eines solchen Mechanismus gibt es auf EU-Ebene noch nicht. Andere deutsche Parteien haben sich zu diesem Thema programmatisch noch nicht eindeutig positioniert.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge