Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/GP011
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | GP011 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Europa |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung einer europäischen Arbeitslosenversicherung ein. |
Schlagworte | EU, Arbeit und Soziales, Sozialunion |
Datum der letzten Änderung | 23.07.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEuropäische Arbeitslosenversicherung AntragstextDer Europäischen Union fehlt seit ihrer Gründung die „soziale Dimension“. Die Währungsunion, die interne Ungleichgewichte befeuert und somit zu Wirtschaftsvertreibung führt, erhöht zusätzlich die Notwendigkeit eines stabilisierenden Ausgleichsmechanismus. Die Piratenpartei fordert daher die Weiterentwicklung der EU hin zu einer „Sozialen Union“. Als ersten Schritt in diese Richtung setzen sich die Piraten für die Schaffung einer europäischen Arbeitslosenversicherung ein, die die nationalen Sicherungssysteme ergänzt. Neben der stabilisierenden Wirkung für die Eurozone dämpft die europäische Arbeitslosenversicherung vor allem die verheerenden sozialen Auswirkungen kurzfristiger Arbeitslosigkeit. Dem Vertrauensverlust speziell der jungen Generation in die EU als Wertegemeinschaft wird entgegengewirkt. Zur Finanzierung muss der Finanzsektor herangezogen werden. Dies sollte über eine wirksame Besteuerung von Finanztransaktionen geschehen (Finanztransaktionssteuer), denn das internationale Kapital profitiert von freien Finanzautobahnen in der EU, während die Menschen auf dem sozialen Standstreifen liegen bleiben. Die europäische Arbeitslosenversicherung kann als erster Schritt hin zu einem Europäischen Bedingungslosen Grundeinkommen (EU-BGE) angesehen werden. AntragsbegründungFiskalische Instrumente zur langfristigen Stabilisierung des gemeinsamen Währungsraums werden immer wieder diskutiert. Zentraler Bestandteil der Diskussionen ist die sogenannte europäische Arbeitslosenversicherung. Insbesondere der ehemalige EU-Arbeitskommissar Laszlo Andor hat 2014 das Modell einer Arbeitslosenversicherung für die Eurozone wiederholt ins Spiel gebracht. Die Versicherung soll lediglich Kernaufgaben übernehmen und ein „europäisches Arbeitslosengeld“ an Staaten mit hohen Arbeitslosenquoten zahlen. Sie soll ergänzend zu den nationalen Sicherungssystemen wirken, nicht aber ersetzend. Dieser europäische Beitrag kann beispielsweise 40 Prozent des letzten Einkommens für sechs Monate zahlen. Auch können nationale Arbeitslosenversicherungen diesen Betrag um einen bestimmten Satz aufstocken und infolge die Ersatzleistungen wieder vollständig übernehmen. Eine solche Versicherung kann auch als notwendiger Zwischenschritt in Richtung eines Europa-BGE angesehen werden.
Erstens: Sie ist auf kurzfristige Arbeitslosigkeit ausgerichtet, wir sprechen von einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Es wird lediglich ein europäischer Mindeststandard der sozialen Absicherung gesetzt, Maßnahmen gegen Langzeitarbeitslosigkeit müssten die Staaten daher immer noch selber leisten. Zweitens: Mit dem Fokus auf den Konjunkturverlauf gibt es keine Dauerprofiteure, denn über einen längeren Zeitraum macht jedes Land mal eine Schwächeperiode durch. Drittens: das System muss transparent und ohne laufende politische Einflussnahme funktionieren.
Bei entsprechender Ausgestaltung stellt die europäische Arbeitslosenversicherung nach Meinung vieler Experten keine zusätzliche Belastung für die Mitgliedsstaaten dar, weil der Mechanismus einen Teil der nationalen Sicherungssysteme ersetzt. Zudem ist der bürokratische Aufwand bei festen Leistungsparametern überschaubar. Die Einrichtung einer europäischen Arbeitslosenversicherung bedarf einer Änderung der Europäischen Verträge und somit der Zustimmung aller EU-Mitgliedsstaaten. Konkrete Pläne zur Ausgestaltung eines solchen Mechanismus gibt es auf EU-Ebene noch nicht. Andere deutsche Parteien haben sich zu diesem Thema programmatisch noch nicht eindeutig positioniert. Diskussion
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