Antrag:Bundesparteitag 2014.1/Antragsportal/X008

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2014.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer X008
Einreichungsdatum
Antragsteller

Bernhard Kern

Antragstyp Sonstiger Antrag
Antragsgruppe Parteiinternes
Zusammenfassung des Antrags Die in Neumarkt beschlossene Entscheidsordnung ist weder durchführbar noch rechtlich zulässig noch verständlich. Dies ist eine verständliche, durchführbare und rechtlich zulässige Entscheidsordnung.
Schlagworte Teilhabe, BEO, Bundessatzung, Entscheidsordnung, Mitgliederbeteiligung
Datum der letzten Änderung 04.01.2014
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Neue Entscheidsordnung für § 16

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgende Entscheidsordnung für Abstimmungen nach § 16 beschließen:

§ 1 (1) Abstimmungen finden online pseudonym oder auf Bundesparteitagen geheim statt. (2) Antragsberechtigt sind alle akkreditierten Mitglieder. (3) Abstimmungen finden online jeden Monat in den letzten sieben Tagen eines Monats statt. (4) Mitglieder werden in Textform rechtzeitig über den Beginn des Abstimmungszeitraumes und die abzustimmenden Anträge informiert. Abstimmungen und deren Ergebnisse werden veröffentlicht.

§ 2 (1) Die Teilnahme an Onlineabstimmungen setzt eine Akkreditierung voraus. Die Akkreditierung für die Teilnahme an dem Onlinesystem geschieht durch Verifizierung der Mitgliedschaft gegenüber zwei zur Akkreditierung auf einem Parteitag oder einer Mitgliederversammlung berechtigten Personen anhand des Personalausweises, oder eines gleichwertigen Dokumentes eines anderen Staates. (2) Die Teilnehmer melden sich für einzelne oder alle Themengebiete elektronisch an. (3) Es gibt folgende Themengebiete: Netzpolitik, Datenschutz Freiheit und Grundrechte, Bürgerbeteiligung Familie, Gesellschaft, Queer, Inklusion, Asyl Umwelt- und Verbraucherschutz, Gesundheit, Drogen Innenpolitik Rechts- und Justizpolitik Europapolitik Bildung, Forschung, Kunst, Kultur Aussen- und Sicherheitspolitik Arbeit, Soziales, Wirtschaft, Finanzen Innerparteiliches

§ 3 (1) Ein Antrag wird zugelassen, sobald 10 % der Teilnehmer eines Themengebiets ihn unterstützen (Quorum). Für die Berechnung des Quorums werden die für das jeweilige Themengebiet angemeldeten Mitglieder berücksichtigt. (2) Zugelassene Anträge können nicht mehr geändert werden. (3) Wird ein Antrag in zwei aufeinander folgenden Monaten nicht zugelassen, gilt er als abgelehnt. (4) Zu jedem Antrag können Alternativanträge gestellt werden. Für diese gilt ebenfalls das Quorum des § 2 Abs. 4. Zugelassene Alternativanträge werden gemeinsam abgestimmt. (5) Ein Antrag wird abgestimmt, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn dieses Zeitraums zugelassen wurde.

§ 4 (1) Ein Antrag wird in einer Abstimmung auf eine geheime Abstimmung auf dem nächsten Bundesparteitag vertagt, wenn 5% der Abstimmenden entsprechend abstimmen. In diesem Fall entscheidet allein das Abstimmungsergebnis auf dem Bundesparteitag über die Annahme des Antrags. (2) Bei geheimen Abstimmungen auf Bundesparteitagen sind alle für den Bundesparteitag akkreditierten Piraten stimmberechtigt.

§ 5 (1) Es werden alle Anträge gleichzeitig abgestimmt, die die Voraussetzungen des § 3 Abs. 5 erfüllen. (2) Elektronische Abstimmungen erfolgen pseudonym und für die Teilnehmer nachvollziehbar. Die Teilnehmer können für elektronische Abstimmungen ihren Nutzernamen frei wählen und diesen jederzeit beliebig ändern. (4) Steht ein einzelner Antrag zur Abstimmung, entscheidet die notwendige Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ohne Enthaltungen über deren Annahme. (5) Bei konkurrierenden Anträgen wird eine Präferenzwahl durchgeführt.

Antragsbegründung

-

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge