Antrag:Bundesparteitag 2014.1/Antragsportal/GP009
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2014.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | GP009 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Dc6jgk |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Freiheit und Grundrechte |
Zusammenfassung des Antrags | Abschaffung des großen Lauschangriffs |
Schlagworte | Grundgesetz, Bürgerrechte, Lauschangriff, Überwachung, Unverletzlichkeit der Wohnung |
Datum der letzten Änderung | 08.12.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAbschaffung des großen Lauschangriffs AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Grundsatzprogramm im Kapitel "Privatsphäre" als Absatz Nummer 2 einzufügen: Die akustische Wohnraumüberwachung (großer Lauschangriff) lehnen wir ab. AntragsbegründungNRW hat sich auf dem LPT13.2 mit dem Antrag PP008 "zum Grundgesetz" bekannt, bis auf Fälle in denen Programme der Piratenpartei explizit anderes fordern. Im Falle des großen Lauschangriffs tun wir das bis jetzt nicht. Das die Piraten sich gegen die akustische Wohnraumüberwachung aussprechen ist vermutlich allen Piraten klar aber nicht notwendigerweise allen Außenstehenden. Mit diesem Antrag soll Klarheit geschaffen werden. Es handelt sich zwar um eine konkrete Forderung. Da diese Forderung jedoch eine Grundgesetzänderung erfordert und unabhängig von einer konkreten Wahlperiode ist, ist sie im Grundsatzprogramm besser aufgehoben, als in einem nur begrenzt gültigen Wahlprogramm. Die entsprechende Forderung aus dem Programm für die vergangene Bundestagswahl ist mit dem Ende der Wahl obsolet. Weiterführende Links: Diskussion
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