Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/X026
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | X026 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Antragsgruppe | GO-Antrag |
Zusammenfassung des Antrags | Der Tagesordnungspunkt „Antrag zur Vertagung offener Anträge in den Basisentscheid X010“ wird ersatzlos gestrichen. |
Schlagworte | Tagesordnung, GO-Antrag |
Datum der letzten Änderung | 30.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelStreichung des Tagesordnungspunkts „Antrag zur Vertagung offener Anträge in den Basisentscheid X010“ AntragstextÄnderungsantrag zur Tagesordnung: Der Tagesordnungspunkt „Antrag zur Vertagung offener Anträge in den Basisentscheid X010“ wird ersatzlos gestrichen. Antragsbegründung§16, (3) der Bundessatzung Regelt, dass Abstimmungen außerhalb des Parteitags entweder pseudonymisiert oder geheim erfolgen. Lediglich auf Antrag einer Minderheit der Teilnehmer am Basisentscheid muss die Abstimmung geheim erfolgen. §16, Absatz 3 der Bundessatzung Regelt, dass Teilnehmer des Basisentscheides nur angemeldete Teilnehmer sind. Durch den Antrag X010 soll der Bundesparteitag jedoch beschließen, das die Abstimmungen am 26. Januar 2014 und 23. Februar 2014 geheime Abstimmungen sein sollen. Dies zu beschließen liegt außerhalb der Satzungsmäßigen Entscheidungsbefugnis des Bundesparteitags. Weder stellen die Teilnehmer des Bundesparteitages Teilnehmer im Sinne der Satzung am Basisentscheid dar noch liegt es in der Satzungsmäßigen Kompetenz des BPT die geheime Abstimmung beim Basisentscheid zu beschließen. Auch die Idee, die Datums Vorschläge als „Empfehlung an den Verantwortlichen“ zu bezeichnen“ ändert nichts an der Satzung Widrigkeit des Ganzen, den der Bundesparteitag kann natürlich keine Empfehlungen aussprechen, die gegen die Satzung verstoßen. Weiterhin verstößt der Antrag X010 gegen §3 (1) der Entscheidungsordnung, da erst nach Einbringung eines Antrags dessen geheime Abstimmung beantragt und unterstützt werden kann. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung sind die Anträge aber weder eingebracht noch gibt es Registrierte Teilnehmer, die diesen Antrag im Sinne der Entscheidungsordnung unterstützen können. In §3, (2) heißt es weiter, das ein Antrag auf geheime Abstimmung die Unterstützung von fünf Prozent der Teilnehmer erfordert. Diese Anzahl ist zum Zeitpunkt der Beschlussfassung auf dem BPT nicht erreichbar, da die Akkreditierung von Teilnehmer für den Basisentscheid noch nicht begonnen hat. Einen Antrag zu behandeln, der gegen die Satzung und die Entscheidungsordnung verstößt ist aber meines Erachtens bei einem BPT nicht Zielführend. Diskussion
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