Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/X023

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer X023
Einreichungsdatum
Antragsteller

Pavel

Antragstyp Sonstiger Antrag
Antragsgruppe Parteiinternes
Zusammenfassung des Antrags Vier Mitglieder des Bundesvorstand sollen eine finanzielle Vergütung erhalten
Schlagworte Vorstand Vergütung Bezahlung
Datum der letzten Änderung 30.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Vergütung hauptamtlicher Vorstandstätigkeit

Antragstext

Der Parteitag stellt fest:

Bei den Ämtern des Bundesvorsitzenden, des Schatzmeisters, des politischen Geschäftsführers und des Generalsekretärs handelt es sich um Parteiämter, die überwiegend hauptamtlichen Charakter haben. Bei diesen Ämtern liegt grundsätzlich ein begründeter Ausnahmefall nach §15 Abs. 1 der Satzung vor, der eine Vergütung rechtfertigt.

Der Vorstand ist aufgefordert, Regelungen für die Vergütung oben genannter Ämter zu beschliessen. Der Parteitag empfiehlt dem Bundesvorstand dabei folgende Maßgaben:

  • Grundsätzlich sollen die vier Ämter in gleicher Höhe vergütet werden
  • Die Höhe der Vergütung soll die niedrigste Entschädigung eines Abgeordneten in einem deutschen Landesparlament nicht unterschreiten und ist jährlich entsprechend anzupassen. (z.Zt. 3477 €/Monat)
  • Hauptamtliche Vorstandsmitglieder können neben ihrer Vorstandstätigkeit nach wie vor auch anderen Tätigkeiten nachgehen; es wird jedoch erwartet, dass sie diesen Tätigkeiten nicht mehr Zeit widmen als der Vorstandstätigkeit
  • Erzielt ein hauptamtliches Mitglied Einkünfte aus anderen Tätigkeiten als dem Parteiamt, bezieht Altersrente oder zu versteuernde Kapitaleinkünfte, so werden diese Einkünfte bei der Berechnung der Vergütung zur Hälfte angerechnet
  • Es ist angemessener Erholungsurlaub von mindestens 4 Wochen im Jahr sicherzustellen
  • Fällt ein hauptamtliches Vorstandmitglied für längere Zeit aus oder tritt zurück, soll der Vorstand aus seiner Mitte einen Vertreter benennen, der für die Zeit der Vertretung vergütet werden soll
  • Ein freiwilliger Verzicht auf die Vergütung soll nicht möglich sein; wer das Geld nicht will oder braucht, kann es der Partei spenden

Antragsbegründung

Ohne Vergütung können sich nur Reiche, Rentner, familiär Versorgte, Abgeordnete oder Verantwortungslose um eines der genannten Ämter bewerben. Alle anderen geraten entweder absehbar in Not, geraten in Abhängigkeit von Dritten oder können den erforderlichen Zeitaufwand nicht leisten, um das Amt auszufüllen. Das zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre klar. Diese Regelung löst sicher nicht alle Probleme der Partei und schafft durchaus neue Probleme, aber sie ist ein wichtiger erster Schritt, um viele Probleme überhaupt erst angehen zu können.

Die hälftige Anrechnung von Einkünften aus anderen Tätigkeiten trägt folgendem Spannungsfeld Rechnung: Einerseits ist es im Interesse der Partei, wenn ein hauptamtliches Vorstandsmitglied möglichst viel Zeit für sein Amt aufwendet; andererseits werden Vorstände nur für ein Jahr gewählt und sollten auch im Sinne der Partei möglichst eine berufliche Existenz ausserhalb der Partei aufrecht halten. Die hälftige Anrechnung berücksichtigt beide Interessen: Sie vermeidet einerseits, dass unmittelbaren Anreize für die Aufrechterhaltung einer beruflichen Existenz ausserhalb der Partei völlig wegfallen, sorgt aber andererseits dafür, dass die Bezahlung durch die Partei umso geringer wird, je mehr Einkommen ausserhalb erzielt wird. Bei Trägern öffentlicher Mandate trägt diese Regelung auch der Tatsache Rechnung, dass diese sich in der Höhe sehr stark unterscheiden und in Kommunalparlamenten nur wenige hundert Euro betragen, während man am oberen Ende der Diätenskala davon ausgehen kann, dass Mandatsträger gut versorgt sind.

Der Vorstand kann eine solche Regelung auch ohne Parteitagsbeschluss verabschieden, wird es aber ohne einen solchen Beschluss sicher nicht tun. Zudem dürfte ein solcher Beschluss erheblichen Einfluss auf den Personenkreis haben, der sich zur Wahl stellen kann und wird.

Kosten:

Durch diesen Beschluss entstehen der Partei Kosten in Höhe von voraussichtlich maximal 220.000 Euro im Jahr, wenn 3500 Euro monatlich zzgl. Sozialabgaben an vier Personen gezahlt werden und für vier Monate Vertretungsgelder fällig werden. Das entspricht rund 60 Cent pro Monat und Mitglied.

Sollten Ämter durch Abgeordnete besetzt werden oder sich einzelne Mitglieder entscheiden, neben dem Amt einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen oder Honorare für Vorträge oder Veröffentlichungen vereinnahmen, so reduzieren sich die Kosten für die Partei entsprechend.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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