Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/X023
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | X023 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Antragsgruppe | Parteiinternes |
Zusammenfassung des Antrags | Vier Mitglieder des Bundesvorstand sollen eine finanzielle Vergütung erhalten |
Schlagworte | Vorstand Vergütung Bezahlung |
Datum der letzten Änderung | 30.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVergütung hauptamtlicher Vorstandstätigkeit AntragstextDer Parteitag stellt fest: Bei den Ämtern des Bundesvorsitzenden, des Schatzmeisters, des politischen Geschäftsführers und des Generalsekretärs handelt es sich um Parteiämter, die überwiegend hauptamtlichen Charakter haben. Bei diesen Ämtern liegt grundsätzlich ein begründeter Ausnahmefall nach §15 Abs. 1 der Satzung vor, der eine Vergütung rechtfertigt. Der Vorstand ist aufgefordert, Regelungen für die Vergütung oben genannter Ämter zu beschliessen. Der Parteitag empfiehlt dem Bundesvorstand dabei folgende Maßgaben:
AntragsbegründungOhne Vergütung können sich nur Reiche, Rentner, familiär Versorgte, Abgeordnete oder Verantwortungslose um eines der genannten Ämter bewerben. Alle anderen geraten entweder absehbar in Not, geraten in Abhängigkeit von Dritten oder können den erforderlichen Zeitaufwand nicht leisten, um das Amt auszufüllen. Das zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre klar. Diese Regelung löst sicher nicht alle Probleme der Partei und schafft durchaus neue Probleme, aber sie ist ein wichtiger erster Schritt, um viele Probleme überhaupt erst angehen zu können. Die hälftige Anrechnung von Einkünften aus anderen Tätigkeiten trägt folgendem Spannungsfeld Rechnung: Einerseits ist es im Interesse der Partei, wenn ein hauptamtliches Vorstandsmitglied möglichst viel Zeit für sein Amt aufwendet; andererseits werden Vorstände nur für ein Jahr gewählt und sollten auch im Sinne der Partei möglichst eine berufliche Existenz ausserhalb der Partei aufrecht halten. Die hälftige Anrechnung berücksichtigt beide Interessen: Sie vermeidet einerseits, dass unmittelbaren Anreize für die Aufrechterhaltung einer beruflichen Existenz ausserhalb der Partei völlig wegfallen, sorgt aber andererseits dafür, dass die Bezahlung durch die Partei umso geringer wird, je mehr Einkommen ausserhalb erzielt wird. Bei Trägern öffentlicher Mandate trägt diese Regelung auch der Tatsache Rechnung, dass diese sich in der Höhe sehr stark unterscheiden und in Kommunalparlamenten nur wenige hundert Euro betragen, während man am oberen Ende der Diätenskala davon ausgehen kann, dass Mandatsträger gut versorgt sind. Der Vorstand kann eine solche Regelung auch ohne Parteitagsbeschluss verabschieden, wird es aber ohne einen solchen Beschluss sicher nicht tun. Zudem dürfte ein solcher Beschluss erheblichen Einfluss auf den Personenkreis haben, der sich zur Wahl stellen kann und wird. Kosten: Durch diesen Beschluss entstehen der Partei Kosten in Höhe von voraussichtlich maximal 220.000 Euro im Jahr, wenn 3500 Euro monatlich zzgl. Sozialabgaben an vier Personen gezahlt werden und für vier Monate Vertretungsgelder fällig werden. Das entspricht rund 60 Cent pro Monat und Mitglied. Sollten Ämter durch Abgeordnete besetzt werden oder sich einzelne Mitglieder entscheiden, neben dem Amt einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen oder Honorare für Vorträge oder Veröffentlichungen vereinnahmen, so reduzieren sich die Kosten für die Partei entsprechend. Diskussion
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