Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/WP046

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP046
Einreichungsdatum
Antragsteller

Colorofthenight

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Arbeit und Soziales
Zusammenfassung des Antrags Wir Piraten setzen uns auch europaweit für das Recht auf Existenz und Teilhabe ein, fordern die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer, wollen ihre Rechte stärken und das europaweite Gewerkschaftsvertretung einführen. Wir wollen die Arbeitslosigkeit in Europa bekämpfen und Lohndumping verhindern. Die Behindertenrechte sollen in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden und das Recht auf selbstbestimmtes Zusammenleben soll europaweit gelten - kein EU-Land soll gleichgeschlechtliche oder polyamouröse Lebenspartnerschaften mehr verhindern können.
Schlagworte Das Stichwort hat die maximale Länge von 85 Zeichen überschritten.
Datum der letzten Änderung 01.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Sozialpolitisches Europaprogramm

Antragstext

Der Bundesparteitag möge (ggf. auch modular) beschließen:

Modul 1: Soziale Teilhabe

Recht auf Existenz und Teilhabe

Wir sehen den Schutz der Würde des Menschen für die EU als zentrale Aufgabe. Die Piratenpartei setzt sich deswegen für ein Europa ein, in dem jedem Bürger ein Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe garantiert wird. Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn für seine Grundbedürfnisse gesorgt und ihm gesellschaftliche Teilhabe möglich ist. In unserer Geldwirtschaft ist dazu ein Einkommen notwendig. Wir Piraten sind der Überzeugung, dass die überwältigende Mehrheit der Menschen eine sichere Existenz als Grundlage für die Entfaltung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Potenziale nutzen wird. Sichere Existenz schafft einen Freiraum für selbstbestimmte Bildung und Forschung sowie wirtschaftliche Innovation. Sie erleichtert und ermöglicht ehrenamtliches Engagement wie beispielsweise die Pflege von Angehörigen, die Fürsorge für Kinder, unabhängigen Journalismus, politische Aktivität oder die Schaffung von Kunst und Freier Software. Davon profitiert die ganze Gesellschaft.


Gemeingüter (Commons) statt Privatisierung

Vor einer Privatisierung oder Verstaatlichung gesellschaftlicher Aufgabenbereiche muss im Einzelfall geprüft werden, ob Selbstorganisation und Selbstverwaltung dieser Gemeingüter möglich wäre. Bei gleicher oder besserer Eignungsprognose wollen wir der Selbstorganisation und Selbstverwaltung der Gemeingüter Vorrang gewähren. Alle Ebenen wirtschaftspolitischer Entscheidungs- und Verwaltungsstrukturen sollen mit entsprechendem Fachwissen ausgestattet werden. Diese Stellen werden so in die Lage versetzt, Selbstverwaltungsprojekte bei der Institutionenfindung und -umsetzung zu beraten, zu unterstützen und zu fördern oder etwaige Konflikte zu moderieren. Vorhandene Gemeingüter müssen erhalten, fortentwickelt und gemehrt werden. Verlust von Gemeingut möchten wir vermeiden. Ist Gemeingut verloren gegangen, so ist die Gesellschaft aufgerufen, es sich wieder anzueignen. Innovative Formen des sozialen Miteinanders wollen wir fördern, etwa in Form von Gemeinschaftszentren. Besonders Menschen mit geringem Einkommen benötigen öffentliche Plätze und Einrichtungen wie Parks, Spielplätze, Marktplätze, Gemeindezentren, Schwimmbäder, Gemeinschaftsgärten, öffentliche Sportplätze oder einfach nur Freiräume, denn diese bieten Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe.


Europäisches (bedingungsloses) Grundeinkommen

Eine Möglichkeit, die sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten, ist die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens auf europäischer Ebene. Es würde erstmals in der Menschheitsgeschichte ein existenzangstfreies Dasein für alle Bürgerinnen und Bürger möglich machen. Gleichzeitig bleibt die wirtschaftliche Freiheit erhalten. Wir wollen Armut verhindern, nicht Wohlstand. Visionen machen nicht vor Grenzen Halt, und darum ist unsere Vision für Deutschland auch eine Vision für Europa. Als ersten, kurzfristig umsetzbaren Schritt hin zu einem europäischen Grundeinkommen fordern wir die Einführung eines bedingungslosen europäischen Sockeleinkommens. Das Sockeleinkommen wird zusätzlich zu bestehenden Sozialleistungen gezahlt und nicht mit ihnen verrechnet. Ein Sockeleinkommen käme bereits einkommensschwachen Regionen in Europa zugute. Es würde den Konsum anregen und somit den europäische Binnenmarkt stärken. Deswegen setzt sich die Piratenpartei Deutschland dafür ein, dass auf EU-Ebene auf alle elektronischen Geldtransaktionen eine minimale Abgabe von z. B. 0,1 bis 0,2 % erhoben wird. Diese Steuer würde die Finanztransaktionssteuer einschliessen und ersetzen. Aus den Einnahmen soll allen Bürgern der EU monatlich ein individuelles, bedingungsloses Sockeleinkommen ausgezahlt werden. Die Transaktionsabgabe wird automatisch von der ausführenden Bank abgeführt. Sie wird ebenfalls fällig beim Aus- oder Einzahlen von Bargeld. Weder die Abgabe noch das europäische, bedingungslose Sockeleinkommen werden von anderen möglichen Transaktionssteuern oder Transferleistungen auf europäischer oder nationaler Ebene tangiert; sie können durch solche Maßnahmen ergänzt und zum Beispiel aus nationalen Mitteln zu einem Existenz und Teilhabe sichernden bedingungslosen Grundeinkommen aufgestockt werden.

Modul 2: Arbeitnehmerrechte

Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer in Europa

Die Piratenpartei setzt sich für Chancengleichheit von Arbeitnehmern in Europa unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Geschlecht ein. Wir möchten erreichen, dass bei jeder Arbeit, die irgendwo in Europa verrichtet wird, niemand aufgrund seiner Herkunft oder seines Geschlechts niedriger bezahlt wird. Zudem wollen wir die in Kraft befindlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union besser in den Nationalstaaten bekannt machen und durchsetzen.

Recht auf Gewerkschaftsvertretung

Die Piratenpartei bekennt sich zur Mitbestimmung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Dazu gehört auch das Arbeitsleben. Demokratie umfasst nach unserem Verständnis auch die Beteiligung an Entscheidungsprozessen im Arbeitsumfeld.

Darum bekennen wir uns zu starken Gewerkschaften und wollen das Recht auf Gewerkschaftsvertretung in den arbeitsrechtlichen Vorschriften der EU verankern. Wir möchten erreichen, dass auch Leiharbeitnehmer dieses Recht im Entleihbetrieb wahrnehmen können. Leiharbeitnehmer sollen laut Richtlinie der EU in puncto Behandlung und Bezahlung mit der Stammbelegschaft gleichgestellt werden. Wir möchten die arbeitsrechtlichen Vorschriften der EU explizit dahingehend ergänzen, dass Mitarbeiter aus Arbeitnehmerüberlassungen die gleichen Rechte auf Arbeitnehmervertretung und -beratung erhalten wie die Stammbelegschaft. Insofern sind wir für eine Erweiterung der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit. Wir werden uns darüber hinaus dafür einsetzen, dass die bereits bestehende Richtilinie in allen EU-Ländern umgesetzt wird.

Kündigungsschutz

Die Piratenpartei spricht sich für eine unionsweite, arbeitsrechtliche Regelung der Kündigungsschutzstandards in Europa aus. Ziel dieser Regelung sollen Mindestanforderungen an den Kündigungsschutz in allen Mitgliedsstaaten sein. Wir wollen die Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen auf Arbeitnehmer öffentlicher Verwaltungen oder von Einrichtungen des öffentlichen Rechts erweitern.

Mobbing

Im Jahr 2007 verpflichteten sich europäische Arbeitgeber und Gewerkschaften, gegen Gewalt und Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen. Die Vereinbarung IP/07/569 vom 26.04.2007 wollen wir zu verbindlichem EU-Recht machen und den Mitgliedstaaten eine Frist einräumen, binnen derer sie entsprechende gesetzliche Maßnahmen ergreifen.

Um Mobbing wirksam zu begegnen, muss Mobbing als Straftatbestand von Amts wegen verfolgt und durch spürbaren Schadensersatz zu Lasten der Schädigenden kompensiert werden. Der Arbeitnehmerschutz muss durch eine Anpassung der geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen in den Nationalstaaten ergänzt werden, wenn Arbeitsplatz oder Arbeitsfähigkeit als Folge von Mobbing verloren gehen.

Telearbeit

Wir wollen die europäische Rahmenvereinbarung über Telearbeit vom 16.07.2002 zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgebern im Hinblick auf die Rechte der Telearbeiter zur Flexibilisierung ihrer Arbeitszeit und ihres Arbeitseinsatzes erweitert sehen und regen daher an, dass die Rahmenvereinbarung in eine EU-Richtlinie überführt und um entsprechende Regelungen ergänzt wird: Ein Arbeitnehmer soll, sofern es seine Tätigkeit erlaubt, auf eigenen Wunsch seine Arbeitsleistung von zu Hause aus erbringen können. Der Arbeitgeber muss für die notwendige technische Infrastruktur zu sorgen. Ein Telearbeitsplatz mit der notwendigen Ausstattung soll nur bei dauerhafter Nutzung vorgeschrieben sein, damit eine gelegentliche Inanspruchnahme von Telearbeit, z. B. bei Erkrankung eines Kindes, unbürokratisch möglich ist. Gelegentliche Heimarbeit darf der Arbeitnehmer kurzfristig und formlos anzeigen.

Gleichzeitig darf Heimarbeit nicht zur Überwachung, zu einer Ausweitung der Arbeitszeit oder dem Unterlaufen der Arbeitsschutzvorschriften führen. Zur Vermeidung von leistungsbedingten Erkrankungen wie Burnout ist auch ein informeller Druck zur fortwährenden, dauernden Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit nicht zulässig.


Modul 3: Europäischer Arbeitsmarkt

Die Piratenpartei begrüßt die Freizügigkeit für Arbeitnehmer in einem EU Land seiner Wahl zu leben und zu arbeiten. Der gemeinsame, europäische Arbeitsmarkt muss der Förderung des Wohlstands und dem Nutzen aller dienen. Gleichzeitig müssen jedoch auch die unterschiedlichen geografischen Strukturen der Volkswirtschaften und die gewachsenen Sozialsysteme beachtet und nach Möglichkeit erhalten werden, denn diese sind historisch und kulturell bedingt und Teil des Lebens der Menschen vor Ort.

Vermeidung negativer Folgen der Freizügigkeit bei der innereuropäischen Arbeitsmigration

Der Wettbewerb darf nicht durch Vorteile, die sich durch niedrigere Sozial- oder Umweltstandards ergeben, entschieden werden. Insbesondere muss Sozialdumping, indem zum Beispiel Arbeitnehmer aus Staaten mit niedrigen Sozialstandards in EU-Ländern mit hohen Standards zu den Bedingungen ihres Herkunftslandes dauerhaft arbeiten, verhindern werden. Insofern ist die arbeitsrechtliche Gleichstellung, wie sie in der EU Richtlinie 96/71/EG (Entsenderichtlinie) definiert ist, für uns ein wichtiger Schritt. Ebenso der Vorrang dieser Richtlinie gegenüber dem Prinzip des freien Binnenmarkts, sofern er durch sie eingeschränkt ist.

Allerdings zeigen einige Urteile des Europäischen Gerichtshof die Mängel der Richtlinie auf. So sollte die Gleichstellung nicht nur für ausgewählte, in der Richtline aufgeführte Bereiche und Branchen gelten, sondern allgemein gültig sein. Durch die Anwendung der Richtlinine zur Gleichstellung darf zudem kein Arbeitnehmer schlechter gestellt werden, d.h. es sollte jeweils der höhere Sozialstandard angewendet werden.

Insbesondere fordern wir, dass die Grundrechte der Arbeitnehmer vorrangig und ihre gewerkschaftliche Organisationen gleichrangig sind gegenüber dem Binnenmarkt bzw. den Freiheiten der Unternehmer darin. Schließlich ist es entscheidend, dass die Richtlinie nicht in der Praxis unterlaufen wird. Bestrebungen, z.B. durch die EU-Kommission die bestehenden Kontrollmöglichkeiten vor Ort einzuschränken, lehnen wir ab.

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit in Europa

In Europa sind derzeit 5,6 Millionen junge Menschen unter 25 Jahren ohne Job, das entspricht einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von knapp 23,5 Prozent. Vor allem in von der Krise stark getroffenen Ländern droht der Verlust einer gesamten Generation. Um die Arbeitslosigkeit in Europa zu bekämpfen, fordert die Piratenpartei eine bessere Zusammenarbeit unter den europäischen Staaten - nationalstaatliches Denken verhindert effektive Lösungen. Dabei soll die Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit Vorrang genießen. Eine weitergehende Flexibilisierung der Arbeitsmärkte, die einseitig auf dem Abbau von Arbeitnehmerrechten ausgerichtet ist, kann das Problem nicht lösen, sondern wird es verschärfen. Junge Menschen werden vielfach trotz guter Ausbildung dauerhaft als Praktikanten und in prekären (unsicheren) Arbeitsverhältnissen beschäftigt.

Die Piratenpartei fordert eine Lösung, die nicht auf Einzelmaßnahmen basiert, sondern auf einem umfassenden Ansatz bestehend aus Bildung, sinnvoller Infrastruktur und einem Programm zur Förderung einer modernen Wirtschaft.

Gegenseitige Anerkennung der Berufsausbildung

Die gegenseitige Anerkennung vergleichbarer Ausbildungsabschlüsse ist derzeit mit dem Turm von Babel vergleichbar. Anstatt jedoch wie bisher mit allen Mitteln an jeweils eigenen Standards festzuhalten (und sie zum Nonplusultra zu erklären), wollen wir europaweit für gleiche Fertig- und Fähigkeiten einheitliche Ausbildungslevels schaffen, die den Arbeitnehmern die freie Wahl des Arbeits- und damit Lebensorts erleichtern.

Als erster Schritt dazu müssen die Prozeduren zur gegenseitigen Anerkennung der Ausbildungen verschlankt und gestrafft werden, um eben diese Anerkennung zu erleichtern.

Einheitliche berufliche Fort- und Weiterbildung

Unsere moderne Wirtschaft benötigt gut ausgebildete und hochspezialisierte Fachkräfte. Moderne Arbeitsplätze haben hohe Anforderungen an die Bildung, während einfache Arbeiten von Maschinen erledigt werden. Das hat gravierende Folgen, da viele Arbeitsplätze dadurch entfallen oder nicht besetzt werden können. Den betroffenen Menschen muss daher die Möglichkeit gegeben werden, ohne in finanzielle Nöte zu geraten eine neue Ausbildung, Fortbildung oder ein Studium beginnen zu können. Wir wollen den Menschen daher lebenslanges Lernen ermöglichen und fordern die baldige Einführung eines europaweiten Bildungsgrundeinkommens, um das Lernen in Vollzeitbildungsmaßnahmen möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen.

Kein Sozialdumping im Transportgewerbe

Im Zuge der Vereinheitlichung des Binnenmarktes hat die EU den Transport von Waren innerhalb der Gemeinschaft durch ausländische Unternehmen fast vollständig liberalisiert. Dies bezeichnet man als Kabotagefreiheit. Leider erhöht die Kabotagefreiheit nicht nur den Leistungs- und Wettbewerbsdruck , sondern führt auch zu weiterem innereuropäischen Lohndumping, unter anderem durch die Anwerbung von außereuropäischen Arbeitskräften.

Um einen fairen Wettbewerb mit anderen international agierenden Transportfirmen herzustellen, bedarf es gleicher Wettbewerbsbedingungen. Die Piratenpartei fordert daher, dass jeder Frachtführer nationalitätsunabhängig für die Anzahl seiner Arbeitsstunden, die im jeweiligen Mitgliedsstaat anfallen, mindestens den jeweils im Land gültigen Mindestlohn erhält (siehe auch unsere Forderung nach einem europäischen Grundeinkommen). Scheinselbstständigkeit muss hier absolut vermieden werden. Als Nachweis können digitale Abrechnungssysteme (erweiterte Maut bzw. Arbeitszeiterfassung) dienen. Da es sich um eine kalkulierbare Größe handelt, können diese Arbeitskosten in jedes Frachtangebot mit eingerechnet werden, unabhängig vom Firmensitz des Anbieters.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen beinhalten auch gleiche Wissensstandards. Die Piratenpartei fordert daher, dass einheitliche Fortbildungs- und Prüfstandards, die der Sicherheit im Straßenverkehr dienen, für den grenzüberschreitenden Warenverkehr hergestellt werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass Fortbildungszertifikate in anderen Ländern problemlos gekauft werden können.

Modul 4: Menschen mit Behinderungen

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Piratenpartei fordert eine schnelle, vollständige und korrekte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Gleichberechtigung und Gleichstellung von Behinderten

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen, auch wenn sie sozial schwächer gestellt sind als der Bevölkerungsdurchschnitt, durch eine angepasste europäische Gesetzgebung wirtschaftliche Gleichstellung und dadurch Gleichberechtigung erlangen.

Assistenz für Menschen mit Behinderungen

Assistenz muss für alle Menschen mit Behinderungen, die diese beanspruchen möchten, möglich gemacht werden, insbesondere auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psycho-sozialen Einschränkungen, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Hilfen für hörsehbehinderte Menschen

Taubblindheit ist keine Behinderung, die sich aus der Addition von Blindheit und Gehörlosigkeit ergibt, sondern tritt schon ein, wenn der eine Fernsinn nicht durch den anderen Fernsinn kompensiert werden kann. Die außergewöhnliche Schwere der Beeinträchtigung von taubblinden Menschen besteht in dem umfassenden Ausgeschlossensein vom Leben, sofern eine geeignete Assistenz fehlt. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass Taubblindheit als Behinderung europaweit mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen anerkannt wird.

Modul 5: Soziale Familienpolitik

Die Piratenpartei steht für eine zeitgemäße und gerechte Familienpolitik, die auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens beruht. Wir wollen, dass die Politik der existierenden Vielfalt gerecht wird. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, die einseitige Bevorzugung traditioneller Rollen-, Familien- und Arbeitsmodelle zu überwinden. Echte Wahlfreiheit besteht erst, wenn längere berufliche Auszeiten oder Teilzeitarbeit unabhängig vom Geschlecht gesellschaftliche Normalität sind.

Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Wir Piraten bekennen uns zu allen denkbaren Formen des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensentwürfe gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine ausschließlich historisch begründete Bevorzugung ausgewählter Familienmodelle lehnen wir ab. Wir Piraten setzen uns für die vollständige rechtliche Gleichstellung sämtlicher Lebenspartnerschaften ein, auch wollen wir alle Formen der homosexuellen, heterosexuellen und polyamourösen (Liebesbeziehung zu mehr als einem Menschen) Partnerschaften ermöglichen.

Kinderwünsche auch in nicht klassischen Familienbildern realisieren

Die Piratenpartei setzt sich für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder Menschen gepflegt werden, verdienen einen besonderen Schutz und Unterstützung durch den Staat und die Gesellschaft. Wir setzen uns für den Abbau bestehender, geschlechtlicher Rollenzuschreibungen und gesellschaftlicher Erwartungshaltungen ein. Der Wunsch, eine Familie zu gründen, darf nicht am klassischen Familienbild hängen bleiben. Die geschlechtliche Identität oder die sexuelle Orientierung darf hierbei keine Rolle spielen.

Familienförderung dort, wo Kinder sind!

Menschen darf kein Nachteil entstehen, wenn sie einen Teil ihrer Lebenszeit Kindern oder Betreuungsbedürftigen widmen. Wir Piraten fordern besondere finanzielle Unterstützung für Familien bzw. Versorgungsgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder betreuungsbedürftige Menschen gepflegt und versorgt werden. Familienpolitisch halten wir die Realisierung eines Kindergrundeinkommens kurz- bis mittelfristig in den einzelnen Mitgliedsstaaten für sinnvoll.

Kostenfreie und flexible Betreuungs- und Bildungsangebote

Betreuungs- und Bildungsangebote der Mitgliedsstaaten sollen den Kindern kostenfrei zur Verfügung gestellt und entsprechende Angebote wohnort- oder wahlweise arbeitsplatznah realisiert werden - auch über kommunale, regionale oder EU-Binnengrenzen hinweg. Zu berücksichtigen sind bei allen Betreuungs- und Bildungsangeboten die sich ergebenden Bedarfsveränderungen der Eltern. Kinderbetreuung muss auch außerhalb der bislang üblichen Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen gewährleistet sein.

Antragsbegründung

Modul 1 ist aus Bestandteilen bestehender Beschlüsse zusammengesetzt und mit Augenmerk auf europapolitischen Bezug inhaltlich angepasst worden. Konkret orientiert sich 1.1 am Grundsatzprogramm (ReSeT), 1.2 am Bundeswahlprogramm (Abschnitt "Commons" unter "Arbeit und Soziales") sowie 1.3 am Abschnitt "Arbeit und Soziales" ("Bedingungugsloses Grundeinkommen und Mindeslohn" bzw. "Sockeleinkommen als ein Zwischenschritt zum bedingungslosem Grundeinkommen/Europäisches bedingungsloses und steuerfreies Sockeleinkommen")

Modul 2 ist ebenfalls durch bestehende Beschlüsse inspiriert. Sämtliche Unterpunkte finden sich in Kapitel 7 "Arbeit und Soziales" des Bundestagswahlprogramms in leicht abgewandelter Form. Wir möchten unsere bundespolitischen Forderungen stringent auch auf die Europaebene übertragen.

Modul 3 wurde neu erarbeitet und überträgt Kernforderungen der Sozialpiraten auf den europäischen Arbeitsmarkt, Modul 4 hält sich eng an den Abschnitt "Menschen mit Behinderungen" im Kapitel "Arbeit und Soziales" im Bundeswahlprogramm und übernimmt die dortigen Forderungen.

Modul 5 enthält Auszüge aus dem Kapitel "Familie und Gesellschaft", deren Aussagen wir angepasst haben, sodass sie sich auf die europäische Ebene übertragen ließen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge