Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/WP002

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP002
Einreichungsdatum
Antragsteller

Katrin Hallmann

Mitantragsteller
  • Rilo Kiley (Nickname)
  • Kristin Knobloch
  • Peter Laskowski
  • Fabio Reinhardt
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Freiheit und Grundrechte
Zusammenfassung des Antrags Antrag zur Europäischen Asylpolitik mit Fokus auf Grund- und Menschenrechten von Geflüchteten
Schlagworte Flucht, Asyl, Grenzen, Frontex, Überwachung, Drittstaatenregelung, Inhaftierung, Kinderrechtskonvention, Papierlose, Abschiebung, Residenzpflicht, Rassismus, Grundrechte, Menschenrechte
Datum der letzten Änderung 29.10.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Europäische Asylpolitik

Antragstext

Der Bundesparteitag möge über den folgenden Text modular abstimmen und ihn ins Wahlprogramm zur Europawahl 2014 im Kapitel zu Freiheit und Grundrechten einfügen:


(Modul 1)

Zuflucht vor politischer Verfolgung und den Folgen von Krieg und Bürgerkrieg zu gewähren gehört zu den elementaren Verpflichtungen des Völkerrechts. Diese Pflicht ist eine europäische Gemeinschaftsaufgabe, für die wir PIRATEN uns einsetzen.


(Modul 2) Ausweitung der Asylgründe

Menschen, die vor Diskriminierung, der Verfolgung aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität beziehungsweise Orientierung, vor Klima- und Umweltkatastrophen, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe oder wegen der Existenzbedrohung durch Armut und Hunger geflohen sind, müssen ebenfalls als asylberechtigt anerkannt werden. Auch diese Fluchtgründe sind mittelbar oder unmittelbar Folge politischer Entscheidungen. Eine Hierarchisierung von Fluchtgründen lehnen wir ab. Außerdem lehnen wir pauschale Kategorisierungen von Staaten als „sichere Herkunftsländer“ ab. Schutzsuchende haben ein Recht auf individuelle Prüfung ihrer Situation.


(Modul 3) Offenere Grenzen statt Festung Europa

An den Außengrenzen der Europäischen Union wird seit Jahren eine zunehmende Abriegelung angestrebt und umgesetzt, die Geflüchteten den Zugang nach Europa immer stärker versperrt. Durch nationale Polizeibehörden, Militär und private Sicherheitsunternehmen sowie durch die Europäische Grenzschutzagentur Frontex werden Menschen gewaltsam am Betreten der EU gehindert und damit der Chance beraubt, durch einen Asylantrag Schutz in Europa zu finden. Dabei wird eine Gefährdung von Gesundheit und Leben der Flüchtenden billigend in Kauf genommen. Statt die Abriegelung Europas weiter voranzutreiben, muss die EU Maßnahmen zur sicheren Grenzüberquerung von flüchtenden Menschen treffen, besonders auf den Meeren vor Europa, und diesen die Möglichkeit geben, einen Antrag auf Asyl zu stellen. Wir lehnen das EU-Überwachungsprojekt EUROSUR aus menschenrechtlichen und politischen Gründen vollständig ab und fordern einen sofortigen Stopp. Das Projekt rettet keine Flüchtlinge, sondern führt dazu, dass Menschen in lebensbedrohliche Umstände abgeschoben werden.


(Modul 4) Ablehnung vermehrter Überwachung und Datensammlungen

Neben der seit langem üblichen starken Präsenz von Polizei und Militär an Grenzen macht die Europäische Union durch vermehrte technische Überwachung, zunehmende Datensammlungen über einreisende Personen (z.B. „smart borders“, EURODAC) und die Ausweitung polizeilicher Befugnisse deutlich, dass sie nicht an der Aufnahme von schutzsuchenden Menschen interessiert ist, sondern auf Abschottung setzt. Dies lehnen wir PIRATEN ab.


(Modul 5) Ablehnung der Drittstaatenregelung

Die Drittstaatenregelung und deren Konkretisierung in der „Dublin II“-Verordnung lehnen wir ab. Durch diese Regelung drücken sich zentral gelegene Staaten wie Deutschland vor der Verantwortung den Schutzsuchenden gegenüber. Jedem Menschen muss das Recht auf freie Wahl seines Aufenthaltsortes gewährt werden. Daraus resultiert auch, dass jedem Menschen die Möglichkeit gegeben werden muss, in dem Land seiner Wahl Asyl zu beantragen. Die bevormundende und entwürdigende Verschiebungspraxis der EU lehnen wir ab. Alle Staaten der EU sollten Geflüchtete aufnehmen und andere Mitgliedstaaten dabei unterstützen.


(Modul 6) Ablehnung der Inhaftierung von Asylsuchenden

Wir kritisieren die momentane Praxis, immer neue Straftatbestände und Inhaftierungsgründe zu konstruieren, um Schutzsuchende in Haft zu nehmen. Wir lehnen generell die Inhaftierung von Asylsuchenden ab. Flucht und die Möglichkeit auf Stellung eines Asylantrages sind ein Grundrecht. Wir wenden uns auch gegen Schnellverfahren an Landesgrenzen und auf Flughäfen.


(Modul 7) Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention

Im Umgang mit minderjährigen Geflüchteten müssen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention gebracht werden. Die Abschiebung von unbegleiteteten minderjährigen Geflüchteten ist nicht hinnehmbar.

Kindern und Jugendlichen, die geflüchtet sind, muss der Schutz und die Unterstützung zuteil werden, die alle Kinder in den europäischen Staaten genießen. Dazu gehört insbesondere der Zugang zu Bildung.


(Modul 8) Perspektiven für Menschen ohne Aufenthaltsstatus

Die Europäische Union soll eine Initiative anregen, Menschen ohne Papiere eine Perspektive für einen rechtsmäßigen Aufenthalt und damit ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Abschiebungen sind den Mitgliedsstaaten zu untersagen und ebenso, konsequenterweise, die Abschiebehaft.


(Modul 9) Recht auf ein menschenwürdiges Leben

Menschen, die in Europa Zuflucht suchen, haben das Recht auf ein menschenwürdiges Leben, auf Bewegungsfreiheit und die Teilhabe an der Arbeitswelt, an Bildung und Kultur. Das gilt bereits, wenn die Gründe der Flucht noch nicht anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn eine Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich ist.

Wir wenden uns insbesondere gegen eine Begrenzung der Bewegungsfreiheit (Residenzpflicht) für Asylsuchende in den europäischen Staaten.

Zwischen den Mitgliedstaaten der EU soll es eine Angleichung der Standards für die Anerkennung, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden und Geflüchteten auf einen deutlich humaneren Standard geben.

Es bedarf aktiven politischen Handelns, um Rassismus und Feindlichkeit gegenüber Schutzsuchenden europaweit entgegenzutreten.

Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen, demokratischen und inklusiven Gesellschaft heraus lehnen wir eine Art des Umgangs mit Geflüchteten ab, die Menschen- und Grundrechte missachtet.

Antragsbegründung

Der Antrag wurde innerhalb der AG Migration erarbeitet, auf Grundlage des Abschnittes zur Asylpolitik im BT-Wahlprogramm mit Ergänzungen von weiteren europapolitischen Punkten.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge