Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/PP008
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PP008 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Positionspapier |
Antragsgruppe | Umwelt und Verbraucherschutz |
Zusammenfassung des Antrags | Durch die Streichung eines Teils des §151 wird eine Förderabgabe auf Braunkohle fällig |
Schlagworte | Braunkohle, CO2, Umwelt, Energie |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEinführung einer Förderabgabe auf Braunkohle AntragstextProblem Durch die stark gefallenen Erlöse bei der Stromproduktion sind Braunkohlekraftwerke, nach AKWs, derzeit die günstigsten Stromproduzenten im Markt konventioneller Kraftwerke (Merit-Order). Dadurch werden zum einen die Gaskraftwerke, die Teil der Energiewende sein sollten, aus dem Markt gedrängt. Schlimmer noch, Braunkohlestrom wird bevorzugt produziert und auch exportiert. Dies schafft Anreize, die unsauberste Energiegewinnungsform fortzuführen und somit den Zielen der CO2-Reduzierung deutlich entgegen zu wirken. Ferner wird an der Vernichtung von ganzen Landstrichen weiter gearbeitet; die Menschen vor Ort werden aus ihrem Lebensumfeld vertrieben. Schuld daran ist unter anderem die Tatsache, dass auf Braunkohle durch den Erwerb der Felder vor 1980, also nach altem preußischem Bergrecht, keine Förderabgabe erhoben wird. § 151 regelt das Besitzrecht, dass dadurch zustande kommt und in (2) 2. werden die Paragraphen 18 und 31 ausgeklammert. § 18 regelt den Widerruf der Erlaubnis, § 31 regelt die Förderabgabe. Lösung Änderung des §151 (2) 2. von die §§ 18 und 31 sind nicht anzuwenden; nach der § 18 ist nicht anzuwenden; Antragsbegründungdurch den Wegfall von § 31 an dieser Stelle wird der Weg frei für eine Förderabgabe von 1/10 des Marktwertes der gewonnenen Braunkohle. Diese Förderabgabe würde Braunkohlestrom verteuern und Gasverstromung wettbewerbsfähiger machen. Sie wäre zudem ein deutliches Zeichen an die Betreiber von Braunkohlekraftwerken, in diese sterbende Form der Energiegewinnung nicht weiter zu investieren und stattdessen auf nachhaltige erneuerbare Formen der Energiegewinnung zu setzen. Ein weiterer als positiv zu betrachtender Aspekt: in NRW würden dadurch Einnahmen des Landes in Höhe von ca. 140Millionen Euro pro Jahr erzielt. (natürlich dann mit sinkender Tendenz) Anmerkungen Dem Antragsteller ist bewusst, dass die Piratenpartei die Abschaffung des Bergrechts fordert. Es ist allerdings dringend erforderlich, schnell zu handeln. Eine derart große Änderung wie die Abschaffung des Bergrechts, um es durch ein Umweltgesetzbuch zu ersetzen, ist ein sehr langfristiger Prozess, dem man mit dieser Sofortmaßnahme an einer sehr elementaren Stelle vorgreifen kann. Die weiteren Ziele, wie den Co2-Zertifikatehandel wieder zu beleben, sind unbenommen dieser Änderung. RWE antwortete auf meine Frage nach einer Förderabgabe in einer Anhörung im Landtag sinngemäß, eine solche sei verfassungswidrig und berief sich dabei auf das preußische Bergrecht. Der wissenschaftliche Dienst im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion kommt unterdessen zu einem anderen Ergebnis und empfiehlt exakt diese Vorgehensweise http://oliver-krischer.eu/fileadmin/user_upload/gruene_btf_krischer/2012/11_12_16_WiDi-Gutachten_Alte_Rechte.pdf Der Antrag wurde bereits auf dem NRW-Parteitag 2013.2 für NRW beschlossen. Diskussion
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