Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP168

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP168
Einreichungsdatum
Antragsteller

TheBug

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Innen- und Rechtspolitik
Zusammenfassung des Antrags Verbesserungen in Sicherheit, Justiz und Strafrecht
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 12.04.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Sammelantrag Innen- und Rechtspolitik

Antragstext

Der Bundesparteitag möge, gegebenenfalls modulweise, beschließen, den folgenden Text im Themenbereich "Innen- und Rechtspolitik" des Wahlprogramms hinzuzufügen.


Innere Sicherheit

Modul 1

Sicherheit in Freiheit

Bewahrung und Ausbau unserer Bürger- und Freiheitsrechte sind für uns zentrale politische Herausforderungen. Die steigende Zahl von Überwachungsgesetzen und Überwachungsmaßnahmen unter Verweis auf den 'internationalen Terrorismus' und andere 'Bedrohungen', der mangelnde Bestand solcher Gesetze vor der Verfassung, die teils für rechtswidrig erklärten Maßnahmen gegen politischen Protest und die wiederkehrenden Skandale bei deutschen Geheimdiensten belegen gravierenden Handlungsbedarf.

Modul 2

Nationale Kriminalpräventionsstrategie

Um schon den Ursachen von Kriminalität entgegenzuwirken, wollen wir den Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung von Kriminalpräventionsmaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit - anders als bei Überwachungsmaßnahmen - wissenschaftlich erwiesen ist (z.B. Präventionsprojekte mit Jugendlichen aus sozial gefährdeten Familien). Besonders wichtig ist uns dies bei Kindern und Jugendlichen. Wir wollen dazu eine nationale Präventionsstrategie entwickeln.

Modul 3

Sicherheitsbewusstsein stärken

Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser persönliches Wohlbefinden. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland verbreitet unbekannt ist und dass das Kriminalitätsrisiko teilweise weit überschätzt wird. Wir wollen ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Deutschland auflegen, um verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen zu wirken.

Modul 4

Systematische Evaluierung von Überwachungsbefugnissen und -programmen

Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass eine dem Bundestag unterstellte Deutsche Grundrechteagentur alle bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht (systematische Evaluierung). Auf dieser Grundlage können wir sodann Grundrechtseingriffe aufheben oder verhindern, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist oder wo sich der Eingriff als unverhältnismäßig erweist. Wir wollen auch auf Maßnahmen verzichten, deren Effizienz so gering ist, dass die dadurch gebundenen Mittel an anderer Stelle mehr zu unserer Sicherheit beitragen können.

Modul 5

Privatsphäre rechtstreuer Bürger achten

Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die der Begehung oder Vorbereitung einer Straftat konkret verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.

Modul 6

Freiheitspaket verabschieden

Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir mit einem „Freiheitspaket“ wieder aufheben, darunter

  • die Übertragung exekutiver Polizeibefugnisse einschließlich Online-Durchsuchung auf das Bundeskriminalamt,
  • gemeinsame Dateien von Polizeien und Geheimdiensten,
  • die flächendeckende Erhebung biometrischer Daten sowie deren Speicherung in RFID-Ausweisdokumenten,
  • die lebenslängliche Steuer-Identifikationsnummer,
  • das elektronische Bankkontenverzeichnis,
  • die verpflichtende elektronische Gesundheitskarte,
  • die Überwachung von Wohnungen, von Ärzten, Rechtsanwälten, Geistlichen, Abgeordneten und anderen Vertrauenspersonen,
  • den Identifizierungszwang für Handy- und Internetnutzer,
  • das Verbot anonymen elektronischen Bargeldes (Zahlungskarten) über 100 Euro sowie
  • die Auslieferung von Personendaten an die USA und andere Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz

Modul 7

Neue Überwachungspläne stoppen

Um den fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte seit 2001 zu stoppen, fordern wir ein Moratorium für weitere Grundrechtseingriffe im Namen der Kriminalitätsbekämpfung, solange nicht die systematische Überprüfung der bestehenden Befugnisse abgeschlossen ist. Insbesondere lehnen wir ab

  • eine flächendeckende Protokollierung aller unserer Telefon- oder Internetverbindungen (Vorratsdatenspeicherung) gleich für welche Dauer,
  • eine Vorratsspeicherung von Flug-, Schiff- und sonstigen Passagierdaten,
  • eine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse (Stockholmer Programm der EU),
  • den Einsatz von Überwachungsdrohnen sowie
  • den Einsatz von Rasterfahndungs-Software in Online-Netzwerken

Modul 8

Grundrechtskonformität der Gesetzgebung stärken

In den letzten Jahren musste das Bundesverfassungsgericht immer häufiger Gesetze aufheben, die unsere Grund- und Freiheitsrechte verletzten.

Zur Verhinderung verfassungswidriger Gesetze wollen wir einem Drittel des Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen das Recht geben, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Bundespräsident soll darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Nach dem Vorbild anderer Verbandsklagerechte wollen wir Bürgerrechtsorganisationen die Möglichkeit eröffnen, stellvertretend für die Allgemeinheit vor den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegen Grundrechtsverletzungen zu klagen.

Modul 9

Sicherheitsforschung demokratisieren

Die Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien sollen künftig neben Verwaltungs- und Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und Nichtregierungsorganisationen vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche Untersuchung über die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt.

Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung,Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben.

Strafrechtsreform durch Prävention und Entkriminalisierung

Modul 10

Evaluation vergangener Strafrechtsreformen

Die Strafrechtspolitik der anderen Parteien hat sich in den letzten Jahrzehnten hauptsächlich durch die Kriminalisierung von bisher straffreiem Verhalten und Strafverschärfungen ausgezeichnet. Häufig erfolgten entsprechende Reformen überhastet nach intensiver Diskussion von spektakulären Einzelfällen in den Medien. Einem solchen blinden Aktionismus wollen wir entgegentreten und das Strafrecht wieder sinnvoll weiterentwickeln, indem wir uns hierzu wissenschaftlicher Untersuchungen bedienen. Leitender Maßstab soll hierbei sein, dass so wenig wie möglich in das grundlegende Recht aller Menschen auf Freiheit eingegriffen werden soll. Haftstrafen sollen nur für solche Fälle vorgesehen werden, wo dies aufgrund der Schwere der Tat und dem Ausmaß der Schuld des Täters angemessen ist.

Modul 11

Schwerpunkt muss die Verhinderung von Straftaten sein und nicht die Bestrafung

Zwar kann jemand der im Gefängnis ist, zunächst einmal keine weiteren Straftaten begehen, aber dort kommt er mit anderen Personen zusammen, die ebenfalls Straftaten begangen haben und denen er sich dann zugehörig fühlt. Erst durch die Bestrafung fühlt sich die Täterin oder der Täter als Kriminelle oder Krimineller abgestempelt und verhält sich nach der Haftentlassung auch entsprechend. In der Haft haben die Gefangenen zudem viel Zeit sich gegenseitig Fähigkeiten beizubringen, die sie nach Ende der Haft für weitere Straftaten nutzen können. So hat eine Studie aus den frühen 80er Jahren zu dem Ergebnis geführt, dass weniger oft mehr ist, also die Personen, die nicht oder kaum bestraft wurden, seltener rückfällig wurden. Auch ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere junge Menschen vermehrt straffällig werden. Ab Mitte 20 geht die Anzahl der straffällig werdenden Menschen drastisch zurück, ohne dass hierfür eine Erklärung in besonders strengen Strafgesetzen oder einer beschränkenden Bestrafung gefunden werden könnte. Auf diese schwierige Entwicklungsphase junger Menschen sollte daher auch besonders Rücksicht genommen werden. Auch wenn wir gesellschaftliche Integration für die beste kriminalpräventive Maßnahme halten, sollen auch andere Maßnahmen, die sich stärker an besonders gefährdeten Personengruppen, z.B. Vorbestrafte oder bestimmte Milieus, wenden, gefördert werden. Unser Ziel ist es durch solche Maßnahmen die Kriminalitätsrate insgesamt zu senken.

Modul 12

Überprüfung aller Straftatbestände unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten

Um eine kontraproduktive Stigmatisierung durch Strafe generell zu verhindern, wollen wir alle Straftatbestände dahingehend überprüfen, ob sie sinnvoll und erforderlich sind.

Auch gilt es zu bedenken, dass ein Haftplatz pro Tag ca. € 80,- bis € 100,- kostet, monatlich damit ca. € 2.700,- und jährlich ca. € 32.000,- , finanziert vom Steuerzahlenden, ganz abgesehen von den Kosten für die Strafverfolgung und den Gerichtsprozess. Ob sich das rechnet, wenn jemand z.B. durch Schwarzfahren nur ein paar Euro Schaden verursacht hat?

Heutige Straftatbestände, die nicht strafwürdiges Verhalten unter Strafe stellen, sollen zu Ordnungswidrigkeiten oder Antragsdelikten herabgestuft, im Strafrahmen gesenkt oder gänzlich straffrei gestellt werden.

Modul 13

Strafrecht muss dem realen Rechtsgüterschutz dienen

Strafwürdig sind nur solche Handlungen, die individuelle Rechtsgüter anderer Menschen, wie z. B. Leben, Gesundheit oder Eigentum, verletzen oder erheblich gefährden.

Rein abstrakte Gefährdungsdelikte sollen darauf untersucht werden, ob konkrete, individuelle Rechtsgüter gefährdet werden (z. B. körperliche Unversehrtheit, konkrete Menschenwürde), eine Gefährdung bewiesen ist (wie die verringerte/fehlende Fahrtüchtigkeit durch Trunkenheit) und die Gefährdung ein nennenswertes Ausmaß erreicht (also nicht nur in absoluten Einzelfällen zur Verletzung eines Rechtsguts führt). Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sollte eine Entkriminalisierung im Einzelfall angedacht werden.

Auch solche Delikte, bei denen es keine Opfer gibt, wie z. B. Besitz und Kauf von Drogen durch volljährige Konsumenten, sollten straffrei sein, denn es ist nicht Aufgabe des Strafrechts, mündige Bürgerinnen und Bürger vor sich selbst zu schützen.

Modul 14

Keine Bestrafung bei nur geringem Unrechtsgehalt

Aber auch hier wollen wir überprüfen, ob nicht bestimmte Taten straffrei bleiben sollen, wenn diese nur einen geringen Unrechtsgehalt aufweisen, z.B. weil nur ein sehr kleiner Schaden entstanden ist, oder sie nicht sozialschädlich sind.

So ist beispielsweise fraglich, ob jemand, der weggeworfene Lebensmittel aus einer Mülltonne oder Gegenstände vom Sperrmüll holt, dafür bestraft werden sollte.

Zu den nicht sozialschädlichen Straftaten gehört das sog. "White-Hat-Hacking", bei dem Hackende ohne Beauftragung testen, ob Firmen oder Behörden Sicherheitslücken in ihrem Computernetzwerk haben, und diese bei Entdecken solcher Lücken darüber informieren. Auch Whistleblower (Personen, die auf Missstände aufmerksam machen) müssen häufig Straftaten begehen, um ihre Vorwürfe unter Beweis stellen zu können. Insbesondere solche, die private oder staatliche Geheimnisse schützen sollen (z.B. §§ 94, 95, 96, 109g, 203, 353b und 355 StGB), hier aber ausnahmsweise nicht schützenswert sind. Die Mitteilung solche Geheimnisse im Rahmen des Whistleblowings sollte zumindest begrenzt auf den notwendigen Umfang legalisiert werden.

Modul 15

Abschaffung von bloßem Moralstrafrecht

Auch stellt sich die Frage, ob ein moderner Staat das Recht hat, bestimmte Moralvorstellungen durchzusetzen, indem er entsprechende Verhaltensweisen unter Strafe stellt, obwohl sonst kein Rechtsgut Anderer verletzt wurde. Beispiele hierfür sind die §§ 173 und 184 StGB, die den Beischlaf zwischen einwilligungsfähigen volljährigen Verwandten und die Verbreitung pornografischer Schriften und sei es nur durch den Versand an einen willigen Empfänger unter Strafe stellen. Diskriminierend ist auch § 183 StGB, der nur exhibitionistische Handlungen von Männern, nicht aber von Frauen und "transsexuellen Eichhörnchen" unter Strafe stellt.

Modul 16

Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Rechtsstaats

Nicht abgeschafft werden sollen dagegen solche Verbote, die notwendig sind, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat zu verteidigen. Deutschland muss wehrfähig gegen Bestrebungen bleiben, die sich gegen das Grundgesetz und die darin verbürgte verfassungsrechtliche Ordnung wenden, aber auch hier sollte geprüft werden, ob einzelne Bestimmungen des Strafgesetzbuches tatsächlich hierzu erforderlich sind, wie z.B. das Verbot auf die Bundesrepublik Deutschland zu schimpfen oder die Farben, die Flagge oder die Nationalhymne Deutschlands zu verunglimpfen. Hier sollten insbesondere die Meinungs- und Kunstfreiheit stärker berücksichtigt werden.

Modul 17

Verhängung von Strafen muss besonders gerechtfertigt sein

Das Strafrecht ist das schärfste Mittel des Staates gegen die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger und sollte daher nur mit Augenmaß angewendet werden. Strafe sollte daher - wie die Juristen sagen - ultima ratio, also letztes Mittel sein, wenn es um die Einwirkung des Staates auf seine Bürgerinnen und Bürger geht. Haftstrafen greifen besonders empfindlich in das Grundrecht des Menschen auf Freiheit seiner Person ein und bedürfen daher auch einer besonderen Rechtfertigung. Als liberale Partei sollten wir an eine solche Rechtfertigung besonders strenge Maßstäbe anlegen. Hierfür wollen wir uns einsetzen.

Modul 18

Kein Verkaufsverbot für Alkohol

Ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol lehnen wir ab. Wir halten das Verkaufsverbot für wirkungslos, da Alkohol auch auf Vorrat erworben werden kann oder das Verbot auf andere Art umgangen wird. Wir wollen die Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums bei allen Altersgruppen fördern.


Justiz

Modul 19

Angemessene Ausstattung der Gerichte gewährleisten

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gerichte materiell und personell so ausgestattet werden, dass alle anhängigen Verfahren innerhalb der gesetzten Fristen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, abgeschlossen werden können.

Modul 20

Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaften müssen ihre Aufgaben unabhängig von politischer Einflussnahme erfüllen können. Deshalb ist die bislang im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehene Möglichkeit von Weisungen im Einzelfall seitens der Justizminister von Bund und Ländern abzuschaffen. Es soll aber weiter zulässig sein, fallgruppenbezogene Weisungen seitens der Ministerien an die Staatsanwaltschaften zu erteilen.

Modul 21

Umfassende Beweisverwertungsverbote

Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung umfassender Verwertungsverbote für illegal erlangte Beweismittel in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren ein. Insbesondere wenn in die Grundrechte verdächtiger Bürger oder Dritter eingegriffen wird, ist es für einen Rechtsstaat und seine Strafverfolgungsbehörden essenziell, nicht selbst das Gesetz zu brechen und dabei die Rechte seiner Bürger zu missachten. Derzeit sind spürbare Konsequenzen für Strafverfolger allerdings nahezu ausgeschlossen, wenn Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachungen nachträglich für unzulässig erklärt werden. Selbst Zufallsfunde, die mit dem eigentlichen Anlass der Maßnahme nicht im Zusammenhang stehen, werden in solchen Fällen regelmäßig als vollwertige Beweismittel für weitere Verfahren anerkannt.

Die Piratenpartei ist der Meinung, nur ein vollständiger Ausschluss durch illegale Ermittlungsmaßnahmen erworbener Beweismittel aus allen Verfahren ist geeignet, der durch die regelmäßige Überschreitung der grundgesetzlich festgelegten Grenzen der Strafprozessordnung entstehenden, schleichenden Aushöhlung der Bürgerrechte Einhalt zu gebieten. Dies schließt auch alle Beweise ein, deren Erhebung erst durch die Erkenntnisse der illegalen Maßnahme angeregt wurde. Es ist zu erwarten, dass die resultierende Disziplinierung zu einer erhöhten Sorgfalt der Einsatzkräfte bei der Wahl und Anwendung ihrer Instrumente und bei der Ausführung ihrer Arbeit führt, ohne dass es zu einer nennenswerten Beeinträchtigung der Ermittlungsarbeit kommt.

Modul 22

Kein fliegender Gerichtsstand bei Verstößen im Internet

Wir werden uns dafür einsetzen, dass für Klagen wegen Rechtsverstößen, die im Internet begangen wurden, der fliegende Gerichtsstand keine Anwendung findet, solange nach den übrigen Vorschriften ein deutsches Gericht zuständig ist. Die derzeitige Rechtslage, die bei Veröffentlichungen im Internet eine Klage überall dort zulässt, wo der entsprechende Inhalt abgerufen werden kann, widerspricht dem Sinn und Zweck der Regelung, da ein solcher Gerichtsstand die Auswahl des Gerichts nach Erfolgschancen erlaubt und so die Beklagten benachteiligt. Das lehnen wir ab und wollen eine verbraucherfreundliche Regelung schaffen.

Modul 23

Begründungserfordernis bei ablehnenden Entscheidungen erweitern

In allen Gerichtsverfahren sind Klagen und Anträge nicht allein mit standardisierten Formeln abzulehnen, sondern die Begründung muss nachvollziehbar erkennen lassen, warum das konkrete Vorbringen nicht zulässig und begründet gewesen sein soll.

Modul 24

Stärkung der Position des Ermittlungsrichters

Die Position des Ermittlungsrichters ist zu stärken. Insbesondere sind den Richtern vorbehaltene Beschlüsse, die einem Antrag der Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgeben, sorgfältig und eigenständig zu begründen. Hierbei ist auch ausdrücklich auf die Eingriffe in die Rechte des Beschuldigten und Dritter einzugehen.

Modul 25

Gewährleistung einer 2. Instanz

Jede erstinstanzliche Entscheidung muss in einem Rechtsmittelverfahren unabhängig von der Höhe des Streitwertes überprüft werden können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass einzelne Richter bei Verfahren, in denen sie die erste urteilende Instanz sind, keine willkürlichen Entscheidungen treffen können. So soll gewährleistet werden, dass Gerichtsverfahren Gerechtigkeit herstellen.

Modul 26

Kostenerstattung bei Verfahrenseinstellung

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Beschuldigten eines eingestellten Ermittlungsverfahrens die Kosten des Strafverteidigers und seine Auslagen ersetzt bekommt, so wie es bei einem Freispruch bereits geregelt ist. Damit wird es Beschuldigten ermöglicht, sich frühzeitig Rechtsbeistand zu holen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, bei ungerechtfertigten Verfahren gegen sie, die Kosten tragen zu müssen.

Modul 27

Mehr Transparenz durch die Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen

Die Piratenpartei fordert mehr Transparenz in der Justiz. Um das zu fördern, sollen alle gerichtlichen Sachentscheidungen für jedermann kostenlos und anonymisiert online einsehbar sein und bei besonderer Bedeutung für die Rechtsfortbildung auch im Rahmen eines Rechtsinformationssystems in gleicher Weise veröffentlicht werden. Bei berechtigten, überwiegenden und schützenswerten Belangen kann der Veröffentlichung durch Antrag eines Beteiligten widersprochen werden.

Modul 28

Protokollierungspflicht für Aussagen vor Gericht

In strafrechtlichen Hauptverhandlungen sind Einlassungen der Angeklagten und Beweisaufnahmen umfassend, dauerhaft und nachvollziehbar so zu dokumentieren, dass diese durch Akteneinsicht bewertet werden können. Das Gleiche gilt auch für Beweisaufnahmen in allen anderen gerichtlichen Verfahren.

Modul 29

Ton- und Videoaufzeichnungen von Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen

Die Arbeit der Gerichte soll in Zukunft durch eine den gesamten Verlauf der Verhandlung erfassende Aufzeichnung in Ton oder Bild und Ton erleichtert und die Möglichkeiten der Nachprüfbarkeit erstinstanzlicher Urteile erweitert werden. Die so gefertigten Aufzeichnungen sind auf einem Datenträger zu speichern und zur jeweiligen Akte zu nehmen. Das Gleiche soll für polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gelten. Einsichtsrechte in diese Aufzeichnungen dürfen nur dem Gericht und den anderen Verfahrensbeteiligten und nur zu verfahrensinternen Zwecken zur Verfügung stehen.

Modul 30

Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

Die Entschädigung für Opfer ungerechtfertigter Strafverfolgung muss auf einen angemessenen Satz erhöht werden. Des Weiteren ist für erlittene Nachteile eine weitgehende Folgenbeseitigung anzustreben, insbesondere ein Ausgleich für verlorene Zeiten in der Sozialversicherung und entgangenes fiktives Einkommen. Die derzeitige geringe Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag ist unangemessen. Wir fordern eine gerechtere Entschädigung für vollständig oder zumindest im Wesentlichen für unschuldig befundene Personen. Es ist zudem unverständlich, dass von diesem Betrag ohne Rechtsgrundlage noch Verpflegungskosten abgezogen werden.


Korruptionsbekämpfung

Modul 31

Korruption im Wirtschaftsleben offenlegen und wirksam bekämpfen

Die Piratenpartei setzt sich auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene für gesetzliche Grundlagen zur systematischen Korruptionsprävention und -verfolgung ein. Bestechung und Vorteilsnahme mindern das volkswirtschaftliche Wohlstandsniveau und führen jedes Jahr zu hohen materiellen und immateriellen Schäden – für die letztendlich die Steuerzahler und Verbraucher aufkommen.

Verbraucher, Arbeitnehmer und Geschäftspartner müssen in die Lage versetzt werden, sich schnell und unkompliziert einen Überblick über Regeltreue und Integrität eines Unternehmens zu verschaffen, um Korruptionsdelikte in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen und ihrerseits zu einem korrigierenden Steuerungseffekt beizutragen.

Der Anspruch Deutschlands muss es sein, sich im europäischen Vergleich beim Thema Korruptionsbekämpfung bzw. -vorbeugung nicht weiterhin im Mittelfeld zu bewegen, sondern einen Spitzenplatz einzunehmen. Daher fordert die Piratenpartei insbesondere die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

Modul 32

Voraussetzungen für die Verfolgung und Bestrafung von Korruptionsdelikten stärken

Die Piratenpartei strebt die Einführung eines wirksamen Unternehmensstrafrechts nach Schweizer Vorbild an, damit Verfahren gegen juristische Personen eröffnet und Unternehmen unmittelbar für Korruptionsdelikte zur Verantwortung gezogen werden können.

Der Straftatbestand der Bestechung im Geschäftsverkehr (§§ 298 ff. StGB) darf nicht mehr nur den Kauf von Wettbewerbsvorteilen erfassen sondern muss nach dem sogenannten Geschäftsherrenmodell auf den Kauf von Pflichtverletzungen ausgeweitet werden. Bei Korruptionsdelikten müssen sowohl die Verjährungsfristen verlängert als auch der Bußgeldrahmen angehoben werden.

Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruptions- und Wirtschaftskriminalität müssen in allen Bundesländern eingerichtet und mit den entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Die von den Innenministern erstellten Berichte zur Korruptionsprävention sollen aus Gründen der Vergleich- und Nachvollziehbarkeit nach einem einheitlichen Format gestaltet werden.

Die Innenministerkonferenz soll darüber hinaus ein maschinenlesbares Korruptionsregister in Form einer zentralen schwarzen Liste führen und im Internet veröffentlichen. Dieses Register soll rechtskräftige Korruptionsfälle im Inland sowie von deutschen Unternehmen im Ausland begangene Korruptionsdelikte erfassen. Unternehmen oder Personen mit schweren Verfehlungen sollen für eine bestimmte Zeit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Modul 33

Whistleblower in der öffentlichen Verwaltung und im privaten Sektor gesetzlich schützen

Die Piratenpartei setzt sich für eine allgemeine und umfassende gesetzliche Regelung zum Schutz von Personen ein, die Fälle von Korruption, Insiderhandel oder Ethikverstößen öffentlich machen (sogenannte „Whistleblower“).

Das von Deutschland bereits unterzeichnete Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates muss inkl. des Zusatzabkommens ratifiziert und umgesetzt sowie Hinweisgeber im privaten Sektor durch eine gesetzliche Regelung geschützt werden. Im öffentlichen Sektor muss der im Beamtenrecht verankerte Schutz von Hinweisgebern auf Angestellte ausgeweitet werden.

Der Gesetzgeber soll darüber hinaus Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichten, Hinweisgebersysteme einzurichten, um einen vertraulichen Kommunikationskanal zur Meldung von Straftaten und Ethikverstößen zu öffnen.

Modul 34

Maßnahmen zur Korruptionsprävention und moralische Wertvorstellungen in den unternehmerischen Grundsätzen verankern

Die Piratenpartei fordert gesetzliche Vorschriften zur Verankerung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung bzw. -prävention in den unternehmensspezifischen Führungsgrundsätzen (Corporate Governance). Der Gesetzgeber soll Unternehmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand durch gesetzliche Mindeststandards dazu verpflichten, Systeme zur Überwachung der Regeltreue (Compliance) einzuführen und diese in der Unternehmensberichterstattung darzustellen.

Dazu gehören z.B. die Ausarbeitung von Anti-Korruptions-Leitlinien, die Ernennung eines Korruptionsbeauftragten ab einer bestimmten Betriebsgröße, die Ausstattung der internen Revision mit entsprechenden Vollmachten sowie die Festlegung eines Maßnahmenkataloges bei Verletzungen der Leitlinien.

Schmiergeldzahlungen an Amtsträger im Ausland müssen konsequenter als bisher als Korruption bestraft werden. Damit integre Unternehmen im globalen Wettbewerb keine Nachteile erleiden und darauf verzichten, Auslandsbestechung über die Verbuchung als Provisionen zu verschleiern, muss Deutschland in internationalen Organisationen auf die konsequente Verfolgung von Schmiergeldzahlungen sowie die Verankerung von moralischen Wertvorstellungen in Wirtschaftsabkommen drängen.

Modul 35

Öffentliche Aufträge als Vorbilder für Integritätskriterien und Informationsfreiheit einsetzen

Die Piratenpartei setzt sich für Informationsfreiheit und die Anwendung von Integritätskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein. Wir fordern insbesondere bei Großbauprojekten die verstärkte Anwendung des Präventionsinstruments eines Integritätspakts, um Auftraggeber und sich bewerbende, bzw. ausführende Unternehmen zur Integrität zu verpflichten sowie ein klares Signal nach außen und innen zu senden.

Die Rahmendaten aller öffentlichen Vergaben sind über ein zentrales Webportal maschinenlesbar zu veröffentlichen – inkl. Auftragnehmer und Auftragssumme sowie Subunternehmern, sobald deren Auftragsvolumen bestimmte Schwellenwerte übersteigt.

Die Piratenpartei fordert die bundesweite Einführung von Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen mit aktiver Veröffentlichungspflicht für Dokumente der öffentlichen Verwaltung und für Verträge zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft. Ferner soll die Wirksamkeit von Verträgen mit der öffentlichen Hand an ihre Veröffentlichung geknüpft werden. Ausnahmetatbestände, wie z.B. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, müssen gegen das Interesse der Öffentlichkeit abgewogen werden. Hürden, welche die Antragstellung auf Auskunft erschweren, wie z.B. hohe Gebühren und lange Bearbeitungszeiten, müssen abgebaut werden. Die Regelungen der Informationsfreiheitsgesetze müssen konsequent auf Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ausgedehnt werden – auch wenn die öffentlichen Anteile an einem Unternehmen weniger als fünfzig Prozent betragen.


Waffen

Modul 36

Änderungen am Kriegswaffenkontrollgesetz

Die Piratenpartei setzt sich gemäß des UN-Instruments zum Markieren und Nachverfolgen von Schusswaffen (sog. Small Arms) für eine fälschungssichere Kennzeichnung der in Deutschland und in Lizenz im Ausland zu militärischen Zwecken produzierten oder importierten Schusswaffen ein, so wie dies für zivile Schusswaffen bereits im Waffengesetz geregelt ist. Durch eine fälschungssichere Kennzeichnung können über Drittländer erfolgte illegale Waffenexporte in Krisengebiete transparent nachvollzogen und die verantwortlichen Hersteller/Exporteure belangt werden. Gegen Drittländer, welche erwiesenermaßen Waffen in Krisengebiete weiterverkaufen, kann dann ein Exportverbot gezielt verhängt werden. Die Piratenpartei setzt sich zur Umsetzung dieses Ziels für eine schnelle Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes ein.

Modul 37

Waffenmissbrauch statistisch besser erfassen

Die Piratenpartei fordert detaillierte Zahlen zu Waffen in der polizeilichen Kriminalstatistik bezüglich Missbrauchsart, Typ und Herkunft. Diese Zahlen sollen explizit den Status der Waffen umfassen, d.h. ob diese legal, illegal oder frei waren. Aussagekräftige Statistiken sind notwendig, um über die Wirksamkeit und die Folgen der Waffengesetzgebung fundierte Aussagen treffen zu können.


Polizei

Modul 38

Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamtinnen und Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.

Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.

Polizistinnen und Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind zu sanktionieren.

Modul 39

Keine Bundeswehr im Inneren

Die Piratenpartei lehnt den Einsatz der Bundeswehr im Innern ab. Ausgenommen sind rein humanitäre, unbewaffnete Einsätze zur Rettung von Menschen, Tieren und bedeutenden Sachwerten im Katastrophenfall.

Antragsbegründung

Dieser Antrag basiert auf in der Ini gWP abgestimmten Einzelanträgen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge