Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP153
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP153 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Arbeit und Soziales |
Zusammenfassung des Antrags | Bei einer Mindestlohnforderung ist für die Wähler zunächst die absolute Höhe der Forderung von Interesse. Die Festlegung auf eine Formel macht die Forderung flexibel und schützt die Partei vor dem Vorwurf des Populismus. |
Schlagworte | Mindestlohn, gesetzlicher Mindestlohn, Armutslöhne, Aufstocker, Formel zu Berechnung eines Mindestlohns |
Datum der letzten Änderung | 04.11.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelForderung nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Kapitel "Arbeit und Soziales" unter Programmpunkt "Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn" als Absatz Nummer 7 oder an geeigneter Stelle einzufügen.Die Piratenpartei fordert als Kurzfristmaßnahme bis zur Einrichtung einer Expertenkommission die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, der sich wie folgt berechnet: (60% vom durchschnittlichen Jahresarbeitslohn in Deutschland + 1000 Euro Werbekostenpauschale) geteilt durch 2080 Stunden (52 Wochen a 40 Wochenstunden) Bei Zeitverträgen soll dieser Mindestlohn um 8,33% erhöht werden! Für das Jahr 2013 bedeutet dies: 9,02 Euro für unbefristete und 9,77 Euro für befristete Arbeitsverhältnisse. AntragsbegründungDie Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn ist eine Frage des Wertes der Arbeit eines jeden Arbeitnehmers an sich Die Situation vor allem der Aufstocker erfordert einen raschen Handlungsbedarf. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um ein zentrales Wahlkampfthema handeln wird. Deshalb ist es leider unerlässlich dem Wähler eine konkrete Zahl unserer Forderung zu nennen. Die Wähler werden alle Parteien nach ihrer Einstellung und der Höhe fragen. Hierbei besteht das Risiko des Populismus und eines Überbietungswettbewerbs. Eine Formel hat den Vorteil, dass die Höhe von jedem Parteimitglied/Wähler in jedem Jahr nachgerechnet und angepasst werden kann. Des Weiteren werden die Wähler bei unserer ungraden Zahl nach der Herleitung fragen. Dadurch kann sich die Partei wie folgt positionieren: 1. Wir haben uns über ein wichtiges Thema Gedanken gemacht. 2. Wir sind eine ernsthafte Partei und können unsere Position gut begründen (dies weckt Neugier bei den Wählern) 3. Wir gehen nicht auf einen Überbietungswettbewerb mit anderen Parteien ein. Wieso 60% ? 60% wird im Allgemeinen als Schwelle zur Armutsgefährdung angesehen http://de.wikipedia.org/wiki/Armutsgef%C3%A4hrdung Wieso 2080 Stunden: Dies entspricht 52 Wochen a 40 Stunden die Woche. Wie hoch ist im Jahre 2013 unser Mindestlohn: Laut dem Bundesministerium der Finanzen beträgt der Durchschnittslohn 2013: 29.584 Euro http://de.statista.com/statistik/daten/studie/164047/umfrage/jahresarbeitslohn-in-deutschland-seit-1960/ Der Mindestlohn berechnet sich wie folgt: (60% von 29.584=17.750,40 Euro+1000 Euro Werbekostenpauschale) / 2080 Stunden= (Mindestlohn 2013) 9,02 Euro Wichtig hierbei ist, dass es sich bei dieser Forderung um den absoluten untersten Sockel des Tarifgefüges handeln würde. Also um Arbeit ohne Ausbildungsvorausetzung und mit geringen Anforderungen an die Arbeitnehmer. Allerdings birgt eine zu hohe Forderung die Gefahr, dass die Partei sich aus dem ernsthaften Diskurs um die tatsächliche Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns verabschieden würde. Bitte dabei zu beachten, dass bei der Schwelle zur Armutsgefährdung normalerweise die Grundlage: 60 % vom Median des Äquivalenz(netto)einkommen der Bevölkerung genommen wird (derzeit 952 Euro/Monat). Hier wurde stattdessen aber der Bruttolohn genommen. Begründung: 1. Der Nettolohn bzw. das Nettohaushaltseinkommen müsste um Abzüge ergänzt werden, die bei verschiedenen Personen unterschiedlich ausfallen können. 2. Ebenso verhält es sich bei den steuerlichen Aspekten 3. Die Armutsschwelle variiert sehr stark von Bundesland zu Bundesland Wieso einen Zuschlag für befristete Arbeitsverhältnisse: Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen kommt es bei Kündigung meist zu Abfindungszahlungen. Üblich in einem normalen/gesunden Betrieb ist ein Monatslohn pro Betriebsjahr. Dies entspricht 1/12=8,33 %. Diese Zahlungen werden bei unbefristeten Arbeitnehmern in die Kostenkalkulation einberechnet. Somit ist durch den Aufschlag der Unterschied zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitnehmer egalisiert. Verglichen mit anderen Ländern: http://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohn , bewegt sich die Höhe unserer Forderung auf dem zweit bzw. dritthöchsten Mindestlohn in Europa. Dadurch ist die Forderung realistischer und umsetzbarer. P.S.: Dieser Antrag ist ausschließlich als Kurzfristmaßnahme gedacht und schließt alternative mittel- und langfristige Modelle zur Mindestlohnfindung nicht aus! Diskussion
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