Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP118
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP118 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Demokratie |
Zusammenfassung des Antrags | Verbesserung des Wahlrechts, Direktwahl des Bundeskanzlers, Stärkung der Gewaltenteilung, Europawahlrecht, Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene, Verbesserung des Petitionssystems, Direktwahl des Bundespräsidenten, |
Schlagworte | Wahlrecht, Volksentscheide, Direktwahl, Petition |
Datum der letzten Änderung | 12.04.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelMehr Demokratie AntragstextWir beantragen, im Wahlprogramm das Kapitel "Demokratie wagen" in "Mehr Demokratie" umzubenennen und folgenden Text einzufügen. Im Falle einer Ablehnung des Gesamttextes sollen die Absätze modular abgestimmt werden. Die Piratenpartei setzt sich für eine grundlegende Modernisierung der Demokratie ein. Gerade unsere Wahlsysteme sind einer der wichtigsten Faktoren, wenn es um die Verteilung von Macht geht. Dass das Bundesverfassungsgericht die Wahlgesetze regelmäßig für verfassungswidrig erklärt hat, zeigt, wie viele Probleme noch existieren. Diese gilt es anzugehen, damit wir eine lebendige Demokratie gestalten können. Modul 1: Bundestagswahlrecht Das heutige Wahlsystem für den Bundestag ist eine mehrfach und an vielen Stellen gekittete Lösung, die über die Jahre hinweg gewachsen ist. Doch die Grundprobleme können dadurch nicht beseitigt werden. Überhangmandate sorgen immer wieder für eine Verzerrung des Wählerwillens. Daher schlagen die Piraten eine grundlegende Reform vor. Variante 1, die konkurrierend zu Variante 2 abgestimmt werden soll Ein Wahlsystem aus Mehrmandatswahlkreisen soll das bisherige Wahlrecht ablösen. Dies soll die lokale Verwurzelung der Abgeordneten sowie ihre Unabhängigkeit stärken. Eine Wahlkreisgröße von ca. einer Million Einwohner sehen wir als geeignet an. Daher empfehlen sich 80 Wahlkreise, in denen jeweils acht Abgeordnete gewählt werden. Der Bundestag würde von seiner jetzigen Mindestgröße von 598 auf 640 Abgeordnete anwachsen. Da aber keine Überhangmandate mehr entstehen können, halten wir diese Erhöhung der Abgeordnetenzahl für vertretbar. Die Wahl soll über offene Listen erfolgen, wobei sowohl das Wählen von Kandidaten unterschiedlicher Listen als auch die Vergabe von mehreren Stimmen für einen Kandidaten möglich sein sollen. Pro Kandidat sollen maximal drei Stimmen kumuliert werden dürfen. Wird eine Stimme für eine Liste einer Partei abgegeben, werden die Stimmen von oben nach unten auf der Liste verteilt. Sind noch Stimmen übrig, wird wieder oben begonnen. Dies wird solange wiederholt, bis keine Stimme mehr übrig ist oder auf alle Kandidaten der Liste die maximale Anzahl Stimmen kumuliert wurde. Variante 2, die konkurrierend zu Variante 1 abgestimmt werden soll Ein Wahlsystem aus Bundeslisten soll das bisherige Wahlrecht ablösen. Damit trägt das Wahlsystem der Verantwortung und der bundesweiten Vielfalt Rechnung, die nicht allein regional festzumachen ist. Der Bundestag soll in Zukunft aus 600 Abgeordneten bestehen. Da aber keine Überhangmandate mehr entstehen können, halten wir diese minimale Erhöhung der Abgeordnetenzahl für vertretbar. Die Wahl soll über offene Listen erfolgen, wobei sowohl das Wählen von Kandidaten unterschiedlicher Listen als auch die Vergabe von mehreren Stimmen an einen Kandidaten möglich sein sollen. Pro Kandidat sollen maximal drei Stimmen kumuliert werden dürfen. Wird eine Stimme für eine Liste einer Partei abgegeben, werden die Stimmen von oben nach unten auf der Liste verteilt. Sind noch Stimmen übrig, wird wieder oben begonnen. Dies wird solange wiederholt, bis keine Stimmen mehr übrig sind oder auf alle Kandidaten der Liste die maximale Anzahl Stimmen kumuliert wurde. Modul 2: Direktwahl des Bundeskanzlers Wie auch den Bundespräsidenten wollen die Piraten den Bundeskanzler direkt durch das Volk wählen lassen. Dadurch, dass Bundestagswahlen dann keine Kanzlerwahlen mehr sind, werden die einzelnen Abgeordneten gestärkt, freie Entscheidungen zu treffen. Die Regierung muss infolge der Entkopplung von der Parlamentsmehrheit stärker die Debatte und den Kompromiss suchen. Dadurch sind wechselnde Allianzen über Parteigrenzen notwendig, und der sachbezogene Diskurs wird gefördert. Kandidieren können soll jeder zur Bundestagswahl Wahlberechtigte. Eine Nominierung durch eine Partei soll nicht notwendig sein. Damit ein Kandidat zugelassen wird, soll er 4000 Unterstützerunterschriften sammeln. Dabei orientieren wir uns an den geltenden Hürden für Bundeslisten für Europawahlen. Erreicht ein Kandidat im ersten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit, gibt es einen zweiten Wahlgang. In diesem Wahlgang entscheidet die einfache Mehrheit. Modul 3: Gewaltenteilung Gewaltenteilung ist in einer Demokratie essentiell, denn die gegenseitige Kontrolle der Gewalten stellt sicher, dass ein Machtmissbrauch eingeschränkt und verhindert wird. Dass Mitglieder der Exekutiven gleichzeitig Abgeordnete sein können, wiederspricht diesem Grundsatz. Die Kontrollfunktion wird eingeschränkt. Zudem können beide Funktionen nicht gleichzeitig gewissenhaft und vollständig ausgeführt werden, da die Doppelbelastung zu hoch ist. Daher setzt sich die Piratenpartei für eine striktere Trennung von Exekutive und Legislative ein. Abgeordnete sollen nicht gleichzeitig Kanzler, Minister, Staatssekretär, Staatsrat oder ein vergleichbares Amt in der Exekutive innehaben dürfen. Modul 4: Europawahlrecht Im Europaparlament wird sehr oft über Parteigrenzen hinweg gearbeitet. Das liegt schon daran, dass derzeit 155 Parteien in 8 Fraktionen vertreten sind. Leider ist die gefühlte Distanz zur EU und damit zum Europaparlament größer als zu den nationalen Parlamenten. Damit diese Distanz abgebaut werden kann und gleichzeitig die überparteiliche Zusammenarbeit gestärkt wird, brauchen wir ein anderes Wahlsystem für Europawahlen. Das von den Kommunalwahlen her bekannte System des Kumulierens und Panaschierens bietet sich hierfür an. Wir schlagen daher ein System vor, bei dem jeder Wähler 96 Stimmen hat. Diese kann er entweder alle an eine Liste oder – über mehrere Listen verteilt – direkt an einzelne Kandidaten vergeben. Dabei soll eine Kumulation von bis zu vier Stimmen pro Kandidat zulässig sein. Eine Liste soll daher bis zu 96 Plätze besetzen können. Tut sie das nicht, werden Stimmen für die Liste von oben bis unten auf die einzelnen Kandidaten verteilt, bis keine Stimmen mehr übrig sind oder aber auf jeden vorhandenen Kandidaten auf der Liste die maximale Anzahl an Stimmen kumuliert wurde. Modul 5: Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene In einer modernen Demokratie ist Partizipation ein wichtiger Grundpfeiler. Dabei ist es neben vielen Beteiligungsmaßnahmen auch wichtig, Entscheidungen auf breiter Basis zu treffen. Wahlen reichen dafür nicht aus – die Möglichkeit der direkten Abstimmung ist ebenso wichtig. Die Piratenpartei strebt daher die Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid an. Eine Volksinitiative kommt dann zustande, wenn sie von mindestens 1,5 Promille der Wahlberechtigten unterzeichnet wird. Dann muss der Bundestag sich mit dem Gesetzesvorschlag befassen. Der Initiator erhält dabei in der Debatte ein Rederecht. Falls der Bundestag den Gesetzesvorschlag ablehnt, kann ein Volksbegehren initiiert werden. Das Begehren ist erfolgreich, wenn es innerhalb von sechs Monaten von mindestens 1,5 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt wird. Dann kommt es zum Volksentscheid über den Gesetzesvorschlag. Hier kann der Bundestag den Bürgerinnen und Bürgern zusätzlich einen Alternativvorschlag unterbreiten. Stichtag für die Festsetzung der Unterschriftenquoren ist der 1. Januar des Jahres, in dem die Volksinitiative eingereicht wird. Im Vorfeld der Volksabstimmung soll jedem Haushalt eine Informationsbroschüre zugestellt werden, in der Befürworter und Gegner jeweils ausgeglichen zu Wort kommen. Beim Volksentscheid entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zustimmungsquoren soll es nicht geben. Für verfassungsändernde Gesetze soll ein Teilnahmequorum von 50 Prozent der Wahlberechtigten gelten, da diese weitaus tiefgreifender sind. Zudem soll für verfassungsändernde Gesetze eine Zwei-Drittel-Mehrheit gelten. Wenn ein Gesetz die Übergabe von Hoheitsrechten an eine supranationale Organisation bedingt, ist ein Volksentscheid obligatorisch. Gegen ein vom Parlament beschlossenes, aber noch nicht ausgefertigtes Gesetz kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Die Initiatoren haben drei Monate Zeit, um Unterstützerunterschriften von 0,75 Prozent der Wahlberechtigten zu sammeln. Ist das Volksbegehren erfolgreich, kommt es zum Volksentscheid. Solange das Volksbegehren läuft, darf das Gesetz nicht in Kraft treten. Der Stichtag für die Festsetzung des Unterschriftenquorums ist der 1. Januar des Jahres, in dem das Parlament das Gesetz beschlossen hat. Modul 6: Verbesserung des Petitionssystems Eine Petition ist ein einfaches und formloses Mittel, sich aus der Zivilgesellschaft heraus einzubringen. Dieses Mittel der Beteiligung mit geringen Hürden wollen die Piraten stärken. Der Bundestag soll das aktuelle Petitionsportal ausbauen und stärker verankern. Dabei soll sichergestellt sein, dass das Portal die Möglichkeit bietet, · sich über laufende Petitionen informieren, · neue Petitionen unterstützen und · Petitionen in der parlamentarischen Prüfung einsehen zu können. Erreicht eine Petition innerhalb von 4 Wochen 50.000 Mitzeichner, soll der Petent ein Anhörungsrecht im Petitionsausschuss gesetzlich garantiert bekommen. Dies bedeutet aber nicht, dass der Petitionsausschuss und damit die Abgeordneten des Bundestages nicht auch jeden Petenten einer Petition, die das Quorum nicht erreicht, einladen können, wenn sie die Intention der Petition für interessant oder unterstützenswert erachten. Die Möglichkeit zur Sammlung von Unterstützern soll online wie offline gegeben sein. Modul 7: Direktwahl des Bundespräsidenten Wir Piraten möchten uns dafür einsetzen, den Bundespräsidenten direkt durch das Volk wählen zu lassen. Dabei sollen nicht nur Parteien Kandidaten aufstellen dürfen. Auch Einzelbewerber sollen die Möglichkeit zur Kandidatur erhalten. Als faire Hürde für eine Kandidatur sehen wir die Sammlung von 4000 Unterstützungsunterschriften an. Hier orientieren wir uns an den bisherigen Regelungen für Bundeslisten bei den Europawahlen. Bei der Wahl soll ein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen. Hat kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt. In diesem soll die einfache Mehrheit genügen. Da der Bundespräsident vom Volk direkt gewählt wird und somit von den Bürgerinnen und Bürgern abgewählt werden kann, wollen wir die Begrenzung der Amtszeit auf zwei aufeinanderfolgende Amtsperioden abschaffen. Auch die besondere Altersgrenze wollen wir auflösen. Jeder bei Bundestagswahlen wählbare Bürger soll kandidieren können. Antragsbegründung- Diskussion
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