Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP098
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP098 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller | |
Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Internet und Netzpolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Allgemeine Änderungen am Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, welche eine Kernproblematiken behandeln, die alle Verwertungsgesellschaften betreffen. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 12.04.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelReform des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen den Wahlprogrammpunkt "Urheberrecht" durch folgenden Text als eigenständigen Abschnitt zu ergänzen: Reform des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes X.1 Einleitung Neben dem Urheberrecht muss auch das Gesetz zur Wahrnehmung der Rechte der Urheber durch die Verwertungsgesellschaften reformiert werden, um den Anforderungen an moderne Formen kreativen Schaffens angepasst zu werden. Bei den notwendingen Änderungen wird sich die Piratenpartei auf ein Minimum beschränken, um die Autonomie der Verwertungsgesellschaften in Belangen ihrer internen Organisation weitestgehend nicht zu beeinträchtigen. Sowohl ihre Aufgabe als auch ihre Notwendigkeit erkennen wir prinzipiell an. Dennoch müssen in einigen entscheidenden Bereichen dringend Änderungen erfolgen. X.2 Neustrukturierung der Verteilung der Einnahmen Die derzeitige Gesetzgebung sieht vor, dass "kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern sind". Nach Auffassung der Piraten ist es nicht Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft, darüber zu entscheiden, welche Art von kulturellen oder künstlerischen Leistungen von Bedeutung sind. Die Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft müssen so an die Urheber und Rechteinhaber verteilt werden, wie sie erwirtschaftet wurden. Daher treten wir für die Abschaffung des oben angeführten Grundsatzes ein. X.3 Lockerung bei Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen Es ist nicht Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft, Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen für die Inhaber der von ihr wahrgenommenen Rechte oder Ansprüche einzurichten. Eine solche Auslagerung staatlicher Aufgaben lehnen die Piraten ab. Sofern eine über staatliche Mittel hinausgehende Vorsorge gewünscht ist, soll diese unabhängig geregelt werden. Den Mitgliedern einer Verwertungsgesellschaft steht es weiterhin frei, einen entsprechenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu unterhalten; lediglich der Zwang hierzu entfällt. X.4 Abschaffung der Vermutung über Sachbefugnisse Die Piraten treten entschieden gegen die überkommene Vermutungen über die Rechteinhaberschaft ein. Vor allem die sogenannte GEMA-Vermutung sorgt für Rechtsunsicherheit und ungerechtfertige Zahlungsaufforderungen. Mit ihr findet eine Beweislastumkehr statt, da ein Nutzer von Inhalten nachweisen muss, dass die Verwertungsgesellschaft keine Rechte vertritt. Wenn eine Verwertungsgesellschaft behauptet, sie würde Rechte vertreten, ist es an ihr dieses nachzuweisen. Ebenfalls muss es Urhebern möglich sein, einzelne Werke von der kollektiven Wahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften auszunehmen. AntragsbegründungDie Einleitung beschreibt bereits im Wesentlichen, die Absicht dieses Antrags. Ein Punkt, der bewusst in weiten Teilen ausgeklammert wurde, ist die Autonomie der Verwertungsgesellschaften. Es gibt Bestrebungen, hier massiv einzugreifen und den VGs generell vorzuschreiben, wie sie ihre Arbeit zu strukturieren haben. Dies ist nicht Teil dieses Antrages. Die in X4 angedachte Änderung, dass Urheber einzelner Werke aus der Wahrnehung einer Verwertungsgesellschaft ausnehmen können trägt jedoch dem Wunsch nach Hilfe durch die Politik Rechnung. Zudem gilt es zu bedenken, dass das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz gleichermaßen für alle Verweltungsgesellschaften gilt und sollte nicht mit dem Ziel geändert werden, die Handlungsweisen einer einzelnen VG in Frage zu stellen. Diskussion
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