Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP061
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP061 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller | |
Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Innen- und Rechtspolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Dies ist ein Teilantrag von WP060 und wird ggf. nach der aktuellen LS-Umfrage noch angepasst. Dieser Antrag beruht auf Antrag PA434, den Elle Nerdinger und Olaf Bettsteller zum BPT 2012.2 eingereicht hatten und wurde zusammen mit Elle von den Antragstellern überarbeitet. |
Schlagworte | Namensrecht, Namenswahl, allgemeines Persönlichkeitsrecht |
Datum der letzten Änderung | 12.04.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelDas Namensrecht liberalisieren AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den nachstehenden Antragstext an geeigneter Stelle in Kapitel 13 Innen- und Rechtspolitik in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 aufnehmen: NamensrechtDas Namensrecht liberalisierenDie Piratenpartei setzt sich für eine Reform des Namensrechts ein. Wir wollen das Namensrecht zeitgemäß anpassen, damit die freie Entfaltung der Menschen ermöglicht wird. Mündige Bürger müssen selbst über ihre eigene Bezeichnung, ihren rechtlichen Namen, verfügen können. Dies gilt sowohl für Vor- als auch Familiennamen. Eine Namensänderung kann nur verweigert werden, wenn hierdurch Rechte Anderer verletzt werden. AntragsbegründungIm Gegensatz zu Deutschland, gibt es in den USA, Großbritannien oder Österreich ein entsprechend liberales Namensrecht, das die Namensmündigkeit ihrer Bürger garantiert. Die Nachvollziehbarkeit einer Identität ist durch die Namenshistorie im Standesamt gegeben. Die Veränderung der Augenfarbe in Abweichung von den Angaben im Personalausweis wird selbstverständlich gewährt. Dies soll auch für den Namen gelten. Um zu verhindern, dass Namen für Kinder gewählt werden, unter denen diese dann leiden, soll diese Liberalisierung nur für die Wahl eines eigenen Namens einer mündigen Person gelten. Diskussion
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