Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA008

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA008
Einreichungsdatum
Antragsteller

Klaus Peukert

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §5
Zusammenfassung des Antrags Um Mitglieder, die dauerhaft keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen, aus der Mitgliederdatenbank entfernen zu können, soll die Streichung von Mitgliedern in die Satzung aufgenommen werden.
Schlagworte Mitgliedschaft, Streichung, Beendigung, Nichtzahlung, Beitrag
Datum der letzten Änderung 13.05.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Streichung von Mitgliedern

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, einen Tatbestand der "Streichung" zur Beendigung der Mitgliedschaft in die Satzung aufzunehmen und die Finanzordnung so anzupassen, dass dauerhaft nichtzahlende Mitglieder aus der Mitgliederdatenbank gestrichen werden. Dazu soll die Satzung wie folgt geändert werden:

1. Ergänzung der Satzung um die Streichung

In Abschnitt A der Bundessatzung, § 5 Absatz 1 wird die vorhandene Aufzählung um die "Streichung" ergänzt:

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.

2. Anpassung der Finanzordnung um die Streichung des Mitglieds bei dauerhaftem Zahlungsverzug

In Abschnitt B der Bundessatzung (Finanzordnung), wird der § 7 um folgende neue Absätze ergänzt:

Ein Mitglied, das sich mit seinem Beitrag um mehr als 12 Monate im Verzug befindet, kann aus der Mitgliederdatenbank gestrichen werden und verliert dadurch seine Mitgliedschaft in allen Gliederungen der Piratenpartei. Vor der Streichung ist das Mitglied mindestens zweimal zu mahnen. Zwischen den Mahnungen muss ein Abstand von mindestens 30 Tagen liegen.

Zuständig für die Streichungen ist der Bundesverband.

Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen. Gegen die Streichung ist Widerspruch beim zuständigen Schiedsgericht zulässig.

Antragsbegründung

In unserer Mitgliedsdatenbank finden sich tausende "Mitglieder", die nie oder nur vor Jahren einmal einen Beitrag gezahlt haben. Diese werden zu den Parteitagen eingeladen, diese sind auf den Aufstellungsversammlungen stimmberechtigt - bei Nichteinladung oder Nichtakkreditierung könnten Aufstellungsversammlungen erfolgreich angefochten werden. Kurz: Eine saubere Methode, diese "Mitglieder" aus der Datenbank zu bekommen, wäre hilfreich und würde viel Geld sparen.

Über einen Ausschluss geht das nicht, dieser erfordert ein Schiedsgerichtsverfahren. Gegen eine Wertung der Unterlassung der Beitragszahlung als Austrittserklärung spricht, dass ein Austritt eine Willenserklärung ist, die nicht ersatzweise vorgenommen oder unterstellt werden kann. Also Einführung der Streichung als Ende der Mitgliedschaft.

Der Bundesverband führt das zentrale Piratenverzeichnis, also ist der Bundesvorstand auch für die Streichungen zuständig. Die Zuständigkeit beim Bund stellt sicher, das bspw. einmal im Jahr zum Jahresende en bloc alle Nicht-/Niezahler gestrichen werden und dies nicht regional unterschiedlich sondern einheitlich gehandhabt wird. Der Bund kann die Aufgabe in Zusammenarbeit mit den Gliederungen aber weiter delegieren.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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