Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/GP033

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer GP033
Einreichungsdatum
Antragsteller

Permeabel

Mitantragsteller
  • Christian Bethke
  • Mario Tants
  • Christof Seyfferth
  • Christopher Lang
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags Bestätigung und Erweiterung des Antrags BPT 2011.2 PA284 (Erweiterung BGE um Module Bildung und Kündigungsschutz
Schlagworte BGE, Kündigungsschutz, Bildung, Gerechtigkeit Gesellschaft
Datum der letzten Änderung 21.04.2013
Status des Antrags

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

  1. bge_vernetzt


Antragstext

Der beschlossene Antrag BPT 2011.2 PA284 als vernetztes Gesamtkonzept wird um folgende modulare Punkte erweitert und auch hinsichtlich Ziff. 2 von der einzusetzenden Enquêtekommission des Deutschen Bundestages auf Machbarkeit und Finanzierbarkeit überprüft und nach den sonst in PA284 genannten Voraussetzungen in Deutschland eingeführt:

1: Bildung jeder Art muss bevorzugt über neue Medien jedem Interessenten kostenfrei zugänglich gemacht werden. Jeder, der diese Möglichkeiten nicht nutzen kann, muss durch Aus-, Fort- und Weiterbildung auf freiwilliger Basis hierzu in die Lage versetzt werden. Jeder Bürger soll alle Angebote der Universitäten und sonstiger staatlicher Ausbildungseinrichtungen kostenfrei wahrnehmen können, hierüber auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung und eine Bestätigung über die Leistung bei Prüfungen erhalten, die den formalen Abschlüssen der jeweiligen Ausbildungseinrichtung nicht gleichgestellt sind.
2. Der Kündigungsschutz wird -vorbehaltlich des Votums der Enquêtekommission - im Zusammenspiel mit dem gleichzeitig einzuführenden BGE überprüft und neu geregelt.

Antragsbegründung


====Kurzbegründung:====
1. Wenn Menschen sich frei entscheiden können sollen, wie sie sich entwickeln möchten, benötigen sie dafür alle verfügbaren Entscheidungsgrundlagen, wozu vor allem Bildung gehört. Dieses Ziel ist aber bereits jetzt anzustreben.
2. Mit der Vision von BGE vertrauen wir auf die Neugier und den Tatendrang der nicht selbständigen Menschen. Dieses Vertrauen sollten wir auch in Unternehmer setzen, die verantwortungsbewußt neue Wege einzuschlagen bereit sind.
3. Wenn BGE Realität werden soll, brauchen wir einen breiten gesellschaftlichen Konsens (Grundgesetzänderung und Plebiszit ist in PA284 vorgesehen). Deshalb müssen wir mit unserer Vision eines BGE frühzeitig alle relevanten Gruppen der Gesellschaft mit ins Boot holen, denn mit Kampfabstimmungen wird das Grundgesetz nie geändert.

Ausführliche Begründung:

Die bisherige Position der Piratenpartei zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) ist eine großartige Vision für eine Gesellschaft, in der sich jeder Mensch entsprechend seinen Neigungen und Interessen frei entfalten kann und damit die Gesellschaft insgesamt profitiert. Mit dem Änderungsantrag soll PA284 inhaltlich NICHT geändert werden, sondern durch die Erweiterung auf die Themenfelder Bildung und Wirtschaft einen vernetzten Ansatz präsentieren, dessen breite gesellschaftliche Akzeptanz und damit die Realisierungschancen von BGE erhöhen. Das Vertrauen, das wir damit in die selbstbestimmte und freiwillige Arbeit der Bürger setzen, sollte ebenso für die Bürger und Unternehmen gelten, die sich im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Berufsfreiheit entschieden haben, gewinnorientiert und auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu arbeiten. Jeder Betriebswirt lernt in seiner Ausbildung, wie wichtig ein gesundes Verhältnis zu seinen Mitarbeitern ist und gleichzeitig, dass der Mitarbeiter die wichtigste Ressource des Unternehmens ist. Mit diesem Antrag setzt die Piratenpartei Vertrauen in diese Einstellung und kommt den Arbeitgebern in einem wichtigen Punkt entgegen. Selbstbewußte, gebildete und von Existenzängsten freie Arbeitnehmer verstehen sich nicht als Lohnsklaven, die eines Schutzes bedürfen, sondern wählen ihre Stelle in der Gesellschaft, egal wie dieser Begriff jeweils individuell verstanden wird. Die Piratenpartei fordert deshalb, das BGE nur in einem Verbund von Maßnahmen einzuführen, die Menschen erst in die Lage versetzen, ohne Existenzsorgen die für sie geeignete Aus- bzw. Fortbildung zu erreichen, so bezahlte Arbeit als Teil ihrer Selbstverwirklichung zu verstehen und gleichzeitig die Wirtschaft durch Flexibilisierungen zu stärken, die die Einführung von BGE erst möglich machen wird. Wer ohne Existenzsorgen lebt, ist flexibel und leichter bereit, Veränderungen zu riskieren. Dynamik ist ein Wettbewerbsvorteil unserer Wirtschaft, der nicht unterschätzt werden darf. Eine starke und dynamische Wirtschaft ohne ausbeuterische Tendenzen mit hoher Wertschöpfung ist wiederum unabdingbare Voraussetzung, damit alle Menschen einer Gesellschaft ein gutes Auskommen haben. In einem großen Rahmen sollen die scheinbaren Gegensätze eines leistungs- und bedingungsunabhängigen Grundeinkommens und eine größtmögliche Freiheit des Unternehmertums überwunden werden.

Wir Piraten stehen für die Überwindung alter Denkmuster, wir stehen für eine vernetzt kommunizierende und denkende Gesellschaft. Deshalb machen wir mit der Ergänzung des auf dem BPT 2011.2 beschlossenen Antrags PA284 deutlich, dass wir mit BGE nicht für in überkommenen Denkmustern verhaftete Kritiker (auch innerhalb der Piratenpartei) sozialistischen - oder polemisch ausgedrückten - Ansatz "Nichtstun für Alle" stehen, sondern eine Vision verfolgen, die die Selbstentfaltung des Einzelnen einschließlich des Unternehmers sicherstellt, die die Vision BGE wahrscheinlicher macht und damit für einen völlig neuen gesellschaftlichen Ansatz steht. Dieser stärkt aufgeklärte und selbstbestimmte Bürger und sichert damit unsere Demokratie, Freiheit und wirtschaftliches Auskommen und verhindert die bereits einsetzende Verarmung breiter Bevölkerungsschichten mit allen ihren sozialen und politischen Konsequenzen (sozialer Unfriede, Extremismus, Vertrauensverlust in das Gemeinwesen). Konkret wird BPT 2011.2 PA284 als vernetztes Gesamtkonzept um obige Punkte erweitert und von der einzusetztenden Enquêtekommission des Deutschen Bundestages ebenfalls auf Machbarkeit und Finanzierbarkeit überprüft und nach den sonst in PA284 genannten Voraussetzungen in Deutschland eingeführt:

Begründung zu Ziff. 1:

Die neuen Technologien machen es möglich, Vorlesungen und Fachlektüre auf leichtem Weg jedem interessierten Bürger zugänglich zu machen. Das bedeutet nahezu unbegrenzte Möglichkeiten der selbstbestimmten Weiterbildung. Auch sollte jeder Bürger alle Angebote der Universitäten und sonstiger staatlicher Ausbildungseinrichtungen kostenfrei wahrnehmen können, hierüber auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung und eine Bestätigung über die Leistung bei Prüfungen erhalten, die den formalen Abschlüssen der jeweiligen Ausbildungseinrichtung nicht gleichgestellt sind. Dadurch würde das akademische und sonstige Wissen, und somit die Anzahl der gut ausgebildeten Arbeitnehmer in Deutschland steigen, auch wenn keine nach konventioneller Denkweise anerkannten Abschlüsse erreicht werden.

Bildung darf nicht nur ein Thema für Kindheit und Jugend sein, dieses alte Denken muss man ablegen, da Menschen zu dem Zeitpunkt lernen, an dem sie es für erforderlich halten, und nicht, wenn der Staat und die Gesellschaft es ihnen vorgibt. Die derzeitige Fokussierung auf Bildung im Kindes- und Jugendalter ist aus diesem Grund zu einseitig. Die Priorität einer neuen Bildungspolitik sollte die massive Aufstockung kostenloser Bildungsangebote für Erwachsene beinhalten. Eine Reform des Urheberrechts, das wir bekanntermaßen an anderer Stelle fordern, ist für diese Maßnahme die Voraussetzung. Wo aufgrund der Eigenart der Aus-, Fort- und Weiterbildung durch Neue Medien nicht möglich sind, sind geeignete Alternativen zur Verfügung zu stellen. Für diejenigen, die bislang nicht in der Lage waren, sich zu bilden (z.B. Analphabeten, bislang bildungsferne Teile der Bevölkerung, Behinderte und weitere insoweit benachteiligte Menschen) sind geeignete Angebote zur Überwindung dieser Bildungshindernisse vorzuhalten. Diesen Aspekt hat PA284 bislang nicht ausreichend aufgegriffen. Unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung von BGE ist dieser Punkt als existenzieller Schlüsselaspekt für eine aufgeklärte und freie Gesellschaft mit starker Wirtschaft bereits jetzt zu fordern und umzusetzen.

Begründung zu Ziff.2:

Diese nur scheinbar radikale, aber letztlich konsequente Maßnahme fordern wir, um der durch die Einführung des BGE verschobenen Interessenlage zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gerecht zu werden und Entwicklungsfreudigkeit auch auf der Arbeitgeberseite zu fördern. Gleichzeitig belegt unser Ansatz, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich nicht als Gegner, sondern als Teile derselben Gemeinschaft begreifen können.

Der bisherige Kündigungsschutz war das Ergebnis eines versuchten Ausgleichs der Interessen des Arbeitgebers (Flexibilität) und des Arbeitnehmers (v.a. Existenzsicherung). Mit der Einführung des BGE müssen diese Interessen neu bewertet werden. Die Lockerung des Kündigungsschutzes wurde von anderen, nicht vernetzt und sozial denkenden liberalen Strömungen immer wieder gefordert und bisher zu Recht von Gewerkschaften und sozialen Parteien kritisiert und abgelehnt, da sie mit bisherigen Regelungen nicht mit der Philosophie einer sozialen Marktwirtschaft vereinbar wäre.
Bislang war der Verlust des Arbeitsplatzes immer auch mit Existenzsorgen des Arbeitnehmers verbunden, die mit Einführung von BGE, welches deutlich (!) über dem absoluten Existenzminimum (und erst recht noch deutlicher über den bisherigen Hartz IV Sätzen) liegen wird, wegfallen werden. Die Abwägung zwischen den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern führte zum jetzigen Kündigungsschutz, dies allerdings auf Kosten der Flexibilität und damit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Unternehmer.
Wenn die Existenzsorgen von Arbeitnehmern nach Kündigungen durch die Einführung von BGE wegfallen entfällt auch der sachliche Grund für den Kündigungsschutz in seiner jetzigen Form.
Die Bedeutung formaler Abschlüsse wird ab- und die individuelle Bildung der Menschen zunehmen. Gleichzeitig verlieren Arbeitgeber bislang für sie verlässliche Gradmesser von Qualifikation (Abschlüsse, Zeugnisse etc.). Um gleichwohl erkennen zu können, ob und wie neue Mitarbeiter das Unternehmen voranbringen, muss es ihnen daher möglich sein, Experimente zu wagen und auf neue Art qualifizierte Menschen über kürzere oder längere Zeit zu beobachten, ohne an starre und betriebsorganisatorisch kaum gerechtfertigte Kündigungsfristen gebunden zu sein. Es nützt weder dem Arbeitgeber noch (nach Einführung des BGE) dem Arbeitnehmer, wenn Kündigungsentscheidungen sich nach einem überholten Fristensystem richten und eine Fehlentscheidung nicht später korrigiert werden kann.
Gleiches gilt für veränderte Anforderungen oder Persönlichkeiten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach längerer Beschäftigungszeit. Vor allem aber ist es für einen Arbeitgeber erforderlich, disponieren zu können. Er stimmt seine betriebliche Organisation auf seinen Personalbestand ab und kann kurzfristige Änderungen ohne erhebliche Schäden in finanzieller und organisatorischer Hinsicht nicht von Heute auf Morgen bewerkstelligen. Insoweit müssen Arbeitgeber geschützt werden. Kündigungsfristen für arbeitnehmerseitige Kündigungen sollten unter diesem Aspekt beibehalten bzw. deren Dauer von der Enquêtekommission bewertet werden, da die alten Kriterien einer Güterabwägung (s.o.) durch das BGE nicht mehr gelten. Durch die Kombination eines bedingungslosen Grundeinkommens mit der gleichzeitigen (evtl. nur teilweisen) Lockerung des Kündigungsschutzes der Arbeitnehmer sorgen wir für einen Ausgleich zwischen der neuen Freiheit der Bürger, sich für oder gegen bezahlte Arbeit entscheiden zu können. Gleichzeitig wird ein großes Anliegen der Wirtschaft, die in unser aller Interesse gestärkt werden muss, erfüllt.
Ein Credo der Piratenpartei ist "Erst der Mensch, dann der Markt". Aus diesem Grund ist es für den gesamten "neuen" BGE-Komplex unerlässlich, dass jeder von einem Grundeinkommen sein Leben so gut (!) bestreiten kann, ohne von Existenzängsten geplagt zu werden. Es wird in der Enquêtekommission also ein Grundeinkommen entwickelt werden müssen, das für niemanden Armut bedeutet. Jedem muss es stets freistehen, sich nicht in ein Arbeitsverhältnis begeben zu müssen. Freiheit bedeutet nur dann Freiheit, wenn man sich entscheiden kann, ob man seine persönliche Arbeitskraft anbieten will oder nicht, und auch, ob der Arbeitgeber in den Augen des Arbeitnehmers für ihn sozialverträglich ist oder nicht. Solange diese Freiheit nicht existiert, man sich Kontrollen und Misstrauen seitens des Staates (HARTZ IV etc.) aussetzen muss und gleichzeitig Arbeitsplätze nur annimmt, um überleben zu können, ist es selbstverständlich sinnlos, liberale Anliegen für die Wirtschaft zu fordern, obwohl sie (isoliert betrachtet) für eine erfolgreiche Wirtschaft notwendig und gewinnbringend wären. Unser Antrag vereint BEIDE Aspekte. Deshalb ist die in Ziff 2 genannte Ergänzung (Kündigungsschutz)gemeinsam mit dem ursprünglichen PA284 zu prüfen und gleichzeitig (!) einzuführen, keiner vorher oder nachher. Wenn bis dahin Ziff.1 (Bildung) nicht bereits umgesetzt wurde ist dies spätestens dann zu realisieren.

3. Begründung für die Verknüpfung von beschlossenem PA284 BPT 2011.2 mit vorstehenden, diesen erweiternden Anträgen zu einer Einheit:

BGE ist in der Gesellschaft umstritten, bedarf aber schon im Hinblick auf die erforderliche Grundgesetzänderung eines breiten gesellschaftlichen Konsenses. Unsere Vision kann daher nur Realität werden, wenn es uns gelingt, breite Teile der Gesellschaft von der Richtigkeit unseres Ansatzes zu überzeugen. Hierzu gehört ein neuer Denkansatz von Freiheit, indem - sowohl Menschen (Nichtunternehmer) ohne Existenzsorgen ihren Weg frei wählen können und durch die selbstbestimmte persönliche Entwicklung bislang blockiertes Potenzial in vielerlei Hinsicht frei wird - als auch Unternehmer und Unternehmen genau wie vorgenannte Menschen auch ihre bislang faktisch nicht mögliche Freiheit nutzen können, bei der Auswahl neuer Mitarbeiter ebenfalls unkonventionelle Wege zu gehen. Dieses Potenzial kann genutzt werden, da das Hauptargument eines Arbeitnehmerschutzes (Existenzsicherung) wegfällt. Durch die neue Flexibilität wird ein neues Miteinander in der Wirtschaft und damit die Finanzierbarkeit von BGE gestärkt.

Wir müssen alle Teile einer Gesellschaft - auch die uns eher fremden - als Teil EINER Gesellschaft verstehen, um alte Denkmuster auch außerhalb der Piratenpartei aufzulösen. Mit #bge_vernetzt beweisen wir, dass es geht! Klarmachen zum Ändern!

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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