Abgeordnete anschreiben

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Jeder Wahlkreis hat einen Bundestagsabgeordneten, der die Bürger seines Kreises vertritt, auch die, die ihn nicht gewählt haben.

Du hast ein politisches anliegen. Daher liegt es nahe, sich an den Abgeordneten deines Wahlkreises zu wenden.

Schreibe dem Abgeordneten deines Wahlkreises einen höflichen, persönlichen Brief, und versuche deine Positionen zu vermitteln und ggf. zu erklären, und ihn für dein Anliegen zu gewinnen.

Du kannst auch deinen Brief als Mustertext ins Wiki stellen (unter deiner Benutzerseite)

Deinen Abgeordneten findest du Hier, Inspiration findest du in der Argumentation

Abgeordnetenstatusurteil

BVerfGE 40,296 des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.1975 klärte die interessierte Bevölkerung juristisch über den gesetzlichen Status der deutschen Bundestagsabgeordneten auf.

Da von Bundestagsabgeordneten heute der volle Einsatz ihrer Arbeitskraft zur Mitwirkung an der obersten deutschen Legislative gefordert wird, brauchen sie für diese wichtige Tätigkeit ein angemessenes Entgelt, das ihnen ihre Mandatsfreiheit ermöglichen hilft. Auch der anschließende Ruhegeldanspruch eines/einer Bundestagsabgeordneten ist Teil dieser Freiheit. Der Sozialneid einzelner Menschen aus dem Wahlvolk gegenüber ihren Abgeordneten stellt schon seit der griechischen Antike eine demokratiegefährdende menschliche Emotion dar, der im Rechtsstaat wirksam begegnet werden muss.

Artikel 48 Absatz 3 Grundgesetz spricht den deutschen Abgeordneten verfassungsrechtlich nur eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung zu. Dies bedeutet heute jedoch, dass der Rechtsstaat den Abgeordneten und ihren Familien für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Parlament ihre Existenz finanziell absichert. Der demokratische Rechtsstaat muss also diejenigen Menschen angemessen bezahlen, die sein Wahlvolk in die Parlamente gewählt hat!

Abgeordnete sind keine Beamten, sondern Träger und Trägerinnen ihrer freien Mandate, die sie zu Vertretern oder Vertreterinnen ihres jeweiligen Wahlvolks machen. Ihre Aufwendungen für diese Mandate muss der demokratische Staat heute nicht nur ersetzen, sondern als geregeltes Einkommen aus der Staatskasse vorfinanzieren. Für Menschen aus der vermögenslosen Bevölkerungsschicht wäre sonst eine politische Berufslaufbahn gar nicht möglich. Der Gleichheitsgrundsatz garantiert allen Abgeordneten eine gleich hoch bemessene Entschädigung. Der Abgeordnetenmindestsold muss daher die Lebensführung und Arbeitsfähigkeit von ansonsten einkommenslosen Abgeordneten sichern können. Dieser Mindestsold muss nach allgemeinen Gleichheitsgrundsätzen auch der Besteuerung unterworfen werden. Nur sachlich begründete und faktisch belegte Zusatzkosten durch die Mandate dürfen gegebenenfalls steuerfrei abgerechnet werden. Ein willkürliches Steuerprivileg hinsichtlich bestimmter Einkommen ist mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz nicht zu vereinbaren.

In den Fällen, wo sich Beamtenrecht und Abgeordnetenrecht in einer konkreten natürlichen Person überschneiden, wird Beamtenrecht subsidiär angewandt, d.h. die einzelnen Normen werden materiellrechtlich zunächst als Statusrecht von Abgeordneten ausgelegt. Deutsche Beamte hatten früher Privilegien besessen, weil sie als Abgeordnete ihre Beamtengehälter behalten oder stattdessen ihre Ruhegehälter beziehen konnten. Diese Tradition war verfassungswidrig, da sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Artikel 48 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz soll die Unabhängigkeit der Abgeordneten von Arbeitgebern, Organisationen, Auftraggebern oder vom Staat selbst gewährleisten. Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip verlangen, dass der Willensbildungsprozess in den Parlamenten, der in der Rechtsfolge zur Festsetzung der Höhe der Abgeordnetenentschädigung und zur weiteren Ausgestaltung der mit dem Abgeordnetenstatus verbundenen finanziellen Regelungen führt, für die interessierten Bürger und Bürgerinnen durchschaubar ist und das Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses öffentlich beschlossen und verkündet wird. Nur durch transparente Verfahren kann einem aufkommenden Misstrauen der „von oben“ regierten Menschen wirksam vorgebeugt werden. Bestehendes Misstrauen führt am Ende immer zur Demokratieverdrossenheit.