AG Verbraucherschutz/2012-07-18 - Protokoll AG Verbraucherschutz

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Informationen

Protokoll der AG Verbraucherschutz vom 18.7.2012

  • Beginn: 21:20 Uhr
  • Ende: 22:30 Uhr
  • Ort: Mumble RAUM DER AG_Verbraucherschutz
  • Teilnehmer:
  • Protokollführer: Klaus
  • Moderator: keiner

Tagesordnung

Verpflichtung von Firmen zur Veröffentlichung von Informationen

Firmen sollten verpflichtet werden, in einem einheitlichen, maschinenlesbaren Format alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen geben folgende Gesetze vor:

  • Lebensmittelgesetz
  • Bedarfsgegenständegesetz
  • 2-3 EU Gesetze

Eine Firma meldet die Informationen einer Behörde, die diese Infos auf deren Webseite zur Verfügung stellt. Sollte sich die Information als falsch oder nicht ausreichend herausstellen werden Sanktionen verhängt.

Szenario 1: Firmen veröffentlichen auf Webseiten, Behörde crawlt durchs Netz und sammelt Infos ein.

Szenario 2: Firmen melden an Behörde, die die Infos zur Verfügung stellt.

Szenario 3: Kombination aus Szenario 1 und Szenario 2

Benötigt dafür wird ein Verbraucherinformationsgesetz, welches schon vor der Auslieferung greift. Damit gibt es ein Rechtsverhältnis zwischen Staat und Hersteller.

Noch einmal Link Niedersachsen: http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.2/Wahlprogrammanträge#Verbraucherschutz_durch_eine_umfassende_online-Verbraucherinformation_verbessern Vorschlag Karsten http://www.fundiert-entscheiden.de/index.php/Kategorie:Kundenschutz_/_Verbraucherschutz

Vorschlag zum Vorgehen: Beide Texte zusammenbringen vielleicht als Globalforderung und Detailbeispiel

Nächster Termin

4.8.2012 21:00 Uhr