AG Tierrecht/Rechte
Der folgende Text ist noch nicht von der AG abgestimmt worden und dient nur als Platzhalter, bestenfalls als Entwurf!
Die gedankliche Grundlage der Tierrechte sind die Menschenrechte. Tiere bilden jedoch eine andere rechtsphilosophische Kategorie als Menschen. Im folgenden soll dargestellt werden, welche Menschenrechte für Tiere anwendbar erscheinen.
Inhaltsverzeichnis
Noch zu bearbeitende Rechte
Bürgerliche und politische Rechte
Persönlichkeitsrechte (grundlegende Rechte)
- Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
- Schutz vor Folter, Tierversuchen, vor Zwangssterilisation und Zwangskastration, Schutz vor Körperstrafen und Prügelstrafen sowie Schutz vor entwürdigender oder erniedrigender Behandlung (wie beispielsweise Ehrenstrafen), Abschaffung der Züchtigung in Erziehung und Schule
Soziale Menschenrechte
Zu den im Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte festgelegten Rechtsnormen gehören u. a.:
- Recht auf Selbstbestimmung (Art. 1)
- Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3)
- Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung (Art. 6/7)
- Recht auf Gründung von Gewerkschaften (Art. 8)
- Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern (Art. 10)
- Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener Nahrung (Art. 11)
- Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand (Art. 12)
- Recht auf Bildung (Art. 13)
- Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 15)
In Mailingliste besprochene Rechte
Bürgerliche und politische Rechte
Freiheitsrechte
- nicht anwendbar:
-
- Nach Searle kann nur ein solches Wesen eine Meinung haben, welches auch eine Sprache besitzt und MacIntyre sagt, dass die Kommunikation, wie wir sie z.B. von Delfinen und Walen kennen so wenig erforscht ist, dass sie nicht als eine Sprache im engeren Sinne anerkannt werden kann. In so fern ist eine Meinungsbildung in diesem Sinne nicht eruierbar und wird von den meisten Wissenschaftlern auch negiert.
- Sollten Tiere Gedanken verfolgen, so würden diese dort beschnitten, und gezwungenermaßen in eine unfreie Richtung gelenkt werden, wo sie dem Menschen in einer Art und Weise ausgeliefert sind, dass sie keine eigenen Gedanken mehr fassen können bzw. diese Unfrei werden müssen.
- Das würde dann z.B. bei Tierversuchen, in einer unzumutbaren Art der Haltung und der bevorstehenden Tötung verhindert. Da diese Annahme aber auf keiner wissenschaftlichen Basis fußt, kann sie verworfen werden.
- Hier könnte, allerdings im weitesten Sinne, und wenn, auch nicht auf das, was Versammlungsfreiheit im politischen Kontext meint, eine Einschränkung der natürlichen Lebensräume vieler Mitlebewesen, als eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit erkannt werden, wenn man denn wollte. ;)
- Anwendbarkeit noch unklar:
- Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre (Wohnung, Briefgeheimnis etc.)
- Wir haben versucht herauszufinden, ob Tiere das Konzept der Privatsphäre verstehen können.
- Buch "Menschenrechte für die Großen Menschenaffen – Das Great Ape Projekt": viertes Kapitel "Wie sich Schimpansen einer Zeichensprache bedienen" von Roger S. Fouts und Deborah H. Fouts ein Unterkapitel mit "Private Gedanken" gesehen (S.59). Darin wird beschreiben, dass auf Videoaufnahmen beobachtet wurde, dass Affen Selbstgespräche führten. "Ihre Selbstgespräche waren sogar etwas sehr Privates, da sie sich von uns abwendete, wenn wir zuzuschauen versuchten. Und wenn wir uns weiterhin darum bemühten, ihre Zeichen zu erkennen, stand sie auf und ging an einen abgeschiedenen Ort." […] "Sie tat das, wenn sie allein in ihrem Schlafzimmer war. Manchmal, wenn sie nicht gestört werden wollte, nahm sie eine illustrierte Zeitschrift, kletterte damit auf eine zehn Meter hohe Weide und benannte dort die abgebildeten Dinge mit den entsprechenden Zeichen."
- Tiere sind nicht dazu in der Lage menschliche Sprache zu Verstehen. Die entsprechenden Versuche wurden neu analysiert und bestehen zum allergrößten Teil aus Wiederholungen der Sätze des Betreuers oder aus Sätzen wie "Ich Hunger", "Ich Banane" - mehr als zwei Symbole werden nicht verwende. Moralische Konstrukte sind außerhalb jeder Reichweite für Tiere, selbst Affen.
- http://books.google.de/books?id=bSYdl2ExJrEC&pg=RA1-PA260&lpg=RA1-PA260&dq=washoe+reanalysis&source=bl&ots=LzjdQurSkM&sig=aVEqhtEPjdLodAP2jCzpBQTsOLY&hl=de&ei=RYgJS8uNApmi_AaI7anRBA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=2&ved=0CBMQ6AEwAQ#v=onepage&q=washoe%20reanalysis&f=false
- Tenor: Das was als Sprache bei Menschenaffen angesehen wird, ist hinein interpretiert. Zum weiteren Verständnis: Die Forschung von Sprache an Menschenaffen ist nach diesen Reanalysen nahezu komplett eingestellt worden. Daher würde ich diese Argumente nicht gelten lassen.
- Ich glaube, die Problematik besteht darin, daß es massive Unterschiede bei den Tieren gibt.
- Katzen und Primaten z.B. die gerne Privatsphäre haben, Hunde dagegen scheinen das nicht zu brauchen. Katzen sind ein schönes Beispiel für Tiere, die gerne auch Privatsphäre haben. Die haben in der Natur sogar ein ausgefeiltes Kommunikationssystem, durch das sie sich nicht begegnen müssen, wenn sie das nicht wollen. In Gefangenschaft äußert sich das schonmal in spontanen Prügeleien, wenn sie zu mehren gehalten werden oder auch in Beißen oder Kratzen, wenn Mensch es nicht versteht, daß Katze seine Ruhe haben will und sich zurück gezogen hat.
- Zum Verstehen der menschlichen Sprache: Katzen sind, nach meinen Beobachtungen und Erfahrungen, durchaus in der Lage Sprache zu verstehen und tw. auch umsetzen, bis hin zum Versuch sie nachzuahmen. Natrülich kann das nicht so komplex wie menschliche Sprache sein, dazu sind die Stimmbänder schon nicht in der Lage, aber doch mehr als "Hunger" "Maus"
- Sie tun das halt auf ihre Weise, was den einen oder anderen Dosenöffner schon zur Verzweiflung gebracht hat, weil Katze nun mal keine Lust auf "Wild in Käutersoße" hat, sondern lieber "Lamm mit feinem Gemüse". Nur weil wir die Tiere nicht verstehen, heißt das noch lange nicht, daß sie uns nicht verstehen.
- Über Chips für Katzen: Wir sind deshalb gegen Chips (Anm.: für Menschen), weil die freie Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit eingeschränkt ist, wenn er sich überwacht fühlt, und weil ein Staat, der seine Bürger überwachen kann, Unrecht durchsetzen kann, weil Widerstand erschwert ist. Nichts davon ist für Katzen relevant (Anm.: Katzenpersönlichkeit: Quelle?). Meinetwegen können Tiere, die keine anderslautenden Präferenzen haben, 24h am Tag vollvideoüberwacht werden - und Katzen gehören definitiv zu diesen Tieren (evtl. ein paar Affen oder so nicht, aber auch da glaube ich nicht, dass sie verstehen, was Videoüberwachung ist). Das gleiche gilt m.E. auch für Babys, aber natürlich nicht mehr für Kinder.
- Nicht nur nicht notwendig, sondern nicht realistisch - Um etwas zu haben muss man erst wissen, dass es existiert. Und vielleicht abgesehen von Sterben (wo manche Tiere sich aus irgendwelchen Gründen absondern) ist der Begriff "Privatsphäre" einfach nicht auf Tiere anwendbar.
- Es gibt einen Beitrag über ein Experiment mit Raben, bei dem diesen zuerst von zwei Personen Spielzeug mitgebracht wurde. Die Vögel verstecken das dann und wurden dabei beobachtet. Der erste hat das Spielzeug dann immer aus dem Versteck genommen und der andere ist nur dahin und hat geschaut. Beim zweiten Mal wurde ihnen Futter mitgebracht und da haben sie das Futter dann so versteckt, dass sie beim Verstecken von der ersten Person nicht gesehen werden konnten und bei der zweiten Person war es ihnen egal. http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbeitraege/2009/0317/005_voegel.jsp (letzer Absatz bzw. Video)
- Wer Wohnraum von Tieren missachtet begeht eine Straftat (Zerstören von Nestern, Laichplätzen oder sonstigen Behausungen) (-> Naturschutzgebiete).
- teilweise anwendbar:
- Allgemeine, nur durch Gesetz beschränkbare Handlungsfreiheit
- Längerfristig erstrebenswert. Allerdings müsste man schauen, wie man mit Übertretungen verfährt.
- Auch der Problem-Bär Bruno hat gegen für Menschen gültige Gesetze verstoßen, aber sollte man deshalb ein Tiergefängnis einführen (-> Tierparks und Zoologischen Gärten)? Wie funktioniert Resozialisierung bei Tieren (Tiere unterliegen ihrem eigenen Sozialverhalten, lässt sich wohl nur auf Menschen anwenden.)? Gibt es eigentlich neben Tierrechten auch Tierpflichten (-> keine Tierplichten)?
- Aber wenn die seltene Situation eintritt, dass der Mensch vom Tier angegriffen wird, dann hat er natürlich das Recht sich zu verteidigen.
- Gesetze funktionieren nur, wenn die Adressaten sie verstehen, und Bestrafung funktioniert nur, wenn sie zu einer Verhaltensänderung führt. Im Rahmen der Fähigkeiten von Tieren dürfte eine indirekte Bestrafung damit in praktisch allen Fällen ausgeschlossen sein, während ein Elektrozaun vielleicht noch verstanden wird.
-
- Namensrechte sind wohl nicht anwendbar und für das Recht am eigenen Bild besteht wohl keine Notwendigkeit. Die informationelle Selbstbestimmung hat aber direkte Konsequenzen, z.B. auf das Verfolgen der Routen von Walen und dergleichen (-> Gewohnheitsrecht).
- anwendbar:
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- Eigentum: Durchaus angemessen z.B. bei Vogelnestern, Vorratshaltung bei Bienen, Eichhörnchen, aber auch der Baum oder die Höhle, Wiese und der See sein, den die Tiere bewohnen… .
- Freiheit: Tiere, die frei in der Wildnis geboren sind, sollten auch ein natürliches Recht haben, in ihr zu verweilen. [Schutzfänge als Ausnahmefall möglich (Analog zu Schutzgewahrsam http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeigewahrsam#Schutzgewahrsam)]
- Nichtdestotrotz widerspricht natürlich jedwede Massentierhaltung an sich dem Freiheitsgedanken.
- Die Mehrheit scheint der Meinung, das (Über)Züchtungen dem Freiheitsbegriff widersprechen. Der strittige Punkt ist, ob es sinnvoller ist überzüchtete Tiere zu erzeugen, die mehr leiden, aber dadurch weniger Tiere benötigt werden, als vorher nötig gewesen wären (höhere Produktionsleistung eines Tieres <-> höhere Anzahl an Tieren).
- Sicherheit der Person: übertragbar, da die Unversehrtheit unserer Mitlebewesen gewährleistet werden soll.
- Dafür gibt es z.B. Naturreservate und Naturschutzgebiete, aber in allen anderen Bereichen sind sie oftmals dem Mensch schutzlos ausgeliefert.
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- Ist sinnvoll und notwendig im Bezug auf z.B. Zugvögel oder Routen von Herden.
Justizielle Menschenrechte
- nicht anwendbar:
- Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (nulla poena sine lege)
- Behandelt die Rechte des Tieres als Täter. Das erscheint mir auf den ersten Blick nicht anwendbar. Ein Gesetz setzt ja irgendwie voraus, dass man überhaupt in der Lage sein könnte, es zu verstehen, selbst wenn man es nicht kennt. Wenn Gesetze aber nicht sinnvoll sind, dann gibt es auch keine Rechtsverletzung, und damit auch kein Gericht oder rechtliches Gehör. Und ohne Gesetze gibt es auch keine Schuld, also auch keine Unschuld.
- Unschuldsvermutung (in dubio pro reo)
- siehe Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz
- teilweise anwendbar:
- Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen
- Staat Täter, Tier Opfer: In Form eines Verbandsklagerechts analog zum Naturschutzrecht sinnvoll.
- Strafrecht: Mensch Täter, Tier Opfer: Auch hier erscheint das Verbandsklagerecht sinnvoll, da Staatsanwaltschaften anscheinend derzeit ihre Aufgabe in dieser Beziehung nicht zu ernst nehmen.
- [1]: "Der Tierschutz ist im Grundgesetz, Tierschutzgesetz und in Verordnungen geregelt. Doch täglich wird gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Bei Missständen können Tierschutzorganisationen jedoch bisher nicht stellvertretend für die Tiere klagen. Juristische oder private Personen hingegen können dies im eigenen Interesse tun, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Dies wird von denen, die Tiere (aus-) nutzen, wie Betreibern von Tiermastbetrieben oder Experimentatoren, aktiv genutzt."
- Ich vermute, dass es auf Konstruktionen wie bei Verbraucherschutzzentralen hinausläuft, analog zu §8 Absatz 3 Punkt 3 UWG, http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html . Dort bedeutet das, dass "qualifizierte Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder in dem Verzeichnis der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 der Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. EG Nr. L 166 S. 51) eingetragen sind;" im Gegensatz zu Privatpersonen bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb klagen dürfen. Entsprechend könnte man Regelungen schaffen, nach denen Tierrechtsorganisationen bei Tierrechtsverstößen tätig werden können.
- Privatrecht: Mensch Täter, Tier Opfer: Verbandsklagerecht nicht direkt anwendbar, zu viele offene Fragen.
- Das würde http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html auf Tiere anwendbar machen. Allerdings sehe ich noch keine Lösung dafür, wie man sicherstellt, dass der Schadensersatz dann auch für das Opfer eingesetzt wird. Ein Verbandsklagerecht könnte zu "Abmahnverbänden" führen, deren primäres Ziel es ist, Schadensersatz für irgendwelche Tiere einzuheimsen.
- Gerechtes Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht mit gesetzlichen Richtern
- siehe Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen
- Anspruch auf rechtliches Gehör (audiatur et altera pars)
- siehe Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen
- noch zu behandelnde Themen:
- Notwendigkeit von Tierversuchen?
- Frage nach einer Reform des Jagdrechts http://de.wikipedia.org/wiki/Jagd#Recht siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Jagd#Tierrecht / Notwendigkeit der Jagd ? --> AG Jagd