AG Steuerpolitik/Themen/Gewerbesteuer
Dem Grunde nach hat die Gewerbesteuer keine Berechtigung. Warum? Es ist eine Zusatzsteuer für Unternehmer und Unternehmen, wenn auch nicht für Alle und bereits aus diesem Grunde ungerecht. Sie wird erhoben von den Städten und Kommunen und trägt entscheidend dazu bei, was Stadte und Gemeinden sich finanziell leisten können. Der Haushalt der Stadte und Kommunen ist somit abhängig davon, dass sich viele erfolgreiche gewerbliche Unternehmen in Erhebungsgebiet ansiedeln. Das ist abhängig von den Anreizen, die für solche Unternehmen geboten werden können. Selbst haftende Unternehmer können die Gewerbesteuer zu einem wesentlichem Teil auf die persönliche Einkommensteuer anrechnen. Dies wurde so eingerichtet, weil eine Abschaffung der Gewerbesteuer grundsätzlich von den Kommunen und Städten sowie auch den Bundesländern abgelehnt wurde.
Alternative: Um die Abhängigkeiten der Städte und Gemeinden zu den lokalen Unternehmen oder anderen örtlichen Begebeheiten auszuschließen, müsste eine Verteilung der Steuern, die nach der finanziellen Leistungskraft = Einkommen zu privaten Verwendung, egal aus welchen Quellen oder aus welcher Tätigkeit die Einkommen entstanden sind, auf die Städte und Kommunen in Ausrichtung nach der Anzahl der Bewohner durch den Bund erfolgen. Jeder Bürger trägt entsprechend seiner finanziellen Möglichkeiten dazu bei, dass Schulen, Kindergärten usw. von den Städten oder Gemeinden finanziert werden können.