AG Steuerpolitik/Themen/Abgeltungssteuer

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Die Abgeltungssteuer ist schon von Namen her ein Fehler. Davor gab es die Zinsabschlagsteuer. Wie der Name schon sagt verstand sich der Vorläufer nur als eine Abschlagszahlung auf die eigentliche Steuerschuld, welche erst durch die Steuererklärung endgültig und vollständig bezahlt wurde. Damit war früher sichergestellt das Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wurden, welcher über die Einkommensteuer individuell nach dem jeweiligen Einkommen und Vermögen gestaltet werden kann. Die aktuelle Abgeltungssteuer hat die Funktion, ganz wie der Name es sagt, das mit der pauschalen Abführung von 25% der Erträge sämtliche sich hieraus ergebenden Steuerschulden abgegolten sind. Für den normalen Bürger ist dieser Unterschied kaum von Relevanz, da die Steuer erst bei Überschreitung der Freibeträge greift. Da eine aber immer kleinere Minderheit über immer mehr Vermögen verfügt und in dieser Gruppe deutlich mehr Einnahmen via Kapitalerträge als durch Lohn erziehlt werden begünstigt die Abgeltungssteuer einseitig die Reichen. Hier muß eine wieder eine individuelle Regelung für jeden Steuerpflichtigen nach dem persönlichen Steuersatz gefunden werden.