AG SGB II.0/Kleine Anfrage: Angeblicher Leistungsbetrug beim Bezug von SGB-II-Leistungen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Hintergrund

In dieser Anfrage wurden die Themen der Steuerhinterziehung und des angeblichen Leistungsbetruges zusammengeführt, weil dies einerseits nicht selten auch in der öffentlichen Berichterstattung getan wird – neben dem in Bezug genommenen Artikel von Barbara Dribbusch z.B. auch von Arnold Schölzel in der jungen Welt –, andererseits beschäftigt das unübersehbare Mißverhältnis in der Strafzumessung zwischen Steuerhinterziehungs-Delikten und behaupteten Leistungsbetrugs-Delikten auch viele fachpolitisch versierte Bürger_innen.

Man mag der Meinung sein, dass die damit forcierte »Sozialneid-Diskussion« nicht zielführend sei; andererseits lässt sich freilich auch die Frage stellen, ob nicht gerade eine solche »Sozialneid-Diskussion« politisch notwendig wäre, um nicht nur herauszuarbeiten, wie und wem »Hartz 4« schadet, sondern auch, wem »Hartz 4« nützt?

Die übrigen Fragen der Anfrage haben sowohl für Entscheidungsträger_innen in den Volksvertretungen als auch für Bürger_innen, die unter die Räder der Verfolgungsbetreuung durch ein »JobCenter« geraten, konkrete und praktische Bedeutung – und zwar durchaus auch bei der wirksamen Verteidigung ihrer Rechte.

Als Beispiel dafür soll hier nur auf die Fragen 8.5 und 8.6 hingewiesen werden.

Vorgeschlagener Text der Anfrage

Übermittelt an kommunale Mandatsträger_innen über OpenAntrag.de:

Es wird höflich gebeten, unten stehende Schriftliche bzw. Kleine Anfrage einzubringen (sofern die Geschäftsordnung beide Mittel vorsieht, vorzugsweise als Schriftliche Anfrage).

Fragen zu dieser Eingabe können hier als Kommentar gepostet oder gern auch bei einem Mumble besprochen werden.

Sollte eine Längen- bzw. Umfangsbeschränkung für Schriftliche / Kleine Anfragen in der Geschäftsordnung vorgesehen sein, ist der Verfasser der Eingabe gern bei der Portionierung in mehrere Einzelvorgänge behilflich. Für diesen Fall wird ebenfalls um einen entsprechenden Hinweis über OpenAntrag.de gebeten.

In der Anfrage wird der Begriff »Bürger_in« nicht im Sinn des engen deutschen Staatsbürgerschaftsrechts, sondern allgemein mit der politischen Bedeutung »Mitglied des örtlichen Gemeinwesens« verwendet. Er umfasst vorliegend also auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder ohne Hauptwohnsitz in der Kommune.

Zu Frage 8 wird zur Vermeidung von Mißverständnissen darauf hingewiesen, dass auch zugelassene kommunale Träger IT-Verfahren der Bundesagentur verwenden (können).

»Betr.: Grundsicherungsträger # [Trägernummer] / ›JobCenter‹ [Gemeindename]

Für die nachfolgende Anfrage nehme[n] [ich/wir] wir Bezug auf den am 14. Februar 2014 in der tageszeitung erschienenen Artikel ›Im Zweifel für das JobCenter‹ von Barbara Dribbusch,

Dies vorausgeschickt, frage[n] [ich/wir] [die Verwaltung]:

1 — In wie vielen Fällen im Jahr 2011, im Jahr 2012 und im Jahr 2013 hat der eingangs bezeichnete SGB-II-Grundsicherungsträger die Amts- oder Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes des Leistungsbetruges einerseits und wegen anderer strafrechtlicher Verdachte andererseits eingeschaltet? (Bitte getrennt nach Jahren und Verdachtsarten auflisten.)

2 — Welche Abteilung bzw. Stelle entscheidet beim eingangs bezeichneten Grundsicherungsträger über die Einschaltung der Amts- oder Staatsanwaltschaft?

3 — Wer leitet diese Abteilung bzw. Stelle?

4 — Wer entscheidet beim eingangs bezeichneten SGB-II-Grundsicherungsträger über die Verhängung von Bußgeldern im Rechtskreis des SGB II?

5 — In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2011, im Jahr 2012 und im Jahr 2013 Bußgelder im Rechtskreis SGB II verfügt? (Bitte getrennt nach Jahren und Art der Ordnungswidrigkeit auflisten.)

6 — In welcher Gesamthöhe und in welcher mittleren Höhe wurden im Jahr 2011, im Jahr 2012 und im Jahr 2013 Bußgelder im Rechtskreis SGB II verfügt? (Bitte getrennt nach Jahren und Art der Ordnungswidrigkeit auflisten.)

7 — Enthält die Zielvereinbarung des eingangs bezeichneten SGB-II-Grundsicherungsträgers mit dessen Trägerversammlung Vereinbarungen, die Rechtsbehelfe von leistungsberechtigten Bürger_innen oder Ordnungswidrigkeits- oder Strafsachen gegen Bürger_innen betreffen, und um welche Vereinbarungen handelt es sich dabei gegebenenfalls? (Bitte den Text der betreffenden Passagen mitteilen.)

8 — Verwendet der eingangs bezeichnete SGB-II-Grundsicherungsträger das IT-Verfahren ›FALKE‹ der Bundesagentur für Arbeit?

Wenn ja:

8.1 — Welchen Zwecken dient das IT-Verfahren ›FALKE‹ beim Eingangs bezeichneten SGB-II-Grundsicherungsträger im einzelnen?

8.2 — Wann wurde es beim eingangs bezeichneten SGB-II-Grundsicherungsträger eingeführt?

8.3 — Welche IT-Verfahren wurden beim eingangs bezeichneten SGB-II-Grundsicherungsträger durch die Einführung von ›FALKE‹ abgelöst?

8.4 — Werden mit dem IT-Verfahren personenbezogene Daten von ehemals oder gegenwärtig leistungsbeziehenden Bürger_innen gespeichert oder verarbeitet oder beides?

8.5 — Welche Schritte müssen Bürger_innen unternehmen, um Einsicht in die mit dem IT-Verfahren ›FALKE‹ gespeicherten, personenbezogenen Daten ggf. zu erhalten?

8.6 — Wird Bürger_innen Einsicht in die mit dem IT-Verfahren ›FALKE‹ gespeicherten, personenbezogenen Daten erteilt, wenn sie Akteneinsicht im Sinne des SGB X § 25 oder SGB X § 83 oder einem Informationsfreiheitsgesetz oder einer Informationsfreiheitssatzung beantragen, ohne sich dabei auf das IT-Verfahren ›FALKE‹ ausdrücklich zu beziehen?

Wenn nein:

8.7 — Wird die Einführung des IT-Verfahrens ›FALKE‹ beim eingangs bezeichneten SGB-II-Grundsicherungsträger gegenwärtig erwogen oder geplant?

8.8 — Welche anderen bzw. weiteren IT-Verfahren setzt gegenwärtig und setzte früher der eingangs bezeichnete SGB-II-Grundsicherungsträger für die Verwaltung von Rechtsbehelfen, Ordnungswidrigkeitssachen und Strafsachen ein?

9 — Ist der eingangs bezeichnete SGB-II-Grundsicherungsträger bereit, den Mitgliedern der anfragenden Volksvertretung im Lauf der kommenden 6 Monate das oder die IT-Verfahren vorzuführen, das/die er für die Verwaltung von Rechtsbehelfen, Ordnungswidrigkeits- und Strafsachen einsetzt?

10 — Liegen [der kommunalen Verwaltung] Informationen darüber vor, wieviele auf dem Gebiet des kommunalen Partners im Errichtungsvertrag über den eingangs bezeichneten SGB-II-Grundsicherungsträger ansässige Bürger_innen Selbstanzeige wegen Steuervergehen erstattet haben im Jahr 2011, im Jahr 2012 und im Jahr 2013, und wenn ja: Um wieviele Personen handelt es sich? (Bitte getrennt nach Jahren auflisten.)

11 — Liegen [der kommunalen Verwaltung] Informationen darüber vor, wie hoch der in diesem Zusammenhang im Jahr 2011, im Jahr 2012 und im Jahr 2013 nachgezahlte Steuerbetrag ist, und wenn ja: Wie hoch sind die drei betreffenden Jahressummen? (Bitte getrennt nach Jahren auflisten.)

12 — Liegen [der kommunalen Verwaltung] Informationen darüber vor, wie hoch in diesem Zusammenhang per 31. Dezember 2013 die Summe der noch nicht nachgezahlten Steuerbeträge ist, und wenn ja: Wie hoch ist deren Summe?«

Antworten der öffentlichen Verwaltungen

Vorbemerkung

Die Anfrage wurde von mehreren piratischen Fraktionen bzw. Gruppen in den kommunalen Volksvertretungen übernommen.

Die nachfolgend dokumentierten Antworten sind genau zu lesen und mit Vorsicht zu genießen. Sie stellen keine abschließenden, unangreifbaren Standpunkte dar, sondern müssen kritisch betrachtet werden, um weitere Schritte zu planen.

Regionaldirektion Hessen

Stadtverordnetenversammlung Offenbach am Main

  • Das »JobCenter« der Stadt Offenbach (»Main.Arbeit Offenbach«) ist ein »zugelassener kommunaler Träger«.
  • Vorsicht vor Verwechslungen: Der Landkreis Offenbach hat ein eigenes »JobCenter«, das ebenfalls »zugelassener kommunaler« Träger ist.
  • Die Piratenfraktion der Stadt Offenbach hat die Anfrage »geparkt«, weil die angesprochenen Themen aktuell im Sozialausschuss der Stadtverordnetenversammlung beraten werden.
  • Quelle: http://openantrag.de/offenbach/angeblicher-leistungsbetrug-bei-bezug-von-alg2

Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen

Stadtrat Delmenhorst

Die Fraktion der Piratenpartei stellt folgende Anfrage:

In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2011, im Jahr 2012 und im Jahr 2013 Bußgelder im Rechtskreis SGB II verfügt? (Bitte getrennt nach Jahren und Art der Ordnungswidrigkeit auflisten.)

In welcher Gesamthöhe und in welcher mittleren Höhe wurden im Jahr 2011, im Jahr 2012 und im Jahr 2013 Bußgelder im Rechtskreis SGB II verfügt? (Bitte getrennt nach Jahren und Art der Ordnungswidrigkeit auflisten.)

Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung im ALLRIS bis spätestens zum 24.03.2014.

Antwort des Jobcenters:

Im Jahr 2011 verfügte Bußgelder im Rechtskreis SGB II mit Gesamthöhe, mittlerer Höhe und mit Trennung nach Art der Ordnungswidrigkeit:

Jahr 2011
Gesamtzahl Gesamthöhe Mittlere Höhe
Alle 77 18.062,00 € 34,57 €
§ 63 (1) Nr. 1 SGB II 9 7.500,00 € 833,33 €
§ 63 (1) Nr. 2 SGB II 3 3.000,00 € 1.000,00 €
§ 63 (1) Nr. 4 SGB II 20 2.000,00 € 100,00 €
§ 63 (1) Nr. 6 SGB II 45 5.562,00 € 123,60 €

Im Jahr 2012 verfügte Bußgelder im Rechtskreis SGB II mit Gesamthöhe, mittlerer Höhe und mit Trennung nach Art der Ordnungswidrigkeit:

Jahr 2012
Gesamtzahl Gesamthöhe Mittlere Höhe
Alle 52 20.135,00 € 387,21 €
§ 63 (1) Nr. 1 SGB II 15 15.400,00 € 1.026,67 €
§ 63 (1) Nr. 4 SGB II 22 2.200,00 € 100,00 €
§ 63 (1) Nr. 6 SGB II 15 2.535,00 € 169,00 €

Im Jahr 2013 verfügte Bußgelder im Rechtskreis SGB II mit Gesamthöhe, mittlerer Höhe und mit Trennung nach Art der Ordnungswidrigkeit:

Jahr 2013
Gesamtzahl Gesamthöhe Mittlere Höhe
Alle 55 21.110,00 € 383,82 €
§ 63 (1) Nr. 1 SGB II 13 15.750,00 € 1.211,54 €
§ 63 (1) Nr. 2 SGB II 1 100,00 € 100,00 €
§ 63 (1) Nr. 4 SGB II 29 3.800,00 € 131,03 €
§ 63 (1) Nr. 6 SGB II 12 1.160,00 € 96,67 €

Fachpolitische Anmerkung

  • Dieser Abschnitt ist nicht Teil der Antwort auf die Anfrage.

Im Überblick ergibt sich aus der Antwort auf die Anfrage unten stehende Tabelle.

Die Zahlen können nun mit der Anzahl leistungsbeziehender Bürger_innen korreliert werden (»Bußgeldfälle je leistungsbeziehende Bürger_in«), um zu Werten zu gelangen, die überregional vergleichbar sind. (Noch zu tun.)

N2011 N2012 N2013 Σ2011 Σ2012 Σ2013 Ø2011 Ø2012 Ø2013
§ 63 (1) Nr. 1 SGB II – Bußgelder gg. Arbeitgeber_innen wg. nicht erteilter Auskünfte, nicht richtig erteilter Auskünfte, nicht vollständig erteilter Auskünfte oder nicht rechtzeitig Auskünfte. 9 15 13 7.500 15.400 15.750 833,33 1.026,67 1.211,54
§ 63 (1) Nr. 2 SGB II – Bußgelder gg. Arbeitgeber_innen, weil Art oder Dauer einer Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt wurde. 3 1 3.000,00 100,00 1.000,00 100,00
§ 63 (1) Nr. 4 SGB II – Bußgelder gg. Dritte oder private Träger_innen wg. nicht erteilter Auskünfte, nicht richtig erteilter Auskünfte, nicht vollständig erteilter Auskünfte oder nicht rechtzeitig erteilter Auskünfte. 20 22 29 2.000,00 2.200,00 3.800,00 100,00 100,00 131,03
§ 63 (1) Nr. 6 SGB II – Bußgelder gg. leistungsbeziehende Bürger_innen wg. Vernachlässigung der Auskunftspflichten. 45 15 12 5.562,00 2.535,00 1.160,00 123,60 169,00 96,67

Rat der Stadt Wolfsburg

  • Das »JobCenter« der Stadt Wolfsburg ist eine »gemeinsame Einrichtung«.
  • Quelle: http://pirat.ly/45qx3

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Anfrage beantworte ich im Rahmen meiner Zuständigkeit wie folgt:

[…]

Angeblicher Leistungsbetrug bei Bezug von AIg2

zu 1.)

Einschaltung Staatsanwaltschaft und Amtsgericht 2011: 14 Strafanzeigen

Für die Jahre 2012 und 2013 liegen keine Daten vor.

zu 2.)

Das Team, das Ordnungswidrigkeiten und Strafanzeigen bearbeitet.

zu 3.)

Teamleitung Team Spezial Herr […]

zu 4.)

Das Team, das Ordnungswidrigkeiten und Strafanzeigen bearbeitet.

zu 5.)

2011: 104 Bußgelder

2012: Keine Daten vorhanden

2013: 54 Bußgelder

zu 6.)

Höhe der gesamten Bußgelder

2011: 61.712 €

2012: -

2013: 53.600 €

zu 7.)

Nein

zu 8.)

Ja, das Programm Falke wird seit Sommer 2012 genutzt. Das Programm colei PC für Ordnungswidrigkeiten wurde damit abgelöst. Es wurden Daten von den betroffenen Personen verarbeitet. Sie können Einsicht in lhre Daten im Rahmen nach § 83 SGB X beantragen. Bisher wurde noch kein Antrag gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

[Uz.]

Regionaldirektion Berlin-Brandenburg

Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin

  • Das »JobCenter« Neukölln ist eine »gemeinsame Einrichtung« in Berliner Sonderkonstruktion.
  • Quelle: http://www.pirat.ly/75zk6

Sehr geehrter Herr [Bezirksverordneter],

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Da sich das Auskunftsersuchen auf Sachverhalte bezieht, welche sich der Kenntnis des Bezirksamtes entziehen, wurde das Jobcenter Neukölln gebeten, die entsprechenden Informationen zu den Fragen 1 bis 9 zur Verfügung zu stellen.

Im Zusammenhang mit der Beantwortung der gestellten Fragen teilt das Jobcenter Neukölln, vertreten durch den Geschäftsführer, zunächst folgendes mit:

»Sehr geehrte Damen und Herren,

bevor ich auf die gestellten Fragen der Piratenfraktion eingehe, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sich die legislativen Kontrollrechte der BVV nur auf Themen beziehen darf, für die das Bezirksamt als ein Träger der Grundsicherung Einfluss nehmen kann. Künftig werde ich Fragen, die alleinig sich aus den Pflichten des Bundes als Träger der Grundsicherung ergeben, wegen fehlendem Kontrollrecht der BVV nicht mehr eingehen. Hier ist als legislatives Organ der [Deutsche Bundestag] zuständig. Ich bitte Sie das bei künftigen Anfragen und die Annahme in der BVV durch die Verwaltung zu berücksichtigen. Herrn [Bezirksbürgermeister] Buschkowsky habe ich diese rechtliche Betrachtung bereits vorgetragen. Das verhindert selbstverständlich nicht, über alle Themen auf Wunsch der BVV zu informieren, aber eben nicht mit dem Instrument einer parlamentarischen Anfrage.

Nun die Beantwortung der Kleinen Anfrage KA/128/XIX letztmalig im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage zu Themen des Bundes als Träger der Grundsicherung. Eine Unterscheidung nach kommunalen und Grundsicherungsleistungen ist nicht in allen Fallkonstellationen möglich.«

Zu 1.

[Jahr] [Abgaben an Gericht/Staatsanwaltschaft]
2011 37
2012 32
2013 15

Zu 2 und 3.

Über Abgaben an das Gericht und die Staatsanwaltschaft entscheidet der Geschäftsführer.

Zu 4.

Über die Bußgelder entscheiden die Sachbearbeiter/innen des Teams OWI [d.i. ›Ordnungswidrigkeiten‹], in komplizierten Fällen die Teamleitung.

Zu 5.

[Jahr] [Bußgelder]
2011 1481
2012 1253
2013 1257

Die Rechtsgrundlage für die Geldbußen ist § 63 Abs. 1 Nr. 1-6 SGB II, wobei zu Nr. 3 und Nr. 5 nicht mit einer Geldbuße geahndet wird.

Zu 6.

Statistisch wurde nur die Gesamthöhe erfasst.

[Jahr] [Summe ca.]
2011 210.000,00 €
2012 152.000,00 €
2013 150.000,00 €

Zu 7.

Das Jobcenter Berlin Neukölln hat hierzu keine Zielvereinbarung mit der örtlichen Trägerversammlung abgeschlossen.

Zu 8.

Wenn ja:

Zu 8.1

Falke ist ein rechtskreis- und sachgebietsübergreifendes IT-Verfahren, das die Bearbeitung von Rechtsbehelfen, Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen in den Rechtskreisen SGB II, SGB III und Familienkasse unterstützt (Fachverfahren für RechtsbeheLfe, OrdnungswidrigKeiten und StrafVerfahren). Die Anwenderberechtigungen bzw. -möglichkeiten sind dabei auf den jeweiligen Fachbereich beschränkt. Mit ihm können alle notwendigen Bearbeitungsschritte im Rahmen der Bearbeitung eines Rechtsbehelfs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens vorgenommen werden. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Erfassung von Verfahren, Textverarbeitungsfunktionen sowie Einträge und Angaben zur Bearbeitungshistorie mit entsprechenden personenbezogenen Daten. Der Zugriff erfolgt nur über besondere Zugriffsrechte der im jeweiligen Fachbereich zuständigen Führungskraft sowie des Bereichs Controlling.

Zu 8.2

Im Rechtskreis SGB II wurde Falke im Fachbereich Ordnungswidrigkeiten zum 06.07.2012 und im Fachbereich Rechtsbehelfe zum 20.07.2012 eingeführt (Datenmigration); die produktive Nutzung erfolgte zum 09.07.2012 bzw. 23.07.2012 (HEGA 05/2012 - 11 - Einführung des zentralen IT-Verfahrens im SGB II).

Zu 8.3

Im Sachgebiet Ordnungswidrigkeiten wurde das IT-Verfahren coLei PC SGBIIOWI und im Sachgebiet Rechtsbehelfe das IT-Verfahren coLei PC SGGAlgII durch Falke abgelöst.

Zu 8.4

Personenbezogene Daten werden bei der Erfassung der Verfahren gespeichert und im Rahmen der Erstellung von Anschreiben sowie Widerspruchs- und Bußgeldbescheiden verarbeitet.

Zu 8.5

a) Im Fachbereich Rechtsbehelfe werden diejenigen personenbezogenen Daten gespeichert, die Bürger/innen im Rahmen der Erhebung eines Rechtsbehelfs bzw. der Einlegung eines Rechtsmittels selbst oder durch einen Bevollmächtigten angeben. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter 8.6 verwiesen.

b) In den IT-Daten sind die gleichen Angaben wie in den Leistungsakten. Über die IT-Verfahren werden die Bußgeld-Nr. vergeben und die Bescheide erstellt. Kunden können Akteneinsicht beantragen, die sie dann allein oder gemeinsam mit dem Rechtsbeistand wahrnehmen können.

Zu 8.6

a) Nach § 25 Abs. 1 S. 1 SGB X hat die Behörde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, ›soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist‹. Satz 2 macht eine Einschränkung im Hinblick auf Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. Soweit die Akteneinsicht in eine elektronische Akte zu gestatten ist, stellt § 25 Abs. 5 S. 2 SGB X der Behörde verschiedene Möglichkeiten zur Verwirklichung an die Hand.

Die mit dem IT-Verfahren ›Falke‹ gespeicherten, personenbezogenen Daten enthalten keine Informationen bzw. Aufzeichnungen, die nicht auch in der die jeweilige Person betreffenden Leistungsakte bzw. Vorgangsakte in Papierform vorgehalten werden. Im Falle der Akteneinsicht gestattet das Jobcenter dem/der Betroffenen Einsicht in diese Akten. Das IT-Verfahren ›Falke‹ beinhaltet keine darüber hinausgehenden Informationen bzw. Aufzeichnungen, deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Deshalb wird gemäß § 25 SGB X keine Einsicht in ›Falke‹ erteilt.

b) Nach § 83 Abs. 1 S. 1 SGB X hat die Behörde dem Betroffenen auf Antrag Auskunft zu erteilen über die zu seiner Person gespeicherten Sozialdaten, die Empfänger , an die Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung. In dem IT-Verfahren ›Falke‹ werden solche personenbezogenen Sozialdaten gespeichert. Nach § 83 Abs. 1 S. 2 SGB X soll in dem Antrag die Art der Sozialdaten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnet werden. Stellen Betroffene einen solchen Antrag, erteilt ihnen das Jobcenter die entsprechende Auskunft. Eine Einsichtnahme von Betroffenen in das IT-Verfahren ›Falke‹ ist danach nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. Deshalb wird auch gemäß § 83 SGB X keine Einsicht in ›Falke‹ erteilt.

c) Gemäß § 50 Abs. 4 S. 2 SGB II richtet sich der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber der gemeinsamen Einrichtung nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Im Bezug auf die im IT-Verfahren ›Falke‹ gespeicherten amtlichen Informationen ist der Anspruch auf Informationszugang regelmäßig bereits nach § 4 IFG (Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses) bzw. § 5 IFG (Schutz personenbezogener Daten Dritter) ausgeschlossen. Deshalb wird auch nach dem IFG keine Einsicht in ›Falke‹ erteilt.

Wenn nein:

Zu 8.7 und 8.8

Keine, ansonsten wird auf die Antwort zu Frage 8.1 verwiesen.

Zu 9.

Eine direkte Vorführung ist wegen der personenbezogenen Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Eine Übungsumgebung mit fiktiven Daten existiert nicht.

Eine Zulassung der Übermittlung von Daten an Mitglieder des Bezirksverordnetenversammlung sehen die §§ 67 ff. SGB X nicht vor. Alternativ wird durch das Jobcenter angeboten, das System allgemein über eine Präsentation vorzustellen.

Zu 10. bis 12.

Nein, diese Informationen liegen dem Bezirksamt nicht vor.

[Uz]

Bezirksstadtrat