AG Pflege/Vorschlag
Inhaltsverzeichnis
- 1 thematische und programmatische Vorschläge für die AG
- 2 Rücknahme der Versteuerung der Zuschläge
- 3 Bekämpfung der multiresistenten Keime in den Kliniken
- 4 Verbesserung der Richtlinien für Fixierungen
- 5 Errichtung von Pflegekammern
- 6 Schaffung einer einheitlichen bundesweiten Ausbildung in der Pflege
- 7 Verbesserung der Situation Pflegender / Wertschätzung der Pflegeberufe
- 8 Ausformulierte Vorschläge
- 9 Vorschlag von Oliver Ding (die_socke), 12. November 2011
- 10 Vorschlag von Jens Geitmann (Benutzer:Pflege2011), 22. April 2012
thematische und programmatische Vorschläge für die AG
Bitte tragt hier Vorschläge ein, wo ihr der Meinung seit, dass es ein Thema für die AG ist. Bitte Benutzernamen / Kontaktdaten dazuschreiben, falls Fragen sein solten!
Rücknahme der Versteuerung der Zuschläge
von Marco
Zur Erklärung: Bis vor ein paar Jahren waren die Zuschläge für Samstags-, Sonntags-, Feriertags- und Nachtarbeit steuerfrei. Bei der Umstellung von BAT auf TVöD fiel schon der Samstagszuschlag ersatzlos weg und kurz darauf wurde der Sonntags- und Feiertagszuschlag auch noch besteuert (Nachtdienstzuschläge dürfen nicht besteuert werden). Da die Zuschläge circa 20% des gesamten Gehalts ausmachen ist dies ein richtiger Einschnitt und das bei einem eh verhältnismäßig niedrigen Gehalt!
Daher finde ich, dass man da vielleicht einen Programmpunkt draus machen könnte, denn ehrlich gesagt find ich es eine Frechheit vom Staat ein eh schon geringen Lohn weiter zu kürzen!
Bekämpfung der multiresistenten Keime in den Kliniken
von Marco
Das sollten wir weiter verfolgen: MRSA
Verbesserung der Richtlinien für Fixierungen
von Marco
War auf Fortbildung für Fixierungen. Mehrmals hat die Dozentin betont gesagt, dass der Grund und die Art einer Fixierung allein im Ermessen des zuständigen Richters ist. Auch die Anzahl der Kontrollen der Fixierung und der Sichtkontrolle vor allem Nachts ist in keinster Weise geregelt. Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage dazu und der Nachteil an der ganzen Sache: die in der Schicht zuständige Fachraft haftet im vollen Maße! Es sollte ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden...
Pflege in Deutschland ganz neu definieren
Es muß direkt ganz unten angefangen werden, zuerstmal dringend mehr Personal, vor allem in Altenheimen z.B. Erstellung realistischer Personalschlüssel bundesweit. Dokumentation und tatsächliche Tätigkeiten müssen übereinstimmen und dafür muß es eine Chance geben, bessere Kontrollen, Zeit für gewisse Tätigkeiten und Zeit für die Dokumentation. Die MDK Überprüfungen z.B. der Pflegestufen müssen nach wirklich geleisteter Arbeit stattfinden und ganz bestimmt nicht so, wie heute ........
Errichtung von Pflegekammern
von Christian Buhtz
Unterseite zum Thema Pflegekammer
Schaffung einer einheitlichen bundesweiten Ausbildung in der Pflege
Seit mehr als 11 Jahren bin ich Dozent an einer Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe.
Wie ich in diesen Jahren beobachten konnte sind die Ausbildungen in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich. Es werden verschiedene Curricula verwendet. Dies erschwert den Aufbau von Stundenplänen und Personaleinsätze in den Schulen. Auch die Finanzierung dieser Ausbildung weicht in den Bundesländern teilweise dramatisch ab. In Bayern werden die Ausbildungsbetriebe zur Finanzierung herangezogen. Nicht die Betriebe, die nicht ausbilden. Dies verschafft den Betrieben ohne Auszubildende einen Wettbewerbsvorteil. Zu kritisieren ist an der heutigen Praxis, dass die Heimbeiräte einer Pflegesatzerhöhung zustimmen müssen, wenn der Pflegesatz durch Auszubildende angehoben werden muß. Es ist zu fordern, dass alle Betriebe nach einem festgelegten Schlüssel an der Finanzierung der Ausbildung beteiligt werden. Einige Bundesländer wie z.B. NRW praktizieren dies schon seit Jahren mit Erfolg. Bayern hat sich bisher dieser Regelung erfolgreich widersetzt.
von LLC
Verbesserung der Situation Pflegender / Wertschätzung der Pflegeberufe
von Oliver
Eine spürbare Verbesserung der Lebensbedingungen von Pflegebedürftigen ist nur über die Verbesserung der Sitaution der Pflegenden zu erreichen - das bezieht sich sowohl auf häusliche Laienpflege als auch auf professionelle, ambulante oder stationäre Pflege.
Laut einer wissenschaftlichen Studie zur Dienstleistungsqualität in der Pflege können dazu folgende Maßnahmen führen:
- Politik und Gesellschaft müssen für bessere Arbeitsbedingungen und Ressourcen in der Pflege sorgen. Dazu zählt eine bessere Bezahlung, als auch eine Stärkung der beruflichen Autonomie.
- Einrichtungen müssen durch organisatorische Verbesserung und bessere Bezahlung ihren Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen leisten.
- Einrichtungen sollten sich besser vermarkten, um ein differenziertes Bild in der Öffentlichkeit zu erzeugen.
- Alle Akteure sollten dazu beitragen die Professionalität der Pflege-Dienstleistung wertzuschätzen und nicht durch unangebrachte Forderungen das Ansehen des Pflegeberufs zu schädigen
- “Unsere Arbeit ist wichtig, sinnvoll und wir sind stolz auf das, was wir leisten.” So ist laut der Forschungsgruppe die Selbstwahrnehmung der meisten Beschäftigen in der Pflege. Deshalb sollte alle Akteure statt auf Kosteneffizienz auf Qualität in der Pflege setzen.
Der Hebel ist also an die Bedingungen der Pflegekräfte anzusetzen, weil dies sofort positiven Einfluss auf die Situation der Pflegebedürftigen hat. Die Verbesserung der Lebensqualität der zu Pflegenden ist Hauptaufgabe der Pflege(fach)kraft; sie steuert den gesamten Pflegeprozess mit genau diesem Ziel. Es die Pflegekraft, die dem Pflegebedürftigen dabei hilft, Dinge zu bekommen/durchzuführen/zu erleben, die er oder sie braucht. Wenn Pflegekräfte nicht in ausreichender Zahl, mit ausreichender Qualifikation und ausreichender körperlicher und seelischer Gesundheit zur Verfügung stehen, können sie diese Aufgabe nicht zufriedenstellend erfüllen.
- Fachlichkeit und Professionalität dürfen nicht durch Absenkung von Fachkraftquoten oder Zugangsvoraussetzungen zu den Pflegeberufen oder durch die Ausgrenzung der Berufsgruppen auf Entscheidungsfindungsprozesse, die die Bedingungen der Pflege maßgeblich beeinflussen (z.B. Festlegung von Qualitätskriterien der Pflege, Erstellung von nationalen Expertenstandards) geringgeschätzt werden.
=> Dazu sollten Vertreter der Pflege in allen Entscheidungsgremien Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht erhalten. Dafür wäre eine Änderung von §75 SGB XI nötig.
- Die Professionalisierung der Pflege muss gestärkt werden.
=> Dazu können sowohl die Einrichtung einer Pflegekammer und weitere Befugnisse für Pflegefachkräfte bei der Übernahme ärztlicher Tätigkeiten (z.B. Verordnen bestimmter Medikamente, Verordnung und/oder Durchführen bestimmter Therapien, die von der GKK sowohl ambulant als auch stationär finanziert werden müssen und nicht durch Pauschalen abgegolten werden dürfen).
- Der Unterschied zwischen professioneller Pflege und Laienpflege darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob die professionelle Pflegekraft, die die tatsächliche Pflege leistet, bei einem zugelassenen Pflegedienst angestellt ist.
=> Pflegegeldzahlungen für die häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegepersonen dürfen nur dann im Gegensatz zu Pflegesachleisten weniger betragen, wenn die selbst beschaffte Pflegeperson keine pflegefachliche Qualifikation nachweisen kann.
- Die Geldleistung für Pflegeeinrichtungen, bei durch Rehabilitation und Therapie erzielten Verbesserungen der Pflegebedürftigkeit, die sich durch eine Rückstufung der Pflegestufe des Pflegebedürftigen, ausdrückt (vgl. §87a SGB XI Abs. 4), liegt in etwa bei monatlichen Satz der Pflegestufe 3. Den Einrichtungen gehen durch die Rückstufung Geldzahlungen verloren, was die Förderung der Selbständigkeit der zu Pflegenden durch die Pflege quasi bestraft.
=> Die "Prämie" muss dem benötigten Aufwand der Pflegenden, der erzielten Verbesserung der Selbständigkeit und deren voraussichtlicher Dauer angepasst werden, um den ressourcenfördernden Charakter der Pflege angemessen zu refinanzieren.
- Die Finanzierung der Pflege muss auf eine breitere Basis gestellt werden, damit die notwendige Finanzierung der Pflege bei immer weiter steigenden Zahlen pflegebedürftiger Menschen gewahrt bleibt.
=> Dazu könnte eine Bürgerversicherung dienen.
- Der Wert der Pflegearbeit muss öffentlich gewertschätzt werden. Dies bedeutet, dass Pflege nicht mehr fortwährend skandalisiert werden darf.
=> Es ist Aufgabe für alle gesellschaftlichen Gruppen (vor allem für Pflegende, für Arbeitgeber und für politsche Akteuer) den hohen gesellschaftlichen Wert öffentlich zu machen und so einen Gegenpol zur medialen Skandalisierung zu setzen.
Ausformulierte Vorschläge
Vorschlag von Oliver Ding (die_socke), 12. November 2011
Pflege ist eine der größten Zukunftsherausforderungen unserer Gesellschaft. Alle Menschen, die - unabhängig von ihrer Motivation und Qualifikation, - in der Pflege arbeiten, verdienen gesellschaftliche Hochachtung. Die Piratenpartei erkennt ausgehend vom Sozialstaatsprinzip die Versorgungssituation pflegebedürftiger Menschen als eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung an. Das Prinzip der freien Selbstbestimmung muss auch für die Pflege gelten. Hauptaufgabe der Pflege muss die Förderung jener körperlichen und geistigen Fähigkeiten sein, die benötigt werden, um Aktivitäten des täglichen Lebens möglichst selbständig und selbstbestimmt durchführen zu können, denn dies steigert die Lebensqualität der zu Pflegenden.
Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe müssen frei wählen können, ob sie sich durch Angehörige, Nachbarn, freiberufliche Pflegekräfte oder professionelle Pflegeeinrichtungen helfen lassen. Pflegesachleistungen müssen in voller Höhe vergütet werden, wenn die vom Pflegebedürftigten selbst beschaffte Pflegeperson eine pflegefachliche Qualifikation nachweisen kann.
Die finanzielle Vergütung der Pflege ist an den tatsächlichen Aufwand anzupassen, den menschenwürdige Pflege bededeutet. Dafür müssen die Leistungen der Pflegekasse dabei differenzierter auf die individuelle Situation der Pflegebedürftigten ausgerichtet werden. Der 2009 entwickelte neue Pflegebegriff, der das Konzept der Minutenpflege überwindet, muss endlich im SGB XI aufgegriffen werden, um neben den körperlichen Unterstützungsbedarf auch kognitiven oder psychischen Pflegebedarf angemessen abzubilden.
Eine spürbare Verbesserung der Lebensbedingungen von Pflegebedürftigen ist aber auch über die Verbesserung der Situation der Pflegenden zu erreichen. Politik und Gesellschaft müssen für bessere Arbeitsbedingungen und Ressourcen in der Pflege sorgen. Dazu zählen sowohl bessere Bezahlung als auch eine Stärkung der beruflichen Autonomie. Einrichtungen müssen durch organisatorische Verbesserung und bessere Bezahlung ihren Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen leisten. Beruflich Pflegende und Vertreter von Pflegebedürftigen müssen in alle politischen Entscheidungsfindungsprozesse, die die Pflege unmittelbar betreffen, maßgeblich einbezogen werden. Dem Versuch der Vertragspartner für die Regelungen zum SGB XI, das durch das Deutsche Netzwerk für Qualität in der Pflege (DNQP) stellvertretene pflegewissenschaftliches Fachwissen von der Erarbeitung der nationalen Expertenstandards auszuschließen, erteilt die Piratenpartei eine Absage. Außerdem darf es, insb. bei kirchlichen Arbeitgebern, keinen Ausschluss des Streikrechts für in der Pflege beschäftigte geben. Auch Pflegekräfte müssen bei inakzeptablen Bedigungen ihr Grundrecht auf Streik ausüben dürfen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Qualifikation der Pflege. Im europäischen Ausland ist neben der Pflegewissenschaft auch die berufliche Pflege ein Hochschulstudium. Daher muss auch in Deutschland die Qualifikation der Pflegenden unabhängig davon verbessert werden, ob sie ihrer Pflegetätigkeit als Laien, als Hilfskräfte oder als professionell Pflegende nachgehen. Pflegewissenschaftliches Fachwissen muss für für alle an der Pflege beteiligten transparent gemacht werden. Sowohl für die Beratung pflegender Angehöriger als auch für die Qualifikation von Pflegefach- und Pflegehilfskräften müssen angemessene Mittel bereit gestellt werden. -- die_socke (Oliver Ding) 12:55, 12. Nov. 2011 (CET)
Pro
Contra
Vorschlag von Jens Geitmann (Benutzer:Pflege2011), 22. April 2012
Ich denke erstmal das eine klare Definition von Pflege her muss, was soll / kann die Pflege leisten. Was sind die Aufgaben? Wo gibt die Abgrenzung zu anderen Berufsbildern wie z. B. Physiotherapie, Logopädie, Ärzten, Therapeuten. Anhand eines erneuerten Tätigkeitsbildes könnte man die Pflege nicht nur an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anpassen, sondern man könnte denn Berufsstand auch aufwerten. Was spricht dagegen das nicht Ärzte, sondern die Pflege Hilfsmittel verschreiben? Oder Leistungen wie z. B. Prophylaxe, Anleitungen (z. B. im Umgang mit einer Insulinpumpe etc.) mit denn Kassen abrechnen können? Warum wir die Ausbildung der Pflege noch vom Gesundheitsamt abgenommen mit einer Ärztin als Prüfungsleitung? Generell sollte meiner Meinung nach ein Fachgremium aus Pflegewissenschaftlern / Pflegemanagern / Pflegepädagogen die Ausbildungsinhalte erarbeiten. Ich denke dies sind nur ein paar Sachen, die in so eine Grundsatz Definition rein sollten. Wenn das Gerüst steht, dann kann man sich um die Feinheiten kümmern.