AG Pflege/Pflegekammer/Argumentation
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HINWEIS: Dieses Dokument stellt keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, ihrer Landesverbände oder der AG Pflege dar!
Es soll als Diskussionsgrundlage dienen, den Einstieg ins Thema erleichtern und den aktuellen Stand der Diskussion darstellen.
Es soll als Diskussionsgrundlage dienen, den Einstieg ins Thema erleichtern und den aktuellen Stand der Diskussion darstellen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Argumentation zur Pflegekammer
- 1.1 Kammern sind keine Vertretung der "Mitglieder"
- 1.2 Verkammerung wird von eigener Berufsgruppe abgelehnt
- 1.3 eigene Altersversorgung / Ausstieg aus der Solidargemeinschaft
- 1.4 Schaffung zusätzlicher kostenträchtiger Bürokratie / Bürokratiemonster
- 1.5 keine Verbesserung bei den Gehältern
- 1.6 Zwangsfortbildungen / Fortbildungsverpflichtung
- 1.7 Zur Qualitätsverbesserungen sind Expertenstandards des DNQP ausreichend.
- 1.8 Pflegehilfskräfte werden nicht berücksichtigt
- 1.9 Datenkracke / Zwangsregistrierung / Berufsregister
Argumentation zur Pflegekammer
Kammern sind keine Vertretung der "Mitglieder"
- Durch die Zwangsmitgliedschaft sind die Kammern keine demokratisch legitimierte Vertretung von Berufsgruppen. Kammern haben keinen Auftrag und keine Legitimation von den Betroffen erhalten. Kammern werden von einigen wenigen Personen (meist politisch oder persönlich motiviert) eingerichtet um ihre Ziele zu erreichen. Sie stellen keine repräsentative Vertretung der betroffenen Gruppe dar. Kammern sind eine Zwangsvertretung und widersprechen dem demokratischen Grundgedanken. Der Einzelne hat keine Möglichkeit einen durch die Zwangskammern verursachten immateriellen oder materiellen Schaden ausgeglichen zu bekommen.
Verkammerung wird von eigener Berufsgruppe abgelehnt
- Die Konsensfindung der einzelnen Berufsverbände ist abgeschlossen. Der Deutsche Pflegerat als Dachorganisation hat im Januar 2009 in einer von allen Mitgliedsverbänden getragenen Erklärung die Schaffung von Pflegekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne der Selbstverwaltung gefordert.
- IGL-Gutachten Herbst 2008 (Prof. Dr. jur. Gerhard Igl)
Dabei ist zu beachten, dass die Berufsverbände in Deutschland weniger als 1% der Pflegenden vertreten! Über 99% der Pflegenden in Deutschland sind in diese Dikussion nicht einbezogen bzw. wissen nicht einmal was sich da über ihren Köpfen zusammenbraut! Die deutschen Pflegeverbände sind eine kleine Gruppe häufig praxisferner Theoretiker die keinerlei Befugnis haben für "die Pflegenden" in Deutschland zu sprechen.
eigene Altersversorgung / Ausstieg aus der Solidargemeinschaft
- Eine eigenen Altersversorgung ist nicht Sinn und Zweck einer Pflegekammer. Der Ausstieg aus der Solidargemeinschaft wurde von keinem Befürworter der Pflegekammern gefordert. Eine eigene Versorgung außerhalb des bestehenden Rentensystems ist ausdrücklich nicht gewollt!
Schaffung zusätzlicher kostenträchtiger Bürokratie / Bürokratiemonster
- Eine Pflegekammer baut teilweise auf bestehenden Strukturen des Deutschen Pflegerates (DPR) und der Registrierung beruflich Pflegender (RegBP) auf. Er wäre ein Dachverband der Pflegekammern, wie die Bundesärztekammer, mit koordidinierendem Charakter. Da zurzeit die Angelegenheiten der Pflege in öffentlichen Verwaltungen und deren Instanzenweg bearbeitet werden, keine Experten primär mit einbezogen werden, wäre eine Kammer eine Verschlankung der Bürokratie, da gleich die Fachleute z.B. Gesetzesvorlagen bearbeitenwürden.
- Die Vorzüge einer Pflegekammer wiegen den notwendigen Verwaltungsaufwand durch Selbstverwaltung um ein Vielfaches auf.
keine Verbesserung bei den Gehältern
- Es ist nicht Aufgabe einer Kammer Tarifverhandlungen zu führen. Dafür sind Gewerkschaften da. Gewerkschaften und Kammern bedienen jeweils völlig unterschiedliche Bedürfnisse einer Berufsgruppe.
- Dennoch ist zu erwarten, dass sich die Arbeit einer Kammer indirekt auf die Gehaltsentwicklung auswirken wird. Die Kammer dient dazu den Pflegenden mehr Gewicht durch Selbstbestimmung zu verleihen und sie somit in eine bessere Verhandlungsposition zu bringen. Das erhöhte Ansehen und die bessere Aufstellung der Pflege wird sich auch auf die Gehälter auswirken, ist aber nicht Ziel einer Kammer. ("Wer viel Geld verdienen will, sucht sich einen anderen Beruf!" Zitat von Unbekannt)
Zwangsfortbildungen / Fortbildungsverpflichtung
- Die Pflegenden müssen i.d.R. nicht gezwungen werden, sich fortzubilden! Es geht darum, die Arbeitgeber zu fortbildungsfreundlicheren Bedingungen (Anrechnung auf Arbeitszeit, finanzielle Unterstützung, evtl. Reisekosten, deutlichere Angebote, ...) zu zwingen. Der Arbeitgäber täte nämlich gut daran, sonst verlieren seine Pflegenden die Berufszulassung, wenn Sie nicht auf Ihre Punkte kommen können.
- Das Hauptproblem besteht nicht in der Motivation der Pflegenden, sondern in den Rahmenbedingungen, welche Fortbildungen begünstigen bzw. ehr verhindern! Die Fortbildungsverpflichtung ziehlt auf die Rahmenbedingung, nicht auf "faule" Pflegende!
Zur Qualitätsverbesserungen sind Expertenstandards des DNQP ausreichend.
- "Die Expertenstandards vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) sind seit 1.7.2008 für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen verbindlich und werden vom MDK geprüft. Genauso wird geprüft ob die Mitarbeiter an regelmäßigen Fortbildungen teilnehmen. Der MDK hat genaue Prüfungsrichtlinien."
- Der MDK ist i.d.R. pflegefremd. Hier prüfen meist Nicht-Pflegende die Pflege. Der MDK ist nicht pflegekompetent bzw. zu sehr wirtschaftlich und/oder kassenmäßig beeinflußt.
- Der MDK hat nicht die Befugnis eine Berufserlaubnis zu entziehen. Die Hürden für eine MDK-Prüfung sind zu hoch und die Konsequenzen aus einer Prüfung zu niedrig.
- Die Expertenstandards des DNQP sind extrem wichtig, aber stellen nur eine niedrige Grundsumme dar.
- Solche Standards und diverse Qualitätszertifikate extieren seit mehreren Jahren! Warum müssen wir Nachts oft immer noch alleine Arbeiten? Ist das etwa Qualität!?
Pflegehilfskräfte werden nicht berücksichtigt
- Spezielles Handeln erfordert spezielles Wissen und Expertentum. Das unterscheidet Fachkräfte von Pflegehelfer(innen). Das ist keine Diskriminierung der Menschen. Dennoch ist eine solche Trennung notwendig. Wie wollen wir Anderen sonst erklären, dass es so genannte Vorbehaltsaufgaben gibt und nicht jeder alles kann, was so gern von Politikern gesagt wird "Pflegen kann jeder".
Datenkracke / Zwangsregistrierung / Berufsregister
- bessere Einschätzung der Ausildungs- und Arbeitsmarktsituation in der Pflege