TOP 0 Prüfung der Protokolle
Protokoll vom 19.12.2012
https://nichtraucherschutz.piratenpad.de/2012-12-19-Tagesordnung-AG-Nichtraucherschutz
Soll das Protokoll angenommen werden?
- JA: +1 Ranja +Don
- NEIN:
- ENTHALTUNG: Llarian, Bestenfalls
Protokoll vom 09.01.2013
https://nichtraucherschutz.piratenpad.de/2013-01-09-Tagesordnung-AG-Nichtraucherschutz
Soll das Protokoll angenommen werden?
- JA: +1 Ranja +Don
- NEIN:
- ENTHALTUNG: Llarian, Bestenfalls
Protokoll vom 15.01.2013
https://nichtraucherschutz.piratenpad.de/2013-01-15-Tagesordnung-AG-Nichtraucherschutz
Soll das Protokoll angenommen werden?
- JA: +1 Ranja +Don
- NEIN:
- ENTHALTUNG: Llarian, Bestenfalls
Teil 1: Anträge zur Tagesordnung
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(don) Ich beantrage, TOP 3 zu vertagen, da der Antragsteller nicht anwesend ist.
- Der Antrag wird ohne Gegenstimme angenommen.
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TOP 1 Initiative gemeinsames Wahlprogramm
Info (Don): ich habe unseren abgestimmten BPT-Antrag ins gemeinsame Wahlprogramm eingetütet:
http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Wahlprogramm/Gesundheitspolitik
TOP 2 Nachtrag zu TOP 3 "Stellungnahme/Kommentar zur kommenden Tabakrichtlinie" der Sitzung vom 9.1.2013
Info (Don): Unter anderem aus unseren Eingaben zur TPR2 (Protokoll 15.1.2013) ist folgender Antrag der Piratenfraktion NRW entstanden:
„
Antrag
der Fraktion der PIRATEN
I. Der Landtag NRW beschließt:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen bittet die Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der Bundesrat folgende Stellungnahme beschließt:
Inhaltliche Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG zum
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen
COM(2012) 788 final
Der Bundesrat gibt gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG folgende Stellungnahme ab:
1. Der Bundesrat anerkennt das Ziel der Europäischen Kommission, die Anzahl von Todesfällen in Zusammenhang mit dem Konsum von Tabakerzeugnissen in der EU zu reduzieren und ein angemessenes Nichtraucherschutzniveau insbesondere für junge Menschen im europäischen Binnenmarkt aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat ist darüber hinaus der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU auf Grundlage genauer, objektiver und wissenschaftlich fundierter Informationen über die Gesamtheit der gesundheitlichen Folgen des Konsums von Tabakerzeugnissen unverfälschte Kaufentscheidungen treffen können müssen.
2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die bestehende Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen bereits für ein hohes Nichtraucherschutzniveau sorgt und den einzelnen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit einräumt, höhere nationale Standards, auch im Hinblick auf junge Menschen, einzuführen.
3. Beim Richtlinienvorschlag bestehen nach Auffassung des Bundesrats grundlegende Subsidiaritätsbedenken, da, ausgehend vom bestehenden Nichtraucherschutzniveau in der EU, weitergehende Nichtraucherschutzstandards effektiver und zielgerichteter von den Mitgliedsstaaten auf der Grundlage nationaler oder regionaler Konsum- und Kaufpräferenzen bei Tabakerzeugnissen und Veränderungen dieser sowie national und regional erhobener wissenschaftlicher Daten sichergestellt werden können. Der Bundesrat erkennt zudem keine unverhältnismäßige Einschränkung des Funktionierens des europäischen Binnenmarkts, da aufgrund der bestehenden Richtlinie 2001/37/EG die Mitgliedsstaaten in wesentlichen Anwendungsbereichen bereits heute nicht unilateral tätig werden können.
4. Der Bundesrat äußert grundsätzliche Bedenken, dass die Einführung des vorliegenden Richtlinienvorschlags der Kommission eine erhebliche Steuerung des Wirtschaftsgeschehens im europäischen Binnenmarkt und des Konsumverhaltens in der EU durch die Kommission bedeuten würde.
5. Artikel 6 des Richtlinienvorschlags sieht ein Verbot von Tabakerzeugnissen mit einem charakteristischen Aroma vor. Die Kommission legt in keiner Weise dar, wie ein Verbot für aromatisierte Tabakerzeugnisse im Zusammenhang zum Nichtraucherschutz steht. Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat für nicht gerechtfertigt, ohne fundierte wissenschaftliche Begründung derartig in den Konsumgütermarkt einzugreifen und das Inverkehrbringen einer gesamten Produktkategorie verbieten zu lassen.
6. Der Bundesrat begrüßt die Regelungen gemäß Artikel 12 des Richtlinienvorschlags, der unter anderem untersagt, falsche, irreführende und täuschende Mittel zur Bewerbung von Tabakerzeugnissen sowie Werbeaussagen, die spezielle Wirkungen des Tabakerzeugnisses suggerieren, einzusetzen. Gleichwohl darf nach Auffassung des Bundesrats erst ein Verbot von auf das Aroma, den Geschmack, eventuelle Aromastoffe oder sonstige Zusatzstoffe oder auf deren Fehlen bezogene Bewerbung ausgesprochen werden, wenn die Kommission einen wissenschaftlich begründeten Bezug zum Nichtraucherschutz hergestellt hat.
7. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Einführung eines umfangreichen EU-weiten Rückverfolgungssystems für Tabakerzeugnisse gemäß Artikel 14 des Richtlinienvorschlags die Gefahr schwerer Datenschutzverletzungen erhöht; insbesondere aufgrund der zur Funktionalität des Systems notwendigen Einbeziehung privater Wirtschaftsteilnehmer. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, detailliert darzulegen, wie sie die Einhaltung geltender und zukünftiger Datenschutzregelungen in der EU im Rahmen der Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen sicherstellen will.
8. Der Bundesrat stellt fest, dass in Artikel 18 („Nikotinhaltige Erzeugnisse“) erstmals Produkte vom Regelwerk der Tabakrichtlinie erfasst werden, die keinen Tabak enthalten und von denen keine Gesundheitsgefahren des herkömmlichen Tabakkonsums ausgehen. Der Entwurf der Tabakrichtlinie sieht daher vor, nikotinhaltige Erzeugnisse wie die elektronische Zigarette (E-Zigarette) nach Artikel 18 zu behandeln. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es sich bei der E-Zigarette nicht um ein Mittel zur Rauch- oder Nikotinentwöhnung handelt, sondern allein um eine Alternative zu Tabakerzeugnissen, die Nikotinsüchtigen zur Gewährleistung der Nikotinzufuhr dienen kann. Abgesehen von den gesundheitsschädigenden Effekten der Nikotinaufnahme verursacht die E-Zigarette nach gegenwärtigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand keinerlei Gesundheitsschäden, die auf den Konsum von Tabakerzeugnissen zurückzuführen sind.
9. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass die im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Höchstgrenzen des Nikotingehalts von 2 mg pro Einheit bzw. der Nikotinkonzentration von 4 mg/ml für nikotinhaltige Erzeugnisse (Artikel 18 (1)) einem Verbot der E-Zigarette gleichkommen würde, wenn diese ihre Funktion als Alternative für Nikotinsüchtige weiterhin erfüllen soll. Durchschnittliche Verbraucherinnen und Verbraucher könnten die gewohnte Nikotinzufuhr über den vorgeschlagenen Nikotinobergrenzen unterliegenden E-Zigaretten nicht gewährleisten und müssten auf herkömmliche Tabakerzeugnisse umsteigen. Nach Auffassung des Bundesrats beeinflusst die Kommission hiermit unmittelbar das Konsumverhalten der Verbraucherinnen und Verbrauchern, mit dem Effekt einer Verschiebung hin zur gesundheitsschädigenderen Nikotinaufnahme über herkömmliche Tabakerzeugnisse.
10. Der Bundesrat fordert die Kommission daher auf, Höchstgrenzen des Nikotingehalts für nikotinhaltige Erzeugnisse nur zu Zwecken des Nichtraucherschutzes zu erlassen. Bis eine positive Wirkung auf den Nichtraucherschutz wissenschaftlich nachgewiesen ist, ist von einer Einführung von Nikotinobergrenzen für nikotinhaltige Erzeugnisse wie die E-Zigarette abzusehen.
“ – Quelle: Piratenpad der Landtagsfraktion NRW
TOP 3 Aussage auf der Wiki-Seite der AG über die Zielsetzung der AG
(der Antrag wird vertagt)
Aktueller Text:
"Die AG Nichtraucherschutz beschäftigt sich mit dem Thema Nichtraucherschutz mit all seinen Facetten und Auswirkungen.
Unser Ziel ist es, Positionen zu entwickeln, die sowohl einen wirksamen Nichtraucherschutz gewährleisten als auch einen gesellschaftlich tragfähigen Konsens zwischen Nichtrauchern und Rauchern erreichen.
Wir halten es für wichtig, in der Piratenpartei themenbezogenes Problembewusstsein zu schaffen, Hintergrundinformationen bereitzustellen, Aufklärungsarbeit zu leisten und Zusammenhänge zu vermitteln.
Unsere Arbeitsergebnisse sollen unter anderem als Grundsatz- und Wahlprogrammpunkte sowie als Positionspapiere auf Bundesparteitagen eingebracht werden."
Antrag (Martin_G): In Anbetracht aktueller Entwicklungen politischer Prozesse halte ich es für erforderlich, die Zielrichtung der »AG Nichtraucherschutz« zu erweitern.
Der "klassische" Nichtraucher wird heute in Folge politischer - nicht etwa wissenschaftlich fundierter - Argumentation *nicht nur* vom Tabakraucher beeinträchtigt. Es kommen bereits jetzt weitere Bevölkerungsteile hinzu, andere werden in einigen Jahren folgen.
Daher schlage ich vor, in (z.Zt.) Zeile 71 den anzustrebenden Konsens zu erweitern auf "zwischen Nichtrauchern und sie (lufttechnisch) beeinträchtigende Bevölkerungsteile". Im konkreten Fall wären das die Tabakraucher und Nutzer von Liquid verdampfenden Geräten. Zu gegebenem Zeitpunkt sind weitere Erweiterungen erforderlich, die dann zu diskutieren wären.
Vorschläge:
- ... zwischen Nichtrauchern und sie (lufttechnisch) beeinträchtigende Bevölkerungsteile ...
- ... zwischen Nichtrauchern, Rauchern und anderen, diese durch Ihr Genussverhalten beeinträchtigenden Konsumentengruppen ...
- In Anbetracht neuerer Entwicklungen beschäftigen wir uns auch mit dem erweiterten Thema, inwieweit ein Konsens gefunden werden kann zwischen Nichtkonsumenten von Rauch oder andere Schadstoffe absondernden Konsumartikeln und anderen sie ihre Atemluft betreffende beeinträchtigenden Menschen.
Info: nächste Arbeitssitzung am 5.2.2013
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