AG Nichtraucherschutz/Protokolle/2012-08-22 - Protokoll AG Nichtraucherschutz
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Inhaltsverzeichnis
Protokoll der AG Nichtraucherschutz vom 22.08.2012
Die öffentliche Sitzung fand von 20:00-0:31 Uhr im Mumble statt.
Mumble-Server NRW, Raum Bund => Arbeitsgemeinschaften => Politik => AG Nichtraucherschutz
Organisation
Anwesende
- Markus Hugot
- Andreas
- Werner
- Jens Patzke bis 22:10
- Stefan Betz
- Jürgen
- Rick
- Ranja
- Andi_nRw
- peterM
- Wolfsschaedel
- Ebola
- Martin_G
- djac
Versammlungsleitung und Protokollführung
- Versammlungsleitung: Markus Hugot
- Protokollführung: Markus Hugot
Abstimmung über Reihenfolge der Tagesordnungspunkte
Vorstellungsrunde
Die Vorstellungsrunde findet im Vorstellungs-Pad statt.
Prüfung des Protokolls vom 08.08.2012
Die Anwesenden prüfen das Protokoll
Abstimmung des Protokolls vom 08.08.2012
Werner
Jürgen
Rick
Markus Hugot
Ranja
Andreas
Jens Patzke
Tagesordnung
TOP 1: Abstimmung zum Positionspapier der PG Nichtraucherschutz und Genusskultur
Die AG Nichtraucherschutz übernimmt das Positionspapier der Projektgruppe "Nichtraucherschutz und Genusskultur".
Antragsteller: djac
Am Ende der Begründung des Programmantrages wird noch folgender Satz und Links hinzugefügt:
Materialien und Bewertungen für die zugrundeliegenden Sachfragen haben wir hier zusammengestellt: * Die Gefährlichkeit von Passivrauch * Die Chemie des Tabakrauchs
Die beiden Dokumente wurden von den beiden jeweiligen Arbeitsgruppen erstellt und von der Untergruppe Kompromissler gebilligt.
Der Antrag 1a lautet deshalb: Die AG-Nichtraucherschutz übernimmt die Herausgeberschaft
Antragsteller: ???
peterM
Ranja
Rick
Jürgen
Andi_nRw
Werner
Jens Patzke
Andreas
Wolfsschaedel
TOP 2: Stand der Dinge der anderen Projektgruppen und Anträge
Diskussion von den Anträgen und deren Änderungsvorschlägen:
Parteiprogramm/Wahlprogramm-Antrag der PG "Nichtraucherschutz und Genusskultur"
Pad mit den Änderungsvorschlägen und deren Vorbearbeitung
Vorschlag 1: Streichung von:
b) Die Einrichtung von reinen Rauchergaststätten ist statthaft, wenn die Fläche des Gästebereichs im Inneren einer Einraumgaststätte nicht mehr als 75qm beträgt.
Ersetzen durch:
b) Die Einrichtung reiner Rauchergaststätten soll unter Abwägung der Interessen des Betreibers, der Angestellten und der räumlichen Begebenheiten möglich sein.
Andi_nRw
Jürgen
Werner
Andreas
peterM
Wolfsschaedel
Vorschlag 2: Belassen von:
b) Die Einrichtung von reinen Rauchergaststätten ist statthaft, wenn die Fläche des Gästebereichs im Inneren einer Einraumgaststätte nicht mehr als 75qm beträgt.
Markus Hugot
Stefan Betz
djac
Rick Jens Patzke Ranja
Originaltext:
Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten prüfen die Möglichkeit der Einrichtung wirksam abgetrennter Raucherräume. Die Nichteinrichtung solcher Räume ist nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen statthaft.
Vorschlag 1a:Ersetzen des 1.+2. Satzes:
Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten sollen grundsätzlich Raucherräume einrichten. In sachlich begründeten Ausnahmefällen darf auf die Einrichtung solcher Räume verzichtet werden.
Vorschlag 1b: Ersetzen des 1.+2. Satzes:
Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten sollen grundsätzlich Raucherräume einrichten. In sachlich begründeten Ausnahmefällen kann auf die Einrichtung solcher Räume verzichtet werden.
Wolfsschaedel
Markus Hugot
Vorschlag 1c: Ersetzen des 1.+2. Satzes:
Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten sollen grundsätzlich Raucherräume einrichten. Nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen darf auf die Einrichtung solcher Räume verzichtet werden.
djac
peterM
Andi_nRw
Jürgen
Andreas
Werner
Ranja
Rick
Ebola
Vorschlag 2: Belassen:
Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten prüfen die Möglichkeit der Einrichtung wirksam abgetrennter Raucherräume. Die Nichteinrichtung solcher Räume ist nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen statthaft.
Vorschlag 3:
Keine sachliche Verpflichtung für Raucheräume in den Räumlichkeiten öffentlicher Institutionen (Streichung des Abschnittes über die prinzipielle Einrichtung von Raucherräumen in o.g. Institutionen und dadurch ersetzen, dass ein Raucherbereich eingerichtet werden kann)
Wolfsschaedel
Jens Patzke
Ebola
Markus Hugot
Die Präambel eignet sich nicht zur Einfügung in ein (längeres) Wahlprogramm (für ein Grundsatzprogramm ist das ohnehin zu detailliert). Bitte umformulieren.
Kommentare:
- Wir sehen in dieser Anregung einen wesentlichen Hinweis und streichen das Wort »Präambel«.
- Wir sind der Meinung, dass die Präambel programmkompatibel ist. Wir wären froh um eine Anregung, wie die Präambel programmkompatibler werden sollte.
- Bitte konkretisieren, was da nicht "programmkompatibel" sein soll.
Vorschlag 1: Wort "Präambel" In Überschrift streichen!!
djac
Ranja
Werner
peterM
Rick
Jürgen
Andi_nRw
Jens Patzke
Ebola
Markus Hugot
Andreas
Vorschlag 2: Belassen
Wolfsschaedel
Vorschlag 3: Umformulierung in; Vorbemerkung zum Programmpunkt
Wolfsschaedel
Ebola
Originaltext:
Eine Politik, die einseitig auf Verbote setzt, bewirkt erfahrungsgemäß größere Probleme als die, die sie zu beseitigen verspricht.
Das beste Beispiel dafür ist die Alkoholprohibition der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts in den USA. Die einzige Hinterlassenschaft dieser historischen Periode ist das organisierte Verbrechen, das seine Existenz und explosionsartige Vermehrung der damaligen rigorosen Verbotspolitik verdankt.
Rauchverbote können lediglich einen Rahmen vorgeben und führen nur dann zu einem gesellschaftlichen Konsens, wenn sie von Rauchern wie Nichtrauchern aus Überzeugung getragen werden. An die Stelle eines fortdauernden gesellschaftlichen Zwistes, der durch eine überzogene und kleinliche Verbotspolitik nur angeheizt wird, muss eine Kultur des gegenseitigen Respekts und der gegenseitigen Rücksichtnahme treten.
Titel (Anregung)
Prohibition
- Der Vergleich mit der Prohibition muss gestrichen werden. Rauchverbote - in geschlossenen Räumen und an Orten, denen sich rauchfreie Menschen nicht ohne Weiteres entziehen können - haben nichts mit Prohibition zu tun. Zigaretten dürfen weiterhin legal verkauft und konsumiert werden. Nur eben bitteschön vor der Tür.
Reaktionsvorschlag der Untergruppe:
Zunächst soll festgestellt werden, dass wir uns jetzt nicht mehr im abzustimmenden eigentlichen Antragstext befinden.
Vorschlag/Variante:
Die Anregung bezieht sich auf den Begründungsteil unseres Textes, die nicht Bestandteil des Programms ist. Dennoch nehmen wir die Anregung auf und ändern den Wortlaut.
Vorschlag 1: Ersetzen durch
Änderungsvorschlag der Untergruppe
Ein Beispiel dafür ist die Alkoholprohibition der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts in den USA. Die einzige Hinterlassenschaft dieser historischen Periode ist das organisierte Verbrechen, das seine Existenz und explosionsartige Vermehrung der damaligen rigorosen Verbotspolitik verdankt.
djac
Jürgen
peterMAndi_nRw
Rick
Ebola
Werner
Ranja
Vorschlag 2: Belassen
Werner
Vorschlag 3: komplett Streichen
Der komplette Absatz über die Prohibition ist zu streichen
Wolfsschaedel
Jens Patzke
Ebola
Markus Hugot
Andreas
Anregung:
Keine Ausnahme von e-Zigaretten
- Es besteht kein Grund, die irgendwen dazu zu zwingen, Personen mit eZigarette in ihrem Räumlichkeiten zu dulden. Punkt 4. bitte streichen.
Originaltext:
Die Benutzung der E-Zigarette, in der Inhaltsstoffe verdampft und nicht verbrannt werden, unterliegt nicht den Einschränkungen zum Nichtraucherschutz.
Vorschlag 1: Belassen
Werner
Jürgen
djac
Andreas
peterM
Markus Hugot
Jens Patzke
Ebola
Rick
Wolfsschaedel
Ranja
Begründung 1 zu Vorschlag 1:
Da E-Zigaretten keinen Rauch (Tabakverbrennung) abgeben, unterliegen sie nicht den zu treffenden Beschränkungen zum Nichtraucherschutz. Die Frage der Akzeptanz der E-Zigarette regelt sich deshalb durch das Hausrecht der Inhaber. Zudem sind auch Dampfer Nichtraucher, die es vor Tabakrauch zu schützen gilt.
Werner
Jürgen
djac
Ebola
Ranja
peterM
Rick
Begründung 2 zu Vorschlag 1:
Niemand wird "gezwungen", in seinen Räumen, in denen er das Hausrecht hat, e-Zigaretten zu dulden. Dazu bedarf es keiner "gesetzlichen" Regelung. Ganz im Gegenteil: eine solche Regelung würde deutschlandweit ca. 2 Mio. Nichtraucher (denn das sind Dampfer nun mal) in die Rauchernebenräume zu bringen, was aus gesundheitspolitischer Sicht kontraproduktiv ist und darüber hinaus die Gefahr eines Einstiegs resp. Wiedereinstiegs in den Takakkonsum in sich birgt.
Ebola
Andi_nRw
Wolfsschaedel
Jens Patzke
Markus Hugot
keine Begründung zu Vorschlag 1:
Andreas
Vorschlag 2: herausnehmen
Vorschlag 1 ist angenommen.
Die Begründung 1 wird empfohlen.
Anregung:
Mitarbeiterschutz
- D.h. Mitarbeiter haben in der Gastronomie nicht pauschal den gleichen Anspruch auf eine Rauchfreie Umgebung wie es Arbeitnehmer in anderen Gewerken ebenfalls haben?
- Mit welcher Begründung? Wenn sich ein Besitzer selbst schädigt ist das seine Sache, das Recht über die Gesundheit eines Mitarbeiters zu entscheiden hat er deswegen aber noch lange nicht!
Ergänzende Anmerkung: (Originaltext aus Antrag)
Aspekte des Arbeits- und Jugendschutzes sind nicht Bestandteil des Nichtraucherschutzes, sondern werden in den jeweiligen Gesetzen geregelt.
Vorschlag1: Belassen
djac
Jürgen
Ranja
Andreas
peterM
Wolfsschaedel
Ebola
Werner
Markus Hugot
Jens Patzke
Rick
Andi_nRw
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Begründung:
Begründung 1 zu Vorschlag 1:
(a) dem Anreger klar zu machen, dass wir diese »Ergänzenden Anmerkungen« GENAU aus dem Grund gemacht haben, weil wir uns für Belange der Arbeitstätten nicht kompetent und verantwortlich fühlen. Eins ist dabei deutlich zu machen: Nichtraucherschutz gilt trotzdem!
Begründung 2 zu Vorschlag 1:
(b) darauf hinweisen, dass selbstverständlich Mitarbeiter der Gastronomie den gleichen Anspruch haben, dass es aber in der Praxis nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen (Mitarbeiterin einer Raucherkneipe wird schwanger) überhaupt zu Diskussionen darüber führt.
WICHTIG: Niemand hat das Recht, über die Gesundheit anderer Menschen zu entscheiden.
peterM
Ebola
Ohne Begründung:
djac
Andreas
Jens Patzke
Werner
Markus Hugot
Jürgen
Wolfsschaedel
Ranja
Andi_nRw
Enthaltungen bzgl. der Begründung:
Rick
Der Vorschlag 1 ist angenommen. Es wird empfohlen keine Begründung bzgl. des angenommenen Antrages zu geben.
Anregung:
Einschraenkung 75m² bei reinen raucherkneipen etc rausnehmen
- aus welchem grund is die denn drin? wenn jemand nen schoenen kneipenpalast als raucherbezirk halten moechte soll es ihm doch frei stehen.
Anregung:
Zwang zur Einrichtung von Raucherräumen?
- Verstehe ich 2. richtig, das hier alle dazu gezwungen werden sollen, Raucherräume einzurichten (ausser in sachlich begründeten Ausnahmefällen?)
Anregung:
Bitte Quellen für die Umstrittenheit der gesundheitlichen Gefährdung durch Passivrauch
1.Vorschlag: belassen
Die Quellen sind im Antrag verlinkt, nach "ergänzende Anmerkungen":
Materialien und Bewertungen für die zugrundeliegenden Sachfragen haben wir hier zusammengestellt:
- Die Gefährlichkeit von Passivrauch
- Die Chemie des Tabakrauchs
2. Vorschlag: erweitern
zusätzlich Hinweis auf Links auf der Wikiseite
Ohne Gegenrede angenommen
3. Vorschlag:
keine Verlinkung
Anregung:
... auch wenn der Grad der gesundheitlichen Gefährdung durch Passivrauch nach wie vor umstritten ist.
- vor allem von der Tabaklobby.
- Selbst wenn auch nur eine geringe gesundheitlichen Gefährdung durch Passivrauch entsteht (und ich bin davon überzeugt das es ist eine schwere Gefährdung ist) muss reglementiert werden. Schutz von unbeteiligten Dritten (hier Passivraucher) muss vor dem Recht auf Selbstbestimmung (des Rauchers) gehen.
- Gerade die Möglichkeit von Raucherräumen wird in NRW massiv missbraucht, so sind die Nichtraucherräume teilweise nur durch Raucherräume erreichbar, oder es werden weite Teile eines grossen Lokals zu Raucherräumen erklärt.
- Öffentliche Räume müssen rauchfrei werden. alle. keine Ausnahme.
Antwort 1 (Untergruppe):
Diese Anregung läuft der inhaltlichen Ausrichtung unseres Antrages entgegen, einen Kompromiss zwischen einem wirksamen Nichtraucherschutz und dem Schutz der Interessen der Raucher herzustellen.
Werner
Jürgen
Rick
peterM
Ranja
Wolfsschaedel
Andi_nRw
Andreas
Antwort 2 (Untergruppe):
Zunächst soll festgestellt werden, dass wir uns jetzt nicht mehr im abzustimmenden, eigentlichen Antragstext befinden. Dennoch wollen wir kurz auf diese Anregung eingehen:
Wir stimmen dem ersten Teil der Anregung {bis (des Rauchers) gehen] vollends zu. Gerade darin sehen wir den Sinn unserer AG Nichtraucherschutz.
Kontrolle von Gesetzen, um auf diese Weise Missbrauch aufzudecken, kann nicht Aufgabe des Nichtraucherschutzes sein, sondern gehört in den Verantwortungsbereich der Executive - und (persönliche Aussage!) ich meine damit ausdrücklich nicht sozialgesellschaftliche Kontrolle, die ihrerseits durch den Hang zu Denunziantentum und "Blockwartmentalität" erheblichen sozialen Unfrieden produzieren könnte. Gerade aber in NRW sind die Anzahl der tatsächlich zu Anzeige gekommenen Fehlverhalten, und erst Recht die Anzahl der mit Bußgeldern geahndeten Fälle im Verhältnis zur Anzahl der gastronomischen Betriebe, in denen das Rauchen untersagt ist, gering.
Zur Anregung im letzten Satz ("öffentliche Räume müssen rauchfrei werden") sei zunächst mal der Anreger aufgefordert, seinen Begriff vom "öffentlichen Raum" zu bestimmen. Meint er die Straße vor dem Haus, die Gaststätte oder das Rathaus? Gastronomische Einrichtungen (soweit nicht in Bundes- oder Landeseigentum) sind KEINE öffentlichen Einrichtungen - sie sind lediglich öffentlich zugänglich, ebenso, wie die Toreinfahrt zum Haus. An dieser Stelle bietet der Anreger aber auch an, dass es nicht öffentlich zugängliche gastronomische Einrichtungen geben könnte...
Anregung:
Freiheit der Raumgestaltung
In der Einleitung steht richtigerweise "Die Piratenpartei steht für Transparenz, Freiheit und gesellschaftliche Teilhabe."
In dem Satz "Die Nichteinrichtung solcher (Raucher)Räume ist nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen statthaft." kommt ein Zwang zum Ausdruck, der mit diesem Freiheitsgrundsatz nicht vereinbar ist. Der zugehörige Absatz "2." muss weg.
Nähere Begründung:
Ein Zwang zur Gestaltung ihrer Räumlichkeiten für Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen wäre z.B. dann zulässig, wenn es
- um ein Grundbedürfnis geht
- das zudem ständig und jederzeit zur Verfügung stehen muss.
Daher ist z.B. ein Zwang zur Einrichtung von Toiletten für bestimmte öffentlich zugänglichen Einrichtungen sinnvoll und zulässig.
Schon für einen Zwang zur Darreichung von Essen trifft das nicht mehr zu (obwohl Essen ein unverzichtbares Grundbedürfnis ist, muss es nicht jederzeit zur Verfügung stehen).
Erst recht dann nicht fürs Rauchen. Es muss den Besitzern der öffentlich zugänglichen Einrichtungen überlassen bleiben, ob sie dafür Geld und/oder Fläche investieren.
Vorschlag1:
Die Gründe für diese Anregung sehen wir in einem von uns nicht intensiver kommunizierten Verständnis der Begriffe.
"Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten..." sind Bund, Länder und Gemeinden ("öffentliche Träger"). Jene "unterhalten" lediglich Räumlichkeiten (mit Ausnahme gewerblicher Betriebe), zu denen der Bürger manchmal hingegen muss. Somit sollte Dieer Betreiber auch in die Pflicht genommen werden dürfen, für seine Klienten ein im Verhältnis zur gesellschaftlichen Verbreitung (nahezu 30 %) entsprechendes, unmittelbares Umfeld zu schaffen. Schließlich gibt es - um Ihr eigenes Beispiel aufzugreifen - ja auch Damen- und Herrentoiletten. Ihrem Anliegen wäre doch auch mit nur einer Art von Toilette vollends Genüge getan.
In der "Nähere(n) Begründung" spricht der Anreger wieder ausschließlich von "öffentlich zugänglichen" - also privat betriebenen Einrichtungen. Hier stimmen wir dem Anreger wieder vollends zu wenn er schreibt, dass es dem "Besitzer" - denn den gibt es ja bei privaten, im Gegensatz zu "öffentlichen Einrichtungen nun mal - "überlassen bleiben muss, ob er dafür Geld und/oder Fläche investiert". Dies kann aber so linear übertrgen NICHT für öffentliche Einrichtungen gelten, für die auch jene 30 Prozent ihren Beitrag in form von Steuern geleistet haben - und sich nun darin genau so willkommen fühlen möchten, wie Nichtraucher (die es selbstverständlich zu schützen gilt).
Vorschlag 2:
Auch hier beziehen wir uns auf die Beantwortung der Anregung "Kein Zwang zur Einrichtung von Raucherräumen" (Link setzen).
djac
Ranja
Wolfsschaedel
peterM
Werner
Jürgen
Rick
Vorschlag 3:
Wir gehen auf diesen Änderungsvorschlag ein und stellen die Antwort zu dem ähnlichen Vorschlag zurück. Wir beschäftigen uns bis zur nächsten Sitzung im Rahmen der Untergruppe mit der Antwort.
Jürgen
Vorschlag 4:
Wir formulieren jetzt eine Sammelantwort auf alle Anregungen, die sich auf die Raumfrage beziehen.
Andi_nRw
Rick
Ranja
peterM
Anregung:
Raucherräume in Gaststätten ohne Bewirtung
- In Raucherräumen in Gaststätten soll keine Bewirtung stattfinden. Dies dient dem Schutz der Angestellten.
- Im Falle von Diskotheken oder Tanzlokalen darf sich auch keine Tanzfläche im Raucherbereich befinden. Sonst ist der Effekt gleich 0.
Vorschlag: zu Satz 1 der Anregung:
Ein guter Chef spricht mit seinen Mitarbeitern im Vorfeld die Bereitschaft zum Bedienen im Raucherbereich ab. Gem. einer Anregung des DEHOGA sollte dazu eine jederzeit vom Mitarbeiter widerrufbare Einverständniserklärung unterzeichnet werdn. Ein "Zwang" zur Arbeit im Raucherraum darf nicht ausgeübt werden.
In der Praxis führt dies bestenfalls in Einzelfällen zu Disputen, da ein sehr hoher Anteil gastonomischer Mitarbeiter selbst Raucher sind. Demgegenüber sind vor der Tür einer Nichtrauchergaststätte rauchende Mitarbeiter ein sehr viel häufigeres Problem, dass seinerseits auch noch als negatives Vorbild für Kinder und Jugendliche dient.
Werner
Jürgen
Ranja
Wolfsschaedel
Rick
Andreas
peterM
Andi_nRw
Markus Hugot
Anregung:
Hintergrundinformationen zu einigen Mitgliedern der AG Nichtraucherschutz
- http://lobbywatch.wordpress.com/2012/08/17/tabaklobbyisten-kapern-die-piratenpartei/
- Ich bitte um eine ausführliche Stellungnahme dazu!
- Von diesem Werner Niedermeier (@Aranita) bin ich auf Twitter auch schon beschimpft worden, weil ich meine Verwunderung über diese Initiative ausgedrückt hatte. Ich warte dann mal auf weitere Beschimpfungen.
Vorschlag 1: Wer seine Informationen aus anonymen Hetzblogs bezieht, erwartet doch nicht im Ernst, dafür noch gelobt zu werden.
Vorschlag 2: Keine Antwort
Andreas
Wolfsschaedel
Andi_nRw
Markus Hugot
Werner
Vorschlag 3: Piraten beurteilen die Vorschläge anhand der Inhalte und nicht aufgrund der einzelnen handelnden Personen. Daher lehnt es die Arbeitsgruppe insgesamt ab, auf Fragen zu einzelnen Personen einzugehen.
Jürgen
Werner
Rick
Ranja
Wolfsschaedel
Andi_nRw
Andreas
Vorschlag 4: Wer seine Informationen aus anonymen Blogs bezieht, erwartet doch nicht im Ernst, dafür noch gelobt zu werden.
Werner
Vorschlag 5 Ich möchte das eine Grundsätzliche Information erfolgt, auch später!
Anregung:
Anteil der Raucher in der AG Nichtraucherschutz
- Bitte den Anteil der Raucher und Nichtraucher in der AG Nichtraucherschutz abbilden.
Vorschlag 1: Derartige Spaltungen der Menschen in rauchende und nichtrauchende Menschen macht die Piratenpartei nicht mit.
Werner
Vorschlag 2: Keine Antwort
Andreas
Wolfsschaedel
Markus Hugot
Vorschlag 3: Wir beziehen uns auch bei dieser Anregung auf unsere Antwort auf die Anregung "Hintergrundinformationen zu einigen Mitgliedern der AG Nichtraucherschutz"
Vorschlag 4: Piraten beurteilen die Vorschläge anhand der Inhalte und nicht aufgrund der einzelnen handelnden Personen. Daher lehnt es die Arbeitsgruppe insgesamt ab, auf Fragen zu einzelnen Personen einzugehen.
Werner
peterM
Jürgen
Andi_nRw
Vorschlag 5: Zusammenlegung der Beantwortungen von Antrag 13 und 14
Wolfsschaedel
Jürgen
Rick
Ranja
Andi_nRw
Andreas
Antragsteller: Jürgen
Ich beantrage TOP 7 der Tagesordnung jetzt direkt vorzuziehen, da dieser sonst nicht mehr besprochen werden dürfte.
Werner
Jürgen
Ranja
peterM
Andreas
Markus Hugot
Andi_nRw
Martin_G
Don via Chat
Antragsteller: Andi_nRw
Rückkehr zum TOP 2 und Gesamtabstimmung über den Antrag mit Begründung
Werner
Andreas
peterM
Ranja
Markus Hugot
Jürgen
Martin_G
Andi_nRw
Don via Chat
TOP 7: Diskussion über die fortschreitende Hetze und Diskriminierung der AG Nichtraucherschutz und mögliche Konsequenzen daraus
Werner berichtet: Sowohl auf der Mailingliste als auch auf Pads und anderen Diskussionsplattformen (Twitter, Facebook...) werden derzeit massive Angriffe und Verleumdungen gegen die AG Nichtraucherschutz und einzelne Personen dieser AG lanciert. Berichte darüber und eine Meinungsbildung, wie wir damit verfahren.
Diskussion zum Thema
Diskussion zum Thema
Die Sitzung wird um 0:31 Uhr von Andreas beendet.