AG Migration/Anträge/Modulantrag Integration
Inhaltsverzeichnis
- 1 Modul 1: Präambel
- 1.1 Modul 2: Freier und kostenloser Zugang zu Sprachkursen
- 1.2 Modul 3: Freiwillige Orientierungskurse
- 1.3 Modul 4: Gleichbehandlung aller Studenten im Bezug auf die Ausübung einer studentischen Nebentätigkeit
- 1.4 Modul 5: Keine prekären Arbeitsverhältnisse für Deutschlehrer der Integrationskurse
- 1.5 Quellen
Modul 1: Präambel
Präambeltext
Modul 2: Freier und kostenloser Zugang zu Sprachkursen
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Migranten einen Anspruch auf vollständige sprachliche Integration haben. Ausländischen Mitbürgern muss es ermöglicht werden kostenlos die Deutsche Sprache bis zu dem Niveau zu erlernen, welches für ihr jeweiliges Berufsziel erforderlich ist.
Begründung Modul 2: Freier und kostenloser Zugang zu Sprachkursen
Sprachliche Barrieren dürfen Menschen nicht daran hindern ihr Leben zu verwirklichen und sich frei zu entfalten. Ausserdem ist es in Anbetracht des gegenwärtigen Fachkräftemangels sinnvoll vorhandenes Potenzial der Bevölkerung zu nutzen um diesem Fachkräftemangel entgegenzutreten. Sprachliche Barrieren hindern Menschen daran sich zu verwirklichen und frei zu entfalten. Wer die Sprache eines fremden Landes spricht kann sich weit besser einbringen als Jemand, der dies nicht tut. Ebenso haben Migranten haben oft nicht die Mittel die Kurse selbst zu finanzieren. Aus diesem Grund halten wir eine Subvention der Sprachkurse für wichtig. Davon profitiert auch die Gesellschaft als Ganzes.
Hintergund
Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass Zuwanderer, die ihre Aufenthaltserlaubnis nach dem 01.Januar 2005 erhalten haben, einen Anspruch auf einen Integrationskurs haben. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht, wenn keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorliegen. Die Dauer des Kurses beträgt 645-945 Unterrichtsstunden. An den Kosten muss sich der Teilnehmer mit 1,20 € pro Unterrichtsstunde (also 774-1134€ für den gesamten Kurs) beteiligen. Für Zuwanderer im Leistungsbezug (ALG II oder Sozialhilfe) können die Kosten erstattet werden. Das Ziel des Kurses ist die Vermittlung von Deutschkenntnissen im Umfang des Sprachniveaus B1. Weiterführende Deutschkurse (Niveau-Stufen B2-C2) müssen selbst bezahlt werden. Für die Kommunikation in einer qualifizierten Berufstätigkeit ist allerdings ein Sprachniveau von mindestens B2 sinnvoll und notwendig. Für ein Studium wird sogar ein DSH-Zertifikat benötigt, welches vergleichbar ist mit den Stufen C1/C2. Man kann vor einem Studium an den Universitäten DSH-Kurse besuchen, allerdings setzen diese ein Sprachniveau von mindesten B2 voraus. [1]
Modul 3: Freiwillige Orientierungskurse
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein die Orientierungskurse, welche Teil der Integrationskurse für Zuwanderer sind, nicht mehr zwingendend zum Bestehen der Integrationskurse erforderlich zu machen.
Begründung Modul 3: Freiwillige Orientierungskurse
Der Orientierungskurs (dessen Fragen unter [2] begutachtet werden können) soll eigentlich dazu dienen Zuwanderer mit der Politik, der Geschichte und dem Sozialsystems Deutschlands vertraut zu machen. Schaut man sich die Fragen jedoch an oder macht man den online verfügbaren Test [3], so fällt auf, dass die Fragen einen recht hohen Anspruch haben. Dies fällt umso mehr ins Gewicht, wenn man bedenkt, dass Zuwanderer in der Lage sein sollen diesen Test zu bestehen, nachdem sie im Regelfall lediglich 600 Stunden Sprachunterricht und 60 Stunden gezielte Vorbereitung auf den Orientierungskurs erhalten haben. [4] Der Integrationskurs besteht im wesentlichen aus zwei Teilen: Zum einen aus einem Sprachkurs, der zum Erlangen der Sprachniveau-Stufe B1 [5] führt und dem Orientierungskurs. Letzterer ist zwingender Bestandteil des Integrationskurses und der gesamte Kurs gilt als nicht bestanden, wenn nicht auch der Orientierungskurs bestanden wurde. Im Bewusstsein dieser Tatsache gehen viele Besucher der Integrationskurse dazu über die Antworten der Fragen einfach nur auswendig zu lernen, ohne wirklich den Sinn dahinter zu verstehen. Anzumerken ist, dass dieser Antrag nicht die Abschaffung der Orientierungskurse fordert. Er fordert lediglich, dass diese für die Besucher der Kurse freiwillig sein sollten.
Modul 4: Gleichbehandlung aller Studenten im Bezug auf die Ausübung einer studentischen Nebentätigkeit
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, die Bedingungen für eine studentische Nebentätigkeit anzupassen und bestehende Unterschiede zwischen Nicht-EU Ausländern, EU-Ausländern der "alten" EU-Länder (inklusive Deutschland) und EU-Ausländern der "neuen" EU-Länder abzubauen. Die Gleichbehandlung für alle Studenten jeder beliebigen Nationalität wird gefordert.
Begründung Modul 4: Gleichbehandlung aller Studenten im Bezug auf die Ausübung einer studentischen Nebentätigkeit
Seit 2005 dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, 90 volle oder 180 halbe Tage im Jahr arbeiten. Dafür brauchen sie keine Zustimmung der Agentur für Arbeit. Allerdings dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU kommen, sich nicht selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten! Wenn sie mehr als 90 volle oder 180 halbe Tage arbeiten wollen, brauchen sie die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Ob sie diese Zustimmung erhalten, hängt von der Arbeitsmarktlage am jeweiligen Studienort ab. In Regionen mit höherer Arbeitslosigkeit werden sie wenig Chancen haben, mehr als 90 Tage arbeiten zu können. Eine Ausnahme ist allerdings die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft: Solange das Studium nicht gefährdet ist, kann diese zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss aber trotzdem informiert werden, wenn Nicht-EU Ausländer als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft arbeiten wollen! [6] Das Bestehen dieser Restriktionen gegenüber Ausländern aus einem Nicht-EU Land ist diskriminierend und selektiv. Nur Ausländer aus dem EU-Ausland und Deutsche genießen die selben Regelungen und sind faktisch gleichgestellt was eine studentische Nebentätigkeit angeht. [7]
Modul 5: Keine prekären Arbeitsverhältnisse für Deutschlehrer der Integrationskurse
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein prekäre Arbeitsverhältnisse für Deutschlehrer der Integrationskurse für Ausländer zu unterbinden.
Begründung Modul 5: Keine prekären Arbeitsverhältnisse für Deutschlehrer der Integrationskurse
In den staatlich geförderten Integrationskursen leisten Deutschlehrer/innen einen Großteil der Integrationsarbeit. Sie haben selber aber kaum/keine soziale Absicherung, sind im Krankheitsfall ohne Einkommen und im Alter ohne ausreichende Rente. Sie arbeiten als freiberufliche Honorarkräfte zu Honoraren, die weder ihre vom Staat geforderte hohe Qualifikation noch ihre wichtige und nicht einfache Arbeit würdigen - und auch keine soziale Absicherung ermöglichen. Die meisten Lehrkräfte arbeiten als Scheinselbstständige. Sie sind in die Organisation der Bildungsträgers eingegliedert und arbeiten nach Anweisungen. Sie verrichten also Tätigkeiten, die im Sinne des $7 SGB IV als ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis angesehen werden müssten, werden aber auf Honorarbasis als Selbstständige bezahlt. Tatsächlich unterscheidet sich ihre Arbeit nicht von der Arbeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Wir fordern für die Lehrkräfte eine Angleichung an die Verhältnisse der Lehrkräfte, die in öffentlichen Gymnasien arbeiten: eine Bezahlung nach demselben Tarif, der für Lehrkräfte der Sekundarstufe 2 gilt. Die Bezahlung hat durch eine staatliche Behörde, und nicht durch den Bildungsträger zu erfolgen. Der Arbeitsvertrag soll mit der staatlichen Behörde, nicht mit dem Bildungsträger geschlossen werden. Tariflich ausgehandete Vereinbarungen, die für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen gelten, sollten für die Lehrkräfte in Integrationskursen übernommen werden. Integrationskurse könnten entsprechend auch in den Räumlichkeiten der öffentlichen Schulen durchgeführt werden.
Quellen
[1]: http://de.wikipedia.org/wiki/Integrationskurs
[2]: http://i-punkt-projekt.de/downloads/orientierungskurs-lernkarten.pdf
[3]: http://oet.bamf.de/pls/oetut/f?p=524:1:2495039210494657
[4]: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/InhaltAblauf/inhaltablauf-node.html
[5]: http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Europ%C3%A4ischer_Referenzrahmen
[6]: http://www.internationale-studierende.de/fragen_zur_vorbereitung/finanzierung/jobben/#c245
[7]: http://portal.mytum.de/studium/bewerbung/incomings/arbeiten/document_view