AG Migration/Anträge/Modulantrag Asyl
Inhaltsverzeichnis
Modul 1: Präambel
Präambeltext
Modul 2: Amnestie für Papierlose
Die Piratenpartei Deutschland tritt für eine Amnestie für Menschen, welche sich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik befinden, ein. Die Amnestie umfasst, neben einem Straferlass für den Aufenthalt ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik, auch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis für alle Amnestierten. Ziel dieser Amnestie ist, den Papierlosen, d.h. Menschen, die wegen ihrem ungeregelten Aufenthaltsstatus rechtlos sind, ihre Würde zurückzugeben, der Marginalisierung eines Teils der Gesellschaft entgegenzutreten und den Solidaritätsgedanken zu fördern. Die genauen gesetzlichen Regelungen für eine Amnestie (Dauer des Aufenthaltes, um in den Genuss der Amnestie zu kommen; Umgang mit durch kriminelle Handlungen straffällig gewordenen Menschen, die in den Genuss einer Amnestie kommen könnten, usw.) sollen durch eine Expertenkommission erarbeitet werden.
Begründung Modul 2: Amnestie für Papierlose
Ab welchem Zeitpunkt könnten illegal hier lebende Menschen, die sonst keine Straftat begehen, das Recht auf eine Lebensperspektive in der Bundesrepublik Deutschland verdienen? Anders ausgedrückt: Warum gehen wir anscheinend von der rechtlichen Grundannahme aus, dass es im Bereich des unerlaubten Aufenthalts keine Möglichkeit einer „Verjährung“ des ursprünglichen Vergehens gibt? Warum können Menschen, die eine Steuerhinterziehung begangen haben, die (Gewalt-) verbrechen begangen haben, aus juristischen Gründen auf die „Verjährung“ dieser Taten setzen? Bei papierlosen Migranten sieht es genau andersherum aus: Je länger sie hier unentdeckt leben, desto schwerwiegender wird die Straftat (so zumindest die überwiegende juristische Beurteilungstendenz).
Frankreich, Polen und die USA (periodisch) haben solche Amnestien durchgeführt, wobei sich dadurch die Kriminalität reduziert hat und die Steuereinnahmen gestiegen sind. Am wichtigsten jedoch: Viele Menschen hatten wieder Chancen sich ein gutes Leben aufzubauen.
Modul 3 Aussetzung der Abschiebung
Wir setzen uns für eine generelle Aussetzung von Abschiebungen und Abschiebehaft ein. Abschiebung ist ein staatliches Zwangsmittel, welches oft nur mit Hilfe von Maßnahmen durchgeführt werden kann, die mit den Grundrechten und Menschenrechten in Konflikt stehen und somit eines freiheitlichen Rechtsstaates unwürdig sind. Die Konsequenzen einer Abschiebung führen für den betroffenen Menschen fast immer zu einer aussichtslosen Situation und oft auch zu Gefahr für Leib und Leben.
Begründung Modul 3: Aussetzung der Abschiebung
Abschiebungen sind ein Problem, weil Abschiebungen von "geduldeten" und illegalisierten Menschen so sehr gefürchtet werden, dass sie in ständiger Angst leben oder sogar im Untergrund leben - mit den bekannten Folgen wie Schwarzarbeit, keine medizinische Versorgung, faktische Rechtlosigkeit. Daher ist hier bewusst von der Aussetzung von Abschiebung und Abschiebehaft die Rede.
Flüchtlinge und illegalisierte Menschen fürchten die zwangsweise Rückkehr in ihre "Heimat" oft so sehr, dass sie keine anderen Ausweg sehen als den Selbstmord, wenn die Abschiebung bevorsteht. Im Februar 2012 kam es zum Suizid eines iranischen Flüchtlings in Bayern. Kurz darauf begann der von Flüchtlingen selbst organisierte Flüchtlingsstreik und dann der Protestmarsch der Flüchtlinge von Würzburg nach Berlin. Im Laufe des Jahres kam es immer wieder zu weiteren Suizid-Versuchen. Welche Furcht muss ein Mensch haben, dass er den Tod der Abschiebung vorzieht?
Die einzige Möglichkeit, den Menschen diese Furcht zu nehmen und so zu helfen ist, die Abschiebung - bzw. die Praxis der Abschiebung - sofort abzuschaffen oder auszusetzen.
Modul 4: Unverzügliche Bearbeitung von Asylanträgen
Modul 4 Text hier
Modul 5: Abschaffung der Residenzpflicht
Der Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text in das Wahlprogramm im Bereich Asyl aufzunehmen: Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Abschaffung der Residenzpflicht bundesweit ein.
Begründung Modul 5: Abschaffung der Residenzpflicht
Die Residenzpflicht ist in Europa einzigartig. Niemand soll in in seinem Recht auf freie Bewegungsfreiheit beschränkt werden. Durch die Residenzpflicht werden Flüchtlinge kriminalisiert und diskriminiert. Die räumliche Beschränkung des Aufenthalts von Asylbewerbern und Menschen mit Duldung, umgangssprachlich Residenzpflicht, führt zur Kriminalisierung und Diskriminierung. Den Flüchtlingen wird ihr Grundrecht auf Bewegungsfreiheit genommen. Bei Verstößen ahndet die Ausländerbehörden das Vergehen mit Bußgeldern oder Strafbefehlen, welche in vielen Fällen sogar zu Ausweisungen führen können.