AG Migration/Amnestie Papierlose

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Antrag

Die Bundesversammlung möge Folgendes zum Teil des Wahlprogramms zur BtW 2013 machen:

•Die Piratenpartei Deutschlands tritt für eine Generalamnestie für Menschen, welche sich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik befinden, ein.

•Die Amnestie umfasst, neben einem Straferlass für den Aufenthalt ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik, auch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis für alle Amnestierten.

•Ziel dieser Amnestie ist, den Papierlosen, d.h. Menschen, die wegen ihrem ungeregelten Aufenthaltsstatus rechtlos sind, (eine positive perspektive zu geben. sie koennen sodann positiv in die gesellschaft einbringen. _konkreter pro11) ihre Würde zurückzugeben, der Marginalisierung eines Teils der Gesellschaft entgegenzutreten und den Solidaritätsgedanken zu fördern.


Begründung (nicht Teil des Antrags)

Die Zahl der in der Bundesrepublik lebenden Papierlosen bleibt im Dunklen und die Schätzungen schwanken. Die deutsche Bischofskonferenz zum Beispiel geht von 400.000 aus, andere, wie der DGB, gehen von 1,5 Mio. aus. [1]

Betroffen sind auch Migranten bzw. Migrantinnen, die zwar als Arbeitskräfte z.B. im Haushalt, im Gastgewerbe oder in der Altenpflege sehr geschätzt sind, aber aus den verschiedensten Gründen keine gültige Aufenthaltsbewilligung (mehr) haben. Gemeinsam ist ihnen die Rechts- und Perspektivlosigkeit. Alle sind der Ausbeutung durch Schwarzarbeit ausgesetzt.

Ab welchem Zeitpunkt könnten illegal lebende Menschen, die sonst keine Straftat begehen, das Recht auf eine Lebensperspektive in der Bundesrepublik Deutschland verdienen? Anders ausgedrückt: Warum gehen wir anscheinend von der rechtlichen Grundannahme aus, dass es im Bereich des unerlaubten Aufenthalts keine Möglichkeit einer „Verjährung“ des ursprünglichen Vergehens gibt? Warum können Menschen, die Steuerhinterziehung begannen haben, die (Gewalt-) verbrechen begannen haben, aus Juristischen Gründen, auf die „Verjährung“ dieser Taten setzen? Bei papierlosen Migranten sieht es genau andersherum aus: Je länger sie hier unentdeckt leben, desto schwerwiegender wird die Straftat (so zumindest die Überwiegende juristische Beurteilungstendenz). [2]


Dies widerspricht aber der tatsächlichen Lebensweise, der zunehmenden Etablierung der Migranten in der Bundesrepublik, die den Hang zur Gesetzeskonformität mit der Zeit verstärkt. [3]

Es sei denn, die Menschen driften durch materielle Verelendung in die (Klein-)Kriminalität ab. Vor diesem Verlust einer "gesetzeskonformen" Perspektive haben aber sehr viele Betroffene große Angst. [4]

Frankreich, Polen und die USA (periodisch) haben solche Amnestien durchgeführt, wobei sich dadurch die Kriminalität reduziert hat und die Steuereinnahmen gestiegen sind. [5] Am wichtigsten jedoch: Viele Menschen hatten wieder Chancen sich ein gutes Leben aufzubauen.

Alternative Begründung 1

Je nach Schätzung leben in Deutschland zwischen 400k und 1,5 mio menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel (sogenannte Papierlose). Eine große Gruppe bilden Kinder und Jugendliche, die Familiennachzugsregelungen nicht beanspruchen konnten und trotzdem mit ihren Eltern in der Bundesrepublik leben. [1]

Sie machen sich somit strafbar, haben jedoch keine Möglichkeit der Legalisierung. Beim ersten Kontakt mit Behörden würden sie wohl abgeschoben. Somit leben sie vollumfänglich im Untergrund und haben keine Gesundheitsvorsorge und -behandlung, müssen schwarz arbeiten, usw.

Frankreich, Polen und die USA (periodisch) haben solche Amnestien durchgeführt, wobei sich dadurch die Kriminalität reduziert hat und die Steuereinnahmen gestiegen sind. [2A] Am wichtigsten jedoch: Viele Menschen hatten wieder Chancen sich ein gutes Leben aufzubauen.

Alternative Begründung 2

Viele Migranten ohne gültige Aufenthaltstitel, hier als "Papierlose" bezeichnet, ringen um ihre Würde im täglichen Leben. Ihr Leben ist bestimmt von der Angst entdeckt zu werden. Jeder Behördenkontakt würde zur Abschiebung führen. Bei Rot über die Ampel zu gehen kann zum Schicksalsschlag werden, wird man von der Polizei erwischt.Diese Menschen sind aus den verschiedensten Gründen in unserem Land gestrandet, wie auch in den umliegenden Ländern.

Unser Nachbar Polen hat z. B. kürzlich mit einer Amnestie einen Schritt zur Wahrung der Würde dieser Menschen eingeleitet, Italien wendet periodisch die Möglichkeit der Amnestie an. Auch Frankreich steht dahinter nicht zurück und hat ebenfalls eine Amnestie für "Papierlose" durchgefürt.


Die Zahl der in der Bundesrepublik lebenden "Papierlosen" bleibt im Dunklen. Die Schätzungen schwanken, so geht die der deutschen Bischofskonferenz von 400.000 aus, andere, wie der DGB, gehen von 1,5 Mio. aus. (1) Betroffen sind auch Migranten bzw. Migrantinnen, die zwar als Arbeitskräfte z. B. im Haushalt, im Gastgewerbe oder in der Alterspflege sehr geschätzt sind, aber aus den verschiedensten Gründen keine gültige Aufenthaltsbewilligung (mehr) haben. Gemeinsam ist ihnen die Rechts- und Perspektivlosigkeit. Alle sind der Ausbeutung durch Schwarzarbeit ausgesetzt.

Quellen

[1] Behördliche Schätzungen (Bundesministerium des Inneren, Bundesministerium für Arbeit) sowie eines Wohlfahrtsverbandes (Deutsche Caritas) aus der ersten Hälfte der 90er Jahre nennen eine halbe Million, der Europarat nannte 1996 gar die Zahl von einer Million. Schätzungen in der Presse gehen noch darüber hinaus. siehe auch Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen über die Lage der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland (Berlin 2000) 198.

[2]Im Ausländergesetz findet sich der Straftatbestand des illegalen Aufenthalts (§§ 92, 92a, 92b), der mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr geahndet werden kann. „Illegaler Aufenthalt“, d.h., die Einreise und Aufenthalt ohne Visum oder ein anderweitiges gültiges Erlaubnisdokument der zuständigen Ausländerbehörde wird also strafrechtlich verfolgt. Zu Illegalisierten können Personen werden aus der Gruppe legal Eingereister mit befristetem Aufenthaltsrecht wie ausländische StudentInnen, TouristInnen oder SaisonarbeiterInnen, wenn sie länger in Deutschland verweilen als es die Befristung zulässt.

[2A] "Dass Sie uns nicht vergessen …" Menschen in der Illegalität in München. Eine empirische Studie im Auftrag der Landeshauptstadt München. München, 2003, s. 113 bis 116


[3] "Dass Sie uns nicht vergessen …" Menschen in der Illegalität in München. Eine empirische Studie im Auftrag der Landeshauptstadt München. München, 2003, s. 25

[4] Vgl. Uihlein, H.: Menschen in der Illegalität – ein vernachlässigtes Problem. In: IZA, 1-2002, S. 39–45.

[5] "Dass Sie uns nicht vergessen …" Menschen in der Illegalität in München. Eine empirische Studie im Auftrag der Landeshauptstadt München. München, 2003, s. 113 bis 116

Diskussionspad

Hintergrundmaterial

Polen

Andere Länder

EU