AG Migration/AbschaffungVisaWarndatei

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Antrag

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein die, am 30.11.2011 beschlossene, Visa-Warndatei wieder abzuschaffen.

Hintergrund (Nicht Teil des Antrags)

In der Visa-Warndatei sollen alle Antragsteller auf ein Visum sowie diejenigen, die sie eingeladen haben, in Deutschland gespeichert werden, sofern die Einladenden mehr als drei Einladungen pro Jahr (bei juristischen Personen fünf) aussprechen. Nach einem Eintrag findet ein vom Bundesverwaltungsamt angestoßener automatischer Datenabgleich mit der Antiterror-Datei statt. Bei einem Treffer sollen die Sicherheitsbehörden wie die Visumsbehörden benachrichtigt werden. In der Sitzung des Innenausschusses kündigte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums an, dass geprüft werde, ob die Visa-Daten auch mit der geplanten Datensammlung gegen den Rechtsextremismus zusammengelegt werden müssen. [0] [1]

Begründung (Nicht Teil des Antrags)

Die Visa-Warndatei greift entschieden in die Rechte der Antragsteller eines Visums und derjenigen, die einen Menschen aus einen Nicht-EU Land einladen, ein. Dies ist ein unnötiger bürokratischer Akt, der aus piratiger Sicht ebenso abzulehnen ist wie sonstige übertriebenen Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung, welche im Endeffekt lediglich der Beschneidung der Privatssphäre dienen.

Quellen

[0]: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Visa-Warndatei-ist-beschlossen-1387849.html
[1]: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-12/bundestag-visa-warndatei

Neue Begründung (Nicht Teil des Antrags)

Die Visa Warndatei [1] ist aus Datenschutzsicht nicht akzeptabel, weil unverhältnismäßig in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Visaantragstellern und Einladern in Deutschland eingegriffen wird.

Nicht nur auffällige Visaantragsteller, sondern sämtliche Einlader in Deutschland sollen gespeichert werden: Wirtschaftsunternehmen, Sport- und Musikvereine, Verbände für den Jugendaustausch, kulturelle und humanitäre

Organisationen sowie Personen, die für diese Stellen tätig sind. Wer Ausländer von außerhalb Europas nach Deutschland privat einlädt, wird ebenfalls erfasst. Betroffen sind insbesondere eingewanderte und binationale Familien.

"Es handelt sich bei der VWD um eine Datei mit äußerst sensiblen Daten mit Angaben über personelle internationale Kontakte. Derart sensible Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedürfen einer Rechtfertigung im überwiegenden Allgemeininteresse sowie besonderer organisatorischer und verfahrensrechtlicher Vorkehrungen (BVerfG NJW 1984, 419). In Ermangelung einer überprüfbaren empirischen Begründung der Erforderlichkeit und Wirkung bestehen starke Zweifel an der Zweck- und Verhältnismäßigkeit der geplanten VWD. Soweit Informationen verfügbar sind, sprechen die dafür, dass die Einladungstätigkeit nach § 68 AufenthG weitgehend rechtskonform erfolgt. Zweifellos gibt es Missbrauchsfälle; diese sind aber Einzelfälle, erfolgen zumeist in organisierter Form und lassen sich mit einem verdachtsbezogenen Datenaustausch aufklären."[2]

Die Daten werde zentral gespeichert, eine wirkliche Kontrolle der Speicherung ist nicht vorgesehen.

Absolut inakzeptabel ist, dass auch Sicherheitsbehörden, also Polizei und Strafverfolger und sogar die Geheimdienste, Zugriff auf diese Daten erhalten sollen. [3]


Was als Warndatei gegen Visamissbrauch eingefürt wurde, ist nichts anderes als eine gigantische Vorratsdatenspeicherung all der Menschen und Organisationen, die mit Menschen außerhalb von Europa Austausch pflegen wollen.

Mit der Datei profiliert sich die BRD als Kontroll- und Abschottungsstaat.

Die Visadatei ist eine Gefahr für all diejenigen, die den wirtschaftlichen, kulturellen und persönlichen Austausch mit anderen Ländern anstreben.

Menschenhändler und Terroristen arbeiten mit gefälschten Identitäten und Strohmännern, denen mit der geplanten Datei nicht begegnet werden kann.[3]

Quellen

[1] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/066/1706643.pdf

[2] Siehe die Stellungnahme des Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung14/Stellungnahmen_SV/Stellungnahme_01.pdf [3] http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung14/Stellungnahmen_SV/Stellungnahme_02.pdf