AG Liquid Democracy/Umsetzungen/Teilnehmerverwaltung/Pseudonym-Urnenwahl
Inhaltsverzeichnis
Pseudonyme durch Urnenwahl
Regelmäßig auf Mitgliederversammlungen gibt es eine geheime Wahl, wo jeder Teilnahmeberechtigte einen Zettel mit der Account-ID einwirft, die er freischalten möchte.
formelle Beschreibung
§ 1 - Teilnehmer
(1) Alle stimmberechtigten Mitglieder der Piratenpartei Deutschland haben das Recht, stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung zu sein.
(2) Die Akkreditierung der Teilnehmer erfolgt jeweils für die Dauer von 444 Tagen und kann auf jeder Gebietsversammlung einer für das Mitglied zuständigen Gliederung der Piratenpartei Deutschland durch persönliches Erscheinen und Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises durchgeführt werden.
(3) Zur Wahrung der Privatsphäre in der allgemeinen Öffentlichkeit können die Teilnehmer Pseudonyme anstelle ihres bürgerlichen Namens verwenden. Der Wunsch nach Pseudonymisierung nach außen ist von den anderen Teilnehmern unbedingt zu berücksichtigen.
(4) Alternativ zu Abs. 3 ist es möglich, öffentlich unter dem bürgerlichen Namen anstelle eines Pseudonyms aufzutreten. Die Echtheit des verwendeten Namens wird im System entsprechend gekennzeichnet.
(5) Alle stimmberechtigten Teilnehmer müssen die Möglichkeit haben, selbständig die Legitimität aller anderen Teilnehmer zu überprüfen und sich so von der Korrektheit von Akkreditierung und Abstimmungen zu überzeugen.
§1a - Legitimierte Accounts
Dies ist ein Vorschlag, ich bin mir nicht sicher, ob man das so genau festschreiben sollte. In die Satzung sollte es aber definitiv nicht.
(1) Jeder kann unlegitimierte Accounts anlegen.
(2) Unlegitimierte Accounts haben kein Stimmrecht, dürfen aber Delegationsempfänger sein.
(3) Jeder Account hat eine Account-ID.
(4) Legitimität von Accounts gilt jeweils pro Kalenderjahr.
(5) Zu jedem Mitglied wird gespeichert, ob er schon einen Account für das jeweilige Kalenderjahr legitimiert hat.
(6) Auf jeder Mitgliederversammlung können Accounts folgendermaßen legitimiert werden:
- Falls das Mitglied seinen Account noch nicht legitimiert hat, kann das Mitglied einen Account-Legitimations-Stimmzettel bei der Akkreditierung bekommen. Jedes Mitglied bekommt nur einen Account-Legitimations-Stimmzettel pro Kalenderjahr.
- Auf den Account-Legitimations-Stimmzettel schreibt das Mitglied die Account-ID eines Accounts, welches es legitimieren möchte. Es sollte natürlich ein Account sein über den das Mitglied die Kontrolle besitzt.
- Die Account-Legitimations-Stimmzettel werden in geheimer Wahl eingesammelt und nach Ende des Wahlganges öffentlich ausgezählt.
- In der Auszählung der Account-Legitimations-Stimmzettel wird jeder Account, dessen Account-ID auf einem Account-Legitimations-Stimmzettel steht, als legitimiert freigeschaltet.
Welche Anforderungen werden erfüllt?
Anforderungen aus Abstimmungsverfahren
Qualitätskriterien für Wahlen
- bedingt - Nur berechtigte Wähler dürfen an der Wahl teilnehmen.
- Account-Diebstahl ist nicht nachweisbar.
- Dafür benötigt es eine kleine Modifikation: Die Account-ID wird durch einen öffentlichen Schlüssel ersetzt. Nur der Eigentümer des Accounts besitzt auch den privaten Schlüssel. Mit dem privaten Schlüssel kann man nachweisen, dass man Eigentümer des Accounts ist und somit den Account notfalls sperren lassen.
- Natürlich darf der Nutzer nicht seinen privaten Schlüssel verlieren.
- Account-Diebstahl ist nicht nachweisbar.
- bedingt - Alle berechtigen Wähler können an der Wahl teilnehmen.
- Account-Diebstahl ist nicht korrigierbar.
- Dafür benötigt es auch eine Modifikation, die Account-ID durch einen öffentlichen Schlüssel ersetzt, zu dem der Nutzer selbst den privaten Schlüssel hat. Ähnlich wie bei PGP-Revocation-Keys, erstellt der Nutzer ein weiteres Schlüsselpaar mit dem er im Falle eines Accountverlusts einen neuen Account erstellen kann.
- Natürlich darf der Nutzer nicht seinen privaten Schlüssel verlieren.
- Account-Diebstahl ist nicht korrigierbar.
- ja - Korrekte Auszählung: Das Ergebniss der Wahl ist unabhängig überprüfbar.
- in der "formellen Beschreibung" oben wird kein Wahlverfahren beschrieben, sondern lediglich ein Teil der Akkreditierung für ein mögliches darauf aufsetzendes Abstimmungs- oder Wahl-Verfahren. Aber wie kann man dann Kriterien für ein Wahlverfahren bewerten? Hier bei diesem Kriterium z.B. könnte, basierend auf der Akkreditierung, durch Anschreiben von Strichen auf einer Tafel in einem sichtgeschützten Raum gewählt oder abgestimmt worden sein. Inwiefern ist dies dann nachvollziehbar? --Moonopool 19:24, 1. Jun. 2012 (CEST)
- (Metabemerkung) Der komplexe Aufbau der Seite mithilfe von Includes macht es nicht eben einfach, sachgerecht Stellung zu nehmen. Die Informationen sind über viele Wikiseiten zerfuselt und daher kann man auch gar nicht wirklich erkennen, ob die Argumentation stichhaltig ist, weil nie das gesamte Verfahren sichtbar ist und als solches gemäß der genannten Kriterien bewertet werden kann... --Moonopool 19:24, 1. Jun. 2012 (CEST)
- ja - Grundsatz der Freien Wahl: Die Wahl ist geheim.
- Dadurch das man jedes Jahr einen neuen Account legitimieren kann, kann man regelmäßig seinen Account wechseln. Die Menge der preisgegebenen Informationen pro Account bleibt somit beschränkt.
- nein - Erpressungfreiheit: Niemand kann gezwungen werden auf eine bestimmte Art abzustimmen.
- nein - Käuflichkeit: Niemand kann Nachweisen wie er abgestimmt hat.
Meta-Qualitätskriterien für Wahlen
- ja - Auch für Laien verständlich (insbesondere keine komplizierte Mathematik)
- ja - Geringer Aufwand bei der Organisation der Durchführung
- ja - Geringer Aufwand für jeden einzelnen Beteiligten
- Da dies der Vorschlag ohne Public-Key-Krypto ist.