AG Liquid Democracy/Die Argumente/Pseudonym oder Bürgerlicher Name
Liebe Piraten, auf dieser Seite sollen ergänzend zur vorbereiteten Umfrage Argumente und Informationen zu dem jeweiligen Fragenblock gesammelt werden. Bitte helft uns mit Eurem Feedback dabei.
Eure AG Liquid Democracy.
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Inhaltsverzeichnis
Ob man in einem Abstimmungssystem unter Pseudonym oder bürgerlichem Namen agieren sollte, ist unter den Piraten strittig. Einige erklären ganz klar, dass sie ein Abstimmungssystem nicht nutzen werden, wenn Sie dazu gezwungen werden unter ihrem bürgerlichen Namen abzustimmen. Andere halten den Einsatz eines solchen Systems für nicht sinnvoll, solange nicht alle mit ihren bürgerlichen Namen abstimmen.
Was einfach klingt ist oft sehr komplex. So ist es auch bei Pseudonymen. Im Zuge der Einführung der eGK ist dieses Thema intensiv behandelt worden und es gibt eine Menge empfehlenswertes Material dazu, z.B. die Seiten des Bayerischen Datenschutzes zum Thema Pseudonyme.
Es muss auch geklärt werden, ob Pseudonyme als solche kenntlich gemacht werden müssen, damit z.B. niemand einen anscheinend bürgerlichen Namen unerkannt als Pseudonym wählen kann.
Ein technisches Nebenproblem sind Piraten mit gleichem bürgerlichem Namen. Hier könnte man z.B. die Mitgliedsnummer als Teil der Account-Bezeichnung einführen, da sie eindeutig ist und für den Datenschutz am wenigsten relevant.
Pro Bürgerlicher Name
- Politiker sollen mit ihrem Namen für ihre Meinung stehen und sollen verpflichtet werden, alle Mitgliedschaften in Vereinen u.ä. anzugeben. Wer seine Stimme erhebt, sollte auch dazu stehen.
- Nur mit bürgerlichem Namen gibt es die Möglichkeit, das Stimmverhalten anderer personengebunden zu kontrollieren.
- Politik / Macht muss transparent sein um überprüfbar sein zu können.
- Ohne bürgerliche Namen ist ein Abstimmungssystem nicht überprüfbar, was den Teilnehmerkreis betrifft (Wahlcomputerdilemma). Die Verwendung bürgerlicher Namen schaffen zwar keine 100%-ige Überprüfbarkeit durch jeden und zu jeder Zeit, erhöht aber die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass Manipulationen auffallen.
CONTRA Bürgerlicher Name
- Das Telemediengesetz verlangt in $13(6) die Möglichkeit, "die Dienste anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist."
- Manche Pirat befürchten Repressalien wenn sie unter ihrem bürgerlichen Namen Initiativen einstellen oder abstimmen.
- Wenn man nur mit bürgerlichem Namen abstimmen kann, wird das auf Kosten der Beteiligung gehen.
- Die Nennung von bürgerlichen Namen bewirkt nicht automatisch eine Überprüfbarkeit, insbesondere nicht im Bund mit 30.000 Mitgliedern, von denen sich viele nicht untereinander kennen.
- Auch wenn bürgerliche Namen erst nach einer Anmeldung am System sichtbar wären, besteht bei über 30.000 Mitgliedern die Gefahr, dass Informationen über Namen nach außen getragen werden.
- Parteimitglieder ohne Amt sind keine Politiker. Ausserdem soll das Beteiligungsmuster auch allgemein für die Bürgerbeteiligung taugen, und die Bürger sind erst recht keine Politiker.
- Wir sind nicht die Stasipartei. Umfassende Datenerhebung bzgl. Abstimmverhalten bei gleichzeitigem Zwang zur Realnamenbenutzung und fehlender technisch garantierter Wahlfreiheit Beteiligter, Informationen nur selektiv offenzulegen: GTFO!
Pro Pseudonym
- Da die Piratenpartei in ihrem Grundsatzprogramm die anonyme Meinungsäußerung im Internet zu ihren Prinzipien rechnet, muss für einen Basispiraten mindestens eine pseudonyme Teilnahme an der innerparteilichen Willensbildung möglich sein.
- Es gibt auch in Deutschland Piraten die einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt sind, wenn Ihre Initiativen und ihr Wahlverhalten unter ihrem bürgerlichen Namen sichtbar sind.
- Ein Beispiel: Pirat Max Musterman wohnt in Magdeburg, er stellt die Initiative ein, die NPD abzuschaffen. Würdet Ihr Euch an seiner Stelle danach noch in die Kneipe trauen?
- Zwei Beispiel: Pirat "Uwe Krü.. W..." gibt es namentlich nur einmal. Er wird an keiner Abstimmung teilnehmen, in der sein voller Name sichtbar ist. (Gründe siehe unten Stellenausschreibungen/Bewerbungen/Mobbing/Stalking) Ukw 13:16, 19. Jun. 2012 (CEST)
<Scherz> Auch der Bewohner des Prenzlauerbergs, der *für* Genfood stimmt, muss mit sofortiger Steinigung durch aufgebrachte Grafikdesigner rechnen.</Scherz>- Ernster sind die Beispiele eines Stalking-Opfers, eines Opfers sexueller Gewalt oder anderer Menschen, die Angst haben müssen, wenn Ihre Meinung öffentlich wird.
- Ein häufiges und richtiges Argument gegen Überwachung ist, dass sich das Verhalten von Menschen ändert, wenn sie wissen, dass sie überwacht werden. Dieses Argument gilt selbstverständlich auch für Basispiraten in einer Abstimmungsplattform:
- z.B. weil sie fürchten, bei Stellenausschreibungen oder Beförderungen benachteiligt zu werden.
- z.B. weil sie fürchten, im Zuge von Abstimmungen in den Focus von Sicherheitsbehörden oder von Mitpiraten am Stammtisch zu gelangen.
- Wenn das Pseudonym nicht aufgelöst werden kann, also niemand den Namen des Mitglieds das unter diesem Pseudonym abstimmt, erfahren kann, kann man von einer geheimen Wahl sprechen.
- Das Telemediengesetz verlangt in §13(6) die Möglichkeit, "die Dienste anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. "
CONTRA Pseudonym
- Pseudonyme sind nur für manche Menschen wirklicher Schutz, viele verstecken sich dahinter, obwohl sie den Schutz nicht benötigen.
- Man weiß nicht ob man jemandem eine Delegation gibt, der durch Verbindungen zu Lobby-Verbänden oder anderen Gemeinschaften voreingenommen ist.
=> Lösung: man erteilt nur Full Name Mitgliedern oder persönlich bekannten Mitgliedern eine Delegation. Ukw 13:17, 19. Jun. 2012 (CEST)
- Ohne die Zuordnung zur Person ist die Verifikation des Wahlergebnisses noch schwerer.