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Kleine Anfrage zu Clearfield-Produktionssystem 17.08.2012

Ab Herbst 2012 soll in Deutschland das sogenannte Clearfield-Produktionssystem (CL) zum Einsatz kommen. Es handelt sich um eine Herbizidresistenz-Technologie, wie sie zuvor nur im Zusammenhang mit gentechnisch verändertem Saatgut angewandt wurde.

Durch die Zulassung des Herbizids Clearfield®-Vantiga® im April 2012 (Zulassungsnummer 007021-00) und einer gegen den Wirkstoff resistenten gezüchteten Rapssorte müssen hingegen, anders als bei GVO (gentechnisch verändeten Organismen), keinerlei Auflagen erfüllt werden.1

Diverse Gutachten sehen dieses Produktionssystem sehr kritisch, da es erhebliche Gefahren birgt und insbesondere Haftungsfragen noch völlig ungeklärt sind. 2

Die in den Gutachten genannten Probleme müssen vor der Aussaat im Herbst gelöst werden. Die verhältnismäßig feinen Samen verbreiten sich durch Ausfallsaatgut, durch den Fahrtwind der Erntewagen und insbesondere durch Erntemaschinen, die in der Praxis nicht vollständig nach jedem Einsatz in CL-Feldern gereinigt werden können. Eine unkontrollierte Ausbreitung kann daher nicht wirkungsvoll unterbunden werden. Zudem bestäubt Raps als Kreuzblütler auch andere Arten aus dieser Familie. 3

Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass

1. sich Clearfield Raps nicht unkontrolliert in der Landschaft ausbreitet?

Soll

a. eine Meldepflicht eingeführt werden?
b. eine eindeutige Beschilderung der Felder zwingend vorgeschrieben werden?
c. es Auflagen für Lohnunternehmer/Erntemaschinen geben?
d. clearfield Raps beim Rapsmonitoring mit erfasst werden?

Wenn nicht, welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen?

2. ein Landwirt seine Felder vor CL-Raps – und damit auch vor einer Abhängigkeit von einem bestimmten Herbizid – schützen kann?

3. die Haftung bei entstandenen Schäden geregelt ist und nach dem Verursacherprinzip außer von den CL-Landwirten auch von den CL-Saatgut- und -Herbizid-Lieferanten getragen wird?

a.wer genau soll einem Landwirt die Kosten ersetzten, die ihm durch Ausfallsaat entstehen? Rapssaat ist über 10 Jahre im Boden keimfähig.
b. bei wem genau soll die Beweislast liegen?

4. Landwirte auch zukünftig Herbizidresistenz-Technologien ablehnen können und sie ihnen nicht durch äußere, derzeit nicht beeinflussbare, Einflüsse aufgezwungen werden?

Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0100/drucksache-18-0147.pdf

Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-984.pdf http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-983.pdf