AG Humanistischer Laizismus/Satzung

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1. Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Humanistischer Laizismus

Die Arbeitsgemeinschaft Humanistischer Laizismus, im Folgenden AG HuLa, ist eine bundesweit aktive Gliederung der Piratenpartei Deutschland. Die AG ist ein nicht rechtsfähiger Verein und die Koordinatoren übernehmen die Aufgaben des Vorstands.

Das Ziel der AG ist, Deutschland hin zu einem laizistischen Staat auf humanistischer Grundlage zu entwickeln.

In den Gremien der AG HuLa werden einzelne Themen diskutiert, in der Vollmitgliederversammlung abgestimmt und als Aussagen der AG HuLa auf der Wiki-Seite veröffentlicht.

Diskussionen und Zusammenarbeit werden fair, ergebnisoffen, nach wissenschaftlicher Methode und Arbeitsweise, nach rationalen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft durchgeführt. Der Rahmen der Themen wird durch die Zielsetzung der AG vorgegeben.

Die Mitglieder der AG HuLA sind sich bewusst, dass die so entstandenen Texte keine offizielle Parteimeinung wiedergeben müssen, sie verpflichten sich daher dazu, dies bei entsprechenden Äußerungen in der Öffentlichkeit auch deutlich zu machen.

Die AG HuLa bringt ihre Ziele betreffende Initiativen im LiquidFeedback und Anträge bei den Parteitagen der Piratenpartei Deutschland ein. Die Antragstexte werden auf der Wiki-Seite der AG HuLa veröffentlicht.

Die AG Hula kann mit Arbeitsgemeinschaften, Gremien und sonstigen Gruppierungen auf allen Ebenen der Piratenpartei Deutschland sowie mit außerparteilichen Gruppierungen zusammenarbeiten, die ähnliche Ziele verfolgen.

2. Gremien der AG Humanistischer Laizismus

Die Gremien der AG HuLa sind:

  • Die Mitgliederversammlung
  • Die Vollmitgliederversammlung
  • Die Koordinatoren
  • gegebenenfalls Moderatoren

3. Abstimmungen und Wahlberechtigung

In den Gremien der AG HuLa werden Abstimmungen zu inhaltlichen und organisatorischen Fragen sowie Wahlen von Koordinatoren und Moderatoren durchgeführt. Wahlberechtigt sind alle Vollmitglieder der AG HuLa. Wahlen können, nach Entscheidung des wählenden Gremiums offen oder geheim, mündlich (auch in Telefon- oder Internetkonferenzen) schriftlich oder durch zuvor dafür als geeignet befundene computergestützte und netzbasierte Abstimmsysteme erfolgen.

4. Mitgliedschaft

4.1. Mitglieder

4.1.1. Aufnahme

Natürliche Personen können sich unter Angabe ihres Klarnamens oder Pseudonyms und ihrer Email-Adresse bei den Koordinatoren melden und Interesse an einer Mitgliedschaft bekunden. Die Koordinatoren laden Interessenten zu Mitgliederversammlungen ein und stellen sie vor. Wer Mitglied der AG werden will, muss an mindestens zwei Mitgliederversammlungen aktiv teilgenommen haben. Über die Aufnahme in die AG werden danach die Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung abstimmen. Es wird ferner empfohlen, dass sich die Mitglieder der AG HuLa mit einem Benutzerprofil im Wiki der Piratenpartei Deutschland vorstellen und gegebenenfalls auch Mitglied der Piratenpartei Deutschland werden.

4.1.2. Ausschluss

Mitglieder können von der AG durch eine Abstimmung der Vollmitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ausgeschlossen werden. In besonders schweren Fällen kann durch die Koordinatoren ein Mitglied sofort ausgeschlossen werden. Sollte das ausgeschlossene Mitglied bei der Vollmitgliederversammlung, die diese Entscheidung fällt, nicht anwesend sein, wird es per Email über die Entscheidung informiert und erhält baldmöglichst im Rahmen einer Vollmitgliederversammlung die Möglichkeit, sich zu dem Ausschluß zu äußern. Ausgeschlossene Mitglieder werden von der Mitgliederliste entfernt und von allen durch die AG HuLa genutzten Medien, die eine für die AG HuLa spezifische Anmeldung erfordern, ausgeschlossen. Über eine Wiederaufnahme zuvor ausgeschlossener Mitglieder entscheiden die Vollmitglieder durch eine Abstimmung mit einer Zweidrittelmehrheit.

4.1.3. Inaktivität

Die Mitgliedschaft erlischt automatisch durch unentschuldigte Abwesenheit von Mitgliederversammlungen über einen Zeitraum von acht Wochen, wenn mindestens zwei Mitgliederversammlungen in diesem Zeitraum stattgefunden haben. Der Ausschluss aufgrund von Inaktivität kann durch Abstimmung auf einer Mitgliederversammlung rückgängig gemacht werden.

4.2. Vollmitglieder

Mitglieder der AG HuLa können durch die Vollmitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu Vollmitgliedern erklärt werden. Für Vollmitglieder gelten 4.1.2 und 4.1.3. analog.

4.3. Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder der AG HuLa verpflichten sich, konstruktiv und kooperativ die Ziele der AG umzusetzen, die Kommunikationskanäle und Tools der AG zielführend, zweckgebunden und verantwortlich zu benutzen und der AG und ihren Mitgliedern keinen Schaden zuzufügen. Die Arbeit innerhalb der AG orientiert sich an wissenschaftlichen Methoden und Arbeitsweisen.

4.4. Ordnungsmaßnahmen

Mitglieder können ihren Mitgliederstatus verlieren bzw. ihn aberkannt bekommen (s. 4.1.2). Im Rahmen einer deeskalierenden Maßnahme oder bei satzungswidrigem Verhalten kann einem Mitglied der Zugang zu den Kommunikationskanälen der AG HuLa vorübergehend entzogen werden.

5. Die Voll-/Mitgliederversammlung

5.1. Mitgliederversammlungen

Mitgliederversammlungen können jederzeit virtuell abgehalten werden. Primäres Kommunikationsmedium ist hierbei Mumble. Zu einer Mitgliederversammlung muss mindestens eine Woche vorher über die Mailingliste durch einen Koordinator der AG HuLa eingeladen werden. Jedes AG-Mitglied kann bei einem Koordinator die Einberufung einer Mitgliederversammlung beantragen. Zusätzlich können regelmäßig wiederkehrende Termine vereinbart werden. Hierfür ist keine separate Einladung notwendig. Über Ort, Zeit und zu verwendendes Medium entscheidet der einladende Koordinator. Die Mitgliederversammlung bestimmt ein Vollmitglied als Versammlungsleiter und einen Protokollführer. Der Protokollführer führt ein Protokoll und leitet es an die Koordinatoren weiter. Vor einer Veröffentlichung wird ein Protokoll allen anwesenden Mitgliedern zu einer eventuellen Stellungnahme verfügbar gemacht.

5.2. Vollmitgliederversammlungen

Vollmitgliederversammlungen können jederzeit virtuell abgehalten werden. Zu einer Vollmitgliederversammlung muss im Normalfall mindestens eine Woche vorher durch einen Koordinator der AG HuLa eingeladen werden. Jedes AG-Vollmitglied kann bei einem Koordinator die Einberufung einer Vollmitgliederversammlung beantragen. In dringenden Fällen kann ein Koordinator eine Vollmitgliederversammlung kurzfristig einberufen. Zusätzlich können regelmäßig wiederkehrende Termine vereinbart werden. Über Ort, Zeit und zu verwendendes Medium entscheidet der einladende Koordinator. Die Vollmitgliederversammlung bestimmt einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer aus ihren Reihen. Der Protokollführer führt ein Protokoll und leitet es an die Koordinatoren weiter. Vor einer Veröffentlichung wird ein Protokoll allen anwesenden Mitgliedern zu einer eventuellen Stellungnahme verfügbar gemacht.

Die Vollmitgliederversammlung entscheidet über alle Fragen der AG HuLa mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung oder die Geschäftsordnung nichts anderes bestimmen. Um beschlussfähig zu sein, müssen mehr als die Hälfte der Vollmitglieder und mindestens ein Koordinator anwesend sein. Die Anwesenheit eines Koordinators ist Voraussetzung, sofern noch mindestens ein Koordinator im Amt ist.

6. Koordinatoren/-tätigkeit

Durch die Vollmitgliederversammlung werden mindestens drei Koordinatoren für die Dauer eines Jahres gewählt. Koordinatoren müssen Vollmitglied der AG HuLa sein. Koordinatoren können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten oder durch die Vollmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit abgewählt werden.

6.1. Aufgaben der Koordinatoren

Die Koordinatoren haben folgende Aufgaben:

  • Organisation und Planung der Arbeit der AG HuLa
  • Vorschläge zur Versammlungsleitung und Protokollführung bei Vollmitgliederversammlungen
  • Vorschläge zur Versammlungsleitung und Protokollführung bei Mitgliederversammlungen
  • Schlichtung von Streitigkeiten
  • Durchführung von Ordnungsmaßnahmen (4.4.)
  • Vertretung der AG HuLa innerhalb der Piratenpartei Deutschland
  • Treffen von unaufschiebbaren Entscheidungen, jedoch unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Abstimmung
  • Moderatoren-Tätigkeiten ausführen

6.2. Anwesenheits- und Kooperationspflicht der Koordinatoren

Die Koordinatoren verpflichten sich, eine hohe Erreichbarkeit zu gewährleisten. Grundsätzlich sollte zumindest ein Koordinator innerhalb von 24 Stunden auf eine Anfrage eines Mitgliedes reagieren können. Die Koordinatoren verpflichten sich, ihre Mit-Koordinatoren über laufende Vorgänge zeitnah zu informieren und alles zu tun, um unnötige oder doppelte Arbeiten zu vermeiden. Koordinatoren sind gehalten, vorrangig mündlich bzw. fernmündlich miteinander zu kommunizieren und über ihre Tätigkeiten ein Protokoll zu führen.

7. Moderatoren / Moderationstätigkeit

Durch die Vollmitgliederversammlung können Moderatoren durch Zweidrittelmehrheit für die Dauer eines Jahres gewählt werden. Moderatoren müssen Mitglied der AG HuLa sein. Moderatoren können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten oder durch die Vollmitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden.

Aufgabe der Moderatoren ist es, für die Einhaltung der Moderations- und Benutzerregeln in den verwendeten Kommunikationsmedien, insbesondere in der Maillingliste zu sorgen.

Moderatoren haben das Recht, deeskalierende Maßnahmen anzuregen, einzuleiten oder auch selbst durchzuführen. Hierzu zählt u.a. die Beantragung von kurzfristig anberaumten Mitgliederversammlungen zur Klärung von unproduktiven Situationen.

Moderatoren arbeiten den Koordinatoren zu und sind ihnen gegenüber auskunftspflichtig. Koordinatoren sind Moderatoren gegenüber weisungsbefugt. In einem Streitfall mit einem Koordinator können die Koordinatoren die Moderatoren-Tätigkeit als "ruhend" einstufen bis zur nächsten Vollmitgliederversammlung.

8. Geschäftsordnung

Die AG HuLa gibt sich eine Geschäftsordnung, die unter anderem die Verwendung der parteiinternen Medien für ihre Arbeit regelt.

9. Inkrafttreten

Diese Satzung tritt unmittelbar nach Genehmigung durch die Vollmitgliederversammlung in Kraft. Die Genehmigung muss durch Abstimmung mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgen. Änderungen der Satzung müssen mit einer Zweidrittelmehrheit der Vollmitgliederversammlung beschlossen werden und treten unmittelbar nach der Abstimmung in Kraft.