AG Humanistischer Laizismus/PM/2012-07-31 Pressemitteilung Thema Beschneidung

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Pressemitteilung zum Thema Beschneidung

Diese PM wurde am 31.07.12 der SG Presse vorgelegt. Der BuVo hat sich gegen diese PM ausgesprochen. Dies ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei.


Die Piratenpartei ist angetreten, Gewaltenteilung und freiheitliche Prinzipien zu stärken. Insbesondere die Judikative hat sich dieser Tage immer wieder als Schützer der Grundrechte des Einzelnen erwiesen. "Die Freiheit des Einzelnen findet dort ihre Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird", heißt es im Grundsatzprogramm der Piratenpartei.

Wir als AG Humanistischer Laizismus begrüßen deshalb das Urteil des LG Köln [1], welches, der herrschenden Lehrmeinung in der deutschen Rechtswissenschaft entsprechend, das Kindesrecht auf körperliche Unversehrtheit über das Elternrecht auf Religionsfreiheit stellt. [2]

Das Urteil stellt in unseren Augen eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit dar. Es kann keine auf Grundrechten begründete Freiheit von Eltern geben, ihren Kindern ungestraft und vorsätzlich Schmerzen zuzufügen und sie zu verstümmeln.

Gewalt gegen Kinder bedeutet ein Versagen in einer modernen Gesellschaft - sie rechtlich zu billigen, ist ein klarer gesellschaftlicher Rückschritt.

Wir sind bestürzt darüber, dass sowohl die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP, als auch die Oppositionsparteien SPD und Grüne sich für eine Legalisierung der rituellen Beschneidung stark machen [3] und dies im Hauruckverfahren und ohne gesellschaftliche Debatte durch die Gesetzgebungsinstanzen durchwinken wollen. Dabei verletzen sie die UN-Kinderrechtskonvention, nach deren §24 III alle Vertragsstaaten verpflichtet sind, "wirksame und geeignete Maßnahmen zu erlassen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit von Kindern schädlich sind, abzuschaffen". [4]

Das offenbart einen erschreckenden Mangel an Respekt vor der Gewaltenteilung und den Menschenrechten. Wer die Teilnehmer einer Diskussion über Menschenrechte als "Komiker" [5] bezeichnet, zeigt damit seine fehlende Wertschätzung des demokratischen Prozesses.

Die eingeforderte "Rechtssicherheit" kann in unseren Augen nur ein klares Bekenntnis zu Art. 2 II GG bedeuten, nicht dessen Beugung. Wir lehnen jegliche Regelung ab, welche Ausnahmen von Art. 2 GG aufgrund von kultureller oder religiös-weltanschaulicher Traditionen schafft.

[1] Urteil: http://adam1cor.files.wordpress.com/2012/06/151-ns-169-11-beschneidung.pdf

[2] http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2012/Beschneidung_und_Strafrecht.pdf

[3] Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710331.pdf

[4] http://www.unicef.de/fileadmin/content_media/Aktionen/Kinderrechte18/UN-Kinderrechtskonvention.pdf

[5] http://www.zeit.de/gesellschaft/2012-07/beschneidung-gesetz-debatte